Schreiner Innentüren Referenznummer der Bekanntmachung: EFS-335
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Allershausen
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85391
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schreiner Innentüren
Innentüren Fichte klar beschichtet Höhe 220cm Breite 100-120cm 40 St.
Montage in Wandöffnungen Stahlbeton, Holz, Trockenbau
Blockzargen, stumpfer Einschlag, Fingerklemmschutz
Zulage Füllung Glas 29 St.
Zulage Seitenteil mit Füllung Glas, Breite Seitenteil 40-280 cm 16 St.
Zulage Ausführung T30 rs 5 St.
Zulage Ausführung vds 4 St.
Zulage Schallschutz R w, dB 22 St.
Innentüren Stahlzarge, Türblatt massiv HPL Beschichtung Höhe 220cm Breite 100-120cm 5 St.
Montage in Wandöffnungen Stahlbeton
Allershausen
Innentüren Fichte klar beschichtet Höhe 220cm Breite 100-120cm 40 St.
Montage in Wandöffnungen Stahlbeton, Holz, Trockenbau
Blockzargen, stumpfer Einschlag, Fingerklemmschutz
Zulage Füllung Glas 29 St.
Zulage Seitenteil mit Füllung Glas, Breite Seitenteil 40-280 cm 16 St.
Zulage Ausführung T30 rs 5 St.
Zulage Ausführung vds 4 St.
Zulage Schallschutz R w,p > 42 dB 22 St.
Innentüren Stahlzarge, Türblatt massiv HPL Beschichtung Höhe 220cm Breite 100-120cm 5 St.
Montage in Wandöffnungen Stahlbeton
- M+W Planung: KW 40 2023 - KW 45 2023
- weitere Zwischenfristen:
ab KW 46 2023 Fertigung
KW 03-05 2024 Montage Zargen
KW 30-33 2024 Montage Türblätter, Fertigstellung komplett
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Tüßling
NUTS-Code: DE214 Altötting
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Allershausen
Postleitzahl: 85391
Land: Deutschland