VgV Fachplanung TGA (ELT): Neubau Förderzentrum Lebenshilfe im Fichtelgebirge e.V. Marktredwitz Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktredwitz
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95615
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 0000000
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lebenshilfe-fichtelgebirge.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiden
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kunnert-architekten.de
Abschnitt II: Gegenstand
VgV Fachplanung TGA (ELT): Neubau Förderzentrum Lebenshilfe im Fichtelgebirge e.V. Marktredwitz
Der Verein der Lebenshilfe im Fichtelgebirge e.V. beabsichtigt ein neues Förderzentrum in Marktredwitz zu errichten.
Der Neubau erfolgt in einem Bauabschnitt neben dem bestehenden Schulgebäude auf dem gleichen Grundstück.
Nach Fertigstellung des neuen Förderzentrums mit Schule, Schulvorbereitender Einrichtung und
Heilpädagogischer Tagesstätte, wird das Bestandsgebäude komplett abgebrochen.
Für die Leistung der Technischen Gebäudeausrüstung (ELT) wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung ELT für die ALG 4,5 und ggf. 6 gem. § 53 ff HOAI 2021, LPH 1-9, bei stufenweiser Beauftragung.
Es werden ggf. auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt, z.B. LPH 9: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Ein VgV für die Objektplanungsleistung Gebäude wurde bereits im Verhandlungsverfahren durchgeführt:
Die Architektenleistung (LPh 2-9) wurde an das Büro Leinhäupl + Neuber aus Landshut vergeben.
Für den Neubau des Förderzentrums sind folgende Flächen
aufgestellt worden (Stand: Mai 2022):
Raumbedarf Schule: 2336 qm
Raumbedarf Heilpädagogische Tagesstätte: 939 qm
Sanitär-Sport- und Nebenräume: 460 qm
Die geschätzte gesamte Bruttogrundfläche beträgt ca. 6300 qm.
Auf eine materialgerechte und damit wirtschaftliche Planung ist zu achten.
Die Auftragsvergabe soll zeitnah nach Abgabe der Angebotsunterlagen erfolgen.
Der Projektstart ist direkt im Anschluss an die Auftragserteilung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist
gem. § 44 Abs.1, § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV,
z.B: Bayerische Ingenieurekammer-Bau (s. Punkt III.2.1 und Teil IV EEE).
b) Der Auftrag kann an Einzelunternehmen oder Bietergemeinschaften vergeben werden.
Bietergemeinschaften haben mit den Angebotsunterlagen die Anlage 02 abzugeben.
c) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB
(s. Teil III EEE).
a) Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie über mindestens
[Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden (Nachweis nicht älter als ein Jahr) bei einem in einem Mitgliedstaat
der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen
Versicherungsunternehmen. Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit
uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des
Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen
und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also
ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens
erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten
Deckungssummen abgesichert sind (s. Teil IV EEE).
b) Bei einer wirtschaftlichen Verknüpfung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft mit
anderen Unternehmen stellt der Bewerber die Art der Verknüpfung in den Angebotsunterlagen dar.
c) Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe),
so hat er diese Unternehmen und die Leistungsteile, die in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen
(Anlage 03).
Jedes der benannten Unternehmen muss eine eigene EEE vorlegen.
Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen von anderen Unternehmen nur in dem Umfang
und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet.
Eine entsprechende Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen ist mit dem Angebot
nachzureichen.
a) Angaben zu den technischen Vollbeschäftigten einschl. Inhaber in den letzten 3 Geschäftsjahren 2022,
2021,2010 (s. Teil IV EEE).
b) Referenzen für Leistungen im Bereich der TGA (ELT) für alle Leistungsphasen gem. § 55 HOAI,
deren Urheberschaft und/ oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung/ Projektleitung) dem Bieter
zuzurechnen ist. (Anlage 08)
c) Detaillierte Referenzen/ vergleichbare Planungsaufgaben. Präsentation von Referenzen von vergleichbaren
erbrachten Leistungen im Bereich der TGA (ELT), (Art und Umfang), deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung
(Projektverantwortung/ Projektleitung) dem Bewerber zuzurechnen ist. (Anlage 09)
d) Will der Bewerber für den Nachweis der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe)
oder werden Unteraufträge an Dritte vergeben (Nachunternehmer) so hat er diese Unternehmen und die
Leistungsteile, die in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Anlage 03).
Jedes der benannten Unternehmen muss eine eigene EEE vorlegen.
Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen von anderen Unternehmen nur in dem Umfang
und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet.
Eine entsprechende Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen ist mit dem Angebot
nachzureichen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates
zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur der Fachrichtung:
Fachplanung TGA (ELT) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht
geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Beratender Ingenieur der Fachrichtung TGA (ELT) ,
wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie) gewährleistet ist, bzw. bei
Beratenden Ingenieuren der Fachrichtung TGA (ELT), wenn die Anerkennung einer deutschen
Ingenieurkammer nachgewiesen werden kann.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen
Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen,
und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser die fachlichen
Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und
juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft
teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern
von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Nachdem das Verfahren zur Vergabe der Leistung der Technischen Gebäudeausrüstung (ELT) aus formellen Gründen erneut veröffentlicht wird, wird die Abgabefrist auf 15 Kalendertage im beschleunigten Verfahren gekürzt, gerechnet ab dem Tag der Bekanntmachung.
elektronische Angebotsöffnung im 4-Augen-Prinzip
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe www.deutsche-evergabe.de einzureichen.
Hierzu ist eine kostenlose Registrierung erforderlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 0000000
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.