Lieferung von Streusalz für den Landkreis Cham 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-09
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Streusalz für den Landkreis Cham 2023
Lieferung von Streusalz/Tausalz Natriumchlorid (NaCl) im Früh- und Winterbezug für den Landkreis Cham
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung von Streusalz für den Landkreis Cham im Sommerbezug an die Standorte der Kreisbauhöfe sowie an diverse Gemeinde im Landkreis Cham: Lieferung an Kreisbauhof Cham: 800 t Lieferung an Kreisbauhof Bad Kötzting: 800 tLieferung an Kreisbauhof Roding: 900 tLieferung an Kreisbauhof Waldmünchen: 850 tLieferung an diverse Gemeinden im Landkreis Cham: 5.167 t Lieferung von Streusalz für den Landkreis Cham im WinterbezugLieferung zu den Kreisbauhöfen: 1.200 t
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74076
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.