SMT - Tutzing - Gerüstarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1120 Gerüstarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SMT - Tutzing - Gerüstarbeiten
Generalsanierung Mittelschulcampus Tutzing
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Titel 1 – MittelschuleFassadengerüst – Mittelschule 2.350 m2Belagsverbreitungen - Mittelschule 650 mDachfanggerüst - Mittelschule 130 m Innengeländer - Mittelschule 250 m Titel 2 - Altes Schulhaus mit ehem. Lehrerwohnung( Hort)Fassadengerüst – Altes Schulhaus/ehem. LWg. 790 m2Belagsverbreitungen - Altes Schulhaus/ehem. LWg. 74 mDachfanggerüst - Altes Schulhaus/ehem. LWg. 92 mInnengeländer - Altes Schulhaus/ehem. LWg. 38 m Eine Besichtigung der Situation vor Ort wird empfohlen, Terminvereinbarung erfolgen bei der Gemeinde Tutzing über Frau Fleddermann, Tel. 08158 / 2502-284
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80995
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.