Erweiterung und Generalsanierung des Gymnasiums Zwiesel - BA III
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regen
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94209
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-regen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Generalsanierung des Gymnasiums Zwiesel - BA III
Gebäudebeschreibung: Der Bauabschnitt gliedert sich in drei rechteckige Baukörper, mit zwei Quer- und einem Längsbaukörper,
Gebäudeabmessungen: Querbaukörper A: ca. 26,50 m x 10,60 m, Längsbaukörper B: ca. 37,80 m x 10,60 m, Querbaukörper C: ca. 58,40 m x 10,60 m,
Bauart: Stahlbetonstützen und Unterzüge sowie aussteifende Wände in Stahlbeton- bzw. Ziegelbauweise verputzt,
Dachkonstruktion in Holz mit Brandschutzverkleidung,
Wandausfachung in Ständerbauweise und mit Fenster- bzw. Fassadensystem,
Fenster/Fassaden: Kunststofffenster- und Kunststofffensterelemente, Fassadenbekleidung nicht brennbar (Faserzementplatten),
Dachkonstruktion, -deckung: Holzbinderkonstruktion mit Querbalken und Dachschalung, Doppelstehfalzdeckung in Aluminium farbbeschichtet
Außenanlagen - Tiefbauarbeiten
Gymnasium Zwiesel, Dr.-Schott-Str. 54, 94227 Zwiesel
Der Planungsumgriff umfasst die Außenanlagen des Gymnasiums Zwiesel im Bereich Haupteingang entlang der Dr.-Schott-Straße (BA 1) und dem Mensa-Innenhof (BA 2) mit Tiefbauarbeiten im Vollausbau und ergänzenden Pflanzarbeiten.
- ca. 750 m² Asphalt abbrechen inkl. Oberbau,
- ca. 500 m² Asphalt einbauen inkl. jeweils mit Oberbau,
- ca. 350 m² Granit-Kleinpflaster ein- und ausbauen,
- ca. 80 m² Betonplattenbelag ein- und ausbauen,
- ca. 250 m² Betonplattenbelag liefern und einbauen,
- ca. 130 m² Betonrasenfugenbelag herstellen,
- ca. 225 m Einzeiler Granit herstellen,
- ca. 60 m Granitborde herstellen,
- ca. 60 m Kastenrinnen einbauen,
- ca. 100 m² Fallschutzmattenbelag einbauen,
- ca. 1 St. Geschwungene Sitzbank-Skulptur einbauen,
- ca. 1 St. Fettabscheider samt Hebeanlage einbauen,
- ca. 8 St. Solitärbäume liefern und pflanzen,
- ca. 9 St. Solitärsträucher liefern und pflanzen,
- ca. 100 m² Staudenmischpflanzung,
- ca. 150 m² Oberboden liefern und ansäen
Ausführung:
sofort nach Auftragserteilung,
Fertigstellung Tiefbauarbeiten: 39. KW 2023
Fertigstellung Pflanzarbeiten: 50. KW 2023
Außenanlagen - Elektroarbeiten
Gymnasium Zwiesel, Dr.-Schott-Str. 54, 94227 Zwiesel
Erneuerung und Erweiterung der Außenbeleuchtung mit Außenverkabelung und Elektroverteilung sowie Kabelzugrohrsystem:
BA 1 + 2: Außenanlagen Haupteingang, Innenhof Mensabereich
BA 3: Neuer Parkplatz mit Garage
- 500 m Kabel und Leitungen,
- 500 m Verlegesysteme,
- 50 St. Installationsgeräte,
- 2 St. Elektroverteiler,
- 200 m FM-DV-Verkabelung,
- 18 St. Mastleuchten,
- 30 St. Außenleuchten
Ausführung:
BA 1 + 2: 28. KW 2023 - 39. KW 2023
BA 3: 15. KW 2024 - 39. KW 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Außenanlagen - Tiefbauarbeiten
Ort: Böbrach
NUTS-Code: DE229 Regen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Außenanlagen - Elektroarbeiten
Ort: Bodenmais
NUTS-Code: DE229 Regen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber demAuftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt