Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte Referenznummer der Bekanntmachung: SOZ-2023-0012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte
Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkünfte in der Seidlstraße 2, Meglingerstraße 7, Hohenlindener Straße 8,8a, Arnold-Sommerfeld-Straße 15, Am Blütenanger 64 und Rambergstraße 6
Seidlstraße 2
Betrieb Flüchtlingsunterkunft (Einrichtungsleitung und Haus- und Sicherheitspersonal)
Besteht ein Bedarf über den 31.12.2023 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin für folgende Zeiträume zu den gleichen Konditionen möglich:
Verlängerungsoption 1 vom 01.01.2024 bis zum 31.03.2024 (24:00 Uhr) Verlängerungsoption 2 vom 01.04.2024 bis zum 30.06.2024 (24:00 Uhr) Verlängerungsoption 3 vom 01.07.2024 bis zum 30.09.2024 (24:00 Uhr) Verlängerungsoption 4 vom 01.10.2024 bis zum 31.12.2024 (24:00 Uhr)
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption.
Meglingerstraße 7
Betrieb Flüchtlingsunterkunft (Einrichtungsleitung und Haus- und Sicherheitspersonal)
Besteht ein Bedarf über den 31.12.2023 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin für folgende Zeiträume zu den gleichen Konditionen möglich: Verlängerungsoption 1 vom 01.01.2024 bis zum 30.06.2024 (24:00 Uhr) Verlängerungsoption 2 vom 01.07.2024 bis zum 31.12.2024 (24:00 Uhr)
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption.
Hohenlindener Straße 8 und 8a
Betrieb Flüchtlingsunterkunft (Einrichtungsleitung und Haus- und Sicherheitspersonal)
Besteht ein Bedarf über den 31.12.2023 hinaus, ist eine Verlängerung durch die
Auftraggeberin für folgende Zeiträume zu den gleichen Konditionen möglich:
Verlängerungsoption 1 vom 01.01.2024 bis zum 30.06.2024 (24:00 Uhr)
Verlängerungsoption 2 vom 01.07.2024 bis zum 31.12.2024 (24:00 Uhr)
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption.
Arnold-Sommerfeld-Straße 15
Betrieb Flüchtlingsunterkunft (Einrichtungsleitung und Haus- und Sicherheitspersonal)
Besteht ein Bedarf über den 31.12.2023 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin für folgende Zeiträume zu den gleichen Konditionen möglich: Verlängerungsoption 1 vom 01.01.2024 bis zum 30.06.2024 (24:00 Uhr) Verlängerungsoption 2 vom 01.07.2024 bis zum 31.12.2024 (24:00 Uhr)
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption.
Am Blütenanger 64
Betrieb Flüchtlingsunterkunft (Einrichtungsleitung und Haus- und Sicherheitspersonal)
Besteht ein Bedarf über den 31.12.2023 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin für folgende Zeiträume zu den gleichen Konditionen möglich: Verlängerungsoption 1 vom 01.01.2024 bis zum 30.06.2024 (24:00 Uhr) Verlängerungsoption 2 vom 01.07.2024 bis zum 31.12.2024 (24:00 Uhr)
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem Auftragnehmer spätestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der Verlängerungsoption.
Rambergstraße 6
Betrieb Flüchtlingsunterkunft (Einrichtungsleitung und Haus- und Sicherheitspersonal)
Besteht ein Bedarf über den 31.12.2023 hinaus, ist eine Verlängerung durch die Auftraggeberin für folgende Zeiträume zu den gleichen Konditionen möglich: Verlängerungsoption 1 vom 01.01.2024 bis zum 31.03.2024 (24:00 Uhr) Verlängerungsoption 2 vom 01.04.2024 bis zum 30.06.2024 (24:00 Uhr)
Ob die Vertragsverlängerung in Anspruch genommen wird, wird der Auftragnehmerin/dem
Auftragnehmer spätestens 30 Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich mitgeteilt. Die
Auftragnehmerin/der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ziehung der
Verlängerungsoption.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-188d291ff29-1e5f4f13ab363039
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-188d291ff29-1e5f4f13ab363039
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-188d291ff29-1e5f4f13ab363039
siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).