Neubau Grundschule St. Martin, Marktoberdorf - Trockenbauarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktoberdorf
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.marktoberdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule St. Martin, Marktoberdorf - Trockenbauarbeiten
Trockenbauarbeiten umfassen:
- Trockenbauwände
- Trockenbaudecken
- Dämmung Lüftungskanal
Marktoberdorf
Trockenbauwände:
- ca. 1750 m2 Trennwände, Gikaplatten
- ca. 275 m2 Installationswände mit Doppelständer, Gikaplatten
- ca. 385 m2 Schachtwände (Doppelprofile), Gikaplatten
- ca. 200 m2 Teilbereiche mit zementären Platten und korrosionsgeschützter UK
- ca. 95 m Stürze, Gikaplatten
- ca. 8 m2 Trennwände F-90, Gikaplatten
- ca. 118 m2 Schallschutzwände F-90, Gikaplatten
- ca. 90 m2 Schachtwände F-90, Gikaplatten
- ca. 45 m Stürze F-90, Gikaplatten
- ca. 128 m Stahlprofile für “Raum in Raum“-Konstruktion
Trockenbaudecken:
- ca. 2255 m2 Akustikdecke, Holzwolleplatten
- ca. 1175 m2 Akustikdecke, geneigt (ca. 12,5°), Holzwolleplatten
- ca. 70 m2 Akustikdecke, freitragend, Holzwolleplatten
- ca. 515 m2 Akustikdecke, ballwurfsicher, Holzwolleplatten
- ca. 150 m2 Akustikdecke, ballwurfsicher, im Außenbereich, Holzwolleplatten, mit korrosionsgeschützter UK
- ca. 193 m2 Akustikdecke, Holzwolleplatten A2
- ca. 280 m2 Akustikdecke, geneigt (ca. 12,5°), Holzwolleplatten A2
- ca. 75 m2 Akustikkdecke, Holzwolle-Zweischichtplatten
- ca. 110 m2 Feuchtraumdecke, Gipsplatten
- ca. 73 m2 Feuchtraumdecke, freigespannt, Gipsfaserplatten
- ca. 40 m2 Nassraumdecke, Zementbauplatten, mit korrosionsgeschützter UK
- ca. 51 m2 Rasterdecke, Mineralplatten, mit korrosionsgeschützter UK
- ca. 150 m2 Dämmung unter Decke, Außenbereich, Mineralwolle
Dämmung Lüftungskanal:
- ca. 50 m2 Innendämmung KG, Mineralschaum
- ca. 50 m2 Innenputz, Leichtputzmörtel
- ca. 48 m Leibungsputz, Leichtputzmörtel
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=272256
- Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
- Einzureichende Unterlagen gemäß Formblatt 124 Vergabehandbuch:
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen):
"Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in die Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer".
Nur wenn das Unternehmen zur Eintragung verpflichtet ist.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=272256
- Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
- Erklärung zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. "Falls meine/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wireine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen,eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
sowie eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsamen mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=272256
- Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
- Einzureichende Unterlagen: Referenznachweise (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Wie in VHB124 definiert: Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten, maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme, einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
- Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Referenzen zu fordern.
- Angaben zu Arbeitskräften (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o. g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=272256
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über www.staatsanzeiger-eservices.de anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen. Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de. Fragen sind zwingend über die Fragefunktion auf der Vergabeplattform zum frühestmöglichen Zeitpunkt bis spätestens 8 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur
Verfügung gestellt. Die Angebote sind in einem allgemeingültigen Format einzureichen (pdf, X84, D84).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit (1)der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; (2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4)mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, (5)mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§134 Abs. 2 GWB).