Aufsichtsdienste, tim - Staatliches Textil- und Industriemuseum Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86153
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.timbayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufsichtsdienste, tim - Staatliches Textil- und Industriemuseum Augsburg
Aufsichtsdienste im "tim" - Staatliches Textil- und Industriemuseum Augsburg
Aufsichtsdienste, tim - Staatliches Textil- und Industriemuseum Augsburg
Die Laufzeit des Vertrages erstreckt sich zunächst über zwei Jahre. Der Vertrag verlängert sich
um maximal 2 x 1 Jahr, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer bis 3 Monate vor Vertragsende die
Verlängerung durch einseitige schriftliche Erklärung (Telefax reicht aus) mitteilt. Der Vertrag endet in jedem Fall
auch ohne Kündigung des Auftraggebers spätestens zum 31.1.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Zuschlagszeitpunkt noch mindestens 6 Monate gültige Zertifizierungen DIN ISO 9001
Zum Zuschlagszeitpunkt noch mindestens 6 Monate gültige Zertifizierung DIN ISO 77200
Zum Zuschlagszeitpunkt noch mindestens 6 Monate gültige Mitgliedschaft beim BDSW, Bundesverband der Sicherungswirtschaft
Zum Zuschlagszeitpunkt noch mindestens 6 Monate gültige Mitgliedschaft des Deutschen Museumsbunds e.V.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf folgende gesetzliche Regelung wird hingewiesen (§ 160 Absatz 3 GWB):
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]