Liebfrauenhaus Herzogenaurach_Umbau und Erweiterung Grund- und Mittelschule_VgV FA+VA LPH 1-9 Referenznummer der Bekanntmachung: 392 LFH_VgV FA+VA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Liebfrauenhaus Herzogenaurach_Umbau und Erweiterung Grund- und Mittelschule_VgV FA+VA LPH 1-9
Liebfrauenhaus Herzogenaurach - Umbau und Erweiterung der privaten Grund- und Mittelschule mit Neubau Hort - Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. § 39 ff HOAI und der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff HOAI - LPH 1-9
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Liebfrauenhaus Herzogenaurach
Umbau und Erweiterung der privaten Grund- und Mittelschule mit Neubau Hort
Leistungen der Objektplanung Freianlagen gem. § 39 ff HOAI und der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff HOAI - Leistungsphasen 1-9.
Die Stiftung SLW Seraphisches Liebeswerk Altötting beabsichtigt für das Liebfrauenhaus Herzogenaurach den Umbau und die Erweiterung der privaten Grund- und Mittelschule mit Neubau eines Hortgebäudes.
Planungsaufgaben sind
• der Abbruch der bestehenden Küche, des Kinderhorts, des Kinderheims Don Bosco und des Internats Haus Elisabeth
• der Umbau und die Erweiterung der bestehenden Grund- und Mittelschule
• sowie der Neubau des Horts
in einzelnen Bauabschnitten, im Rahmen eines vorab detailliert abzustimmenden zielführenden und wirtschaftlichen Bauabwicklungskonzepts unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs und Vermeidung von kostenintensiven Interimsmaßnahmen durch interimistische Nutzung des Bestands. Wichtig ist hierbei die architektonisch und ablauforganisatorisch idealisierte Nutzung von Synergien.
Es wird von folgender terminlichen Abwicklung ausgegangen:
Terminrahmen:
• 06/2023 - 09/2023: LPH 1+2 Grundlagenermittlung + Vorplanung
o Architekt und TGA-Fachplaner
• 10/2023 - 12/2023: LPH 1+2 Grundlagenermittlung + Vorplanung
o Freianlagen, Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke
• 12/2023: Freigabe LPH 2 durch Stiftungsrat, Abruf LPH 3+4 Stiftungsrat
• 01/2024: Antrag schulaufsichtliche Genehmigung Bauprogramme
• 01/2024 – 09/2024: LPH 3 Entwurfsplanung
• 10/2024: Prüfung Kostenberechnung durch HSP, Abstimmung mit LFH/SLW
• 11/2024: Vorbereitung Beschluss Freigabe LPH 3 und Abruf LPH 5-7 für Stif-tungsrat
• 12/2024: Freigabe LPH 3 durch Stiftungsrat, Abruf LPH 5-7
• 01/2025: LPH 3 – Einreichung Förderanträge
• 01/2025 - 02/2025: LPH 4 Genehmigungsplanung, Einreichung Bauanträge
• 01/2025 – 12/2027: LPH 5 Ausführungsplanung*
• 04/2025 – 09/2025: LPH 6+7 Vergabeverfahren Interims-, Vorab- und Ab-bruchmaßnahmen
• 09/2025: Vorlage Förderbescheide + Baugenehmigungen
• 09/2025: Vorbereitung und Beschluss Abruf LPH 8 Stiftungsrat*
• 10/2025: Baubeginn
• 12/2027: Fertigstellung Bauabschnitt 1 (besonders Neubauten)
• 12/2029: Fertigstellung Bauabschnitte 2+3 (besonders Bestandsumbauten
Bedingungen und voraussichtliche Projektlaufzeit:
Es ist– je nach dem noch abzustimmenden, vom Planungskonzept abhängigem Bauabwicklungskonzept – von einer Projektlaufzeit (Planung bis Inbetriebnahme ohne Schlussrechnung) von ca. 6,5 Jahren (10/2023 – 12/2029) auszugehen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die LPH 1-8 in mehreren Phasen erbracht wer-den müssen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass eine getrennte Kostenermittlung und -steuerung (Trennung Schulen, Hort, Umbau / Neubau) in allen LPH der HOAI stattfinden muss.
Leistungsbeginn: sofort nach Zuschlagserteilung;
Die genaue Laufzeit des Vertrages kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bestimmt werden und ist abhängig von Terminplanung Planung und Bau sowie von Förderung/Finanzierung. Vorgesehen ist die stufenweise und abschnittsweise Beauftragung der Leistungen.
Ein Anspruch auf (Weiter-)Beauftragung besteht nicht.
Bewertung lt. veröffentlichten Kriterien. Erfüllen mehrere Bewerber an einem Teilnahmewettbewerb mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven
Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird durch das Losverfahren gem. § 75 (6) VgV entschieden. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und
Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bewerber und Bieter.
Voraussichtlicher Vorstellungs-/Verhandlungstermin: KW 38/2023;
Der tatsächliche Termin wird im Einladungsschreiben zum Verhandlungsverfahren voraussichtlich in KW 32/2023 bekannt gegeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bieter / Bietergemeinschaften, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten Plätzen liegen, aufzufordern, weitere Folgeangebote abzugeben und weitere Verhandlungsrunden
durchzuführen. Für die Abgabe etwaiger Folgeangebote gelten die gleichen Wertungskriterien, die gleichen Gewichtungen und die gleiche Wertungsformel, wie für die Abgabe der Erstangebote.
Aus Platzgründen sind die Zuschlagskriterien im Bekanntmachungstext nur komprimiert dargestellt, die vollständigen Zuschlagskriterien mit Unterpunkten sind den kostenfrei und uneingeschränkt zugänglichen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Basisinformation des Bewerbers.
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und Russlandbezug.
- Bei Bietergemeinschaften: Vorlage der Eigenerklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Bei der Abgabe der Eigenerklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigelegte Formular zu verwenden.
Der Auftraggeber kann Unternehmen auffordern, die vorgelegten Bescheinigungen zu vervollständigen oder zu erläutern.
- Mitarbeiterstruktur: 3-Jahres-Durchschnitt Mitarbeiter der für die ausgeschriebene Planungsleistung relevanten Abteilungen ohne freiberufliche Mitarbeiter
≥6 = 2 Pkt.; <6 und ≥4 = 1 Pkt.; <4 = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
- Gesamtumsatz: 3-Jahres-Durchschnitt des Umsatzes für die ausgeschriebene Planungsleistung (in € netto):≥0,4 Mio. EUR = 2 Pkt.; <0,4 Mio. EUR und ≥0,3 Mio. EUR = 1 Pkt.; <0,3 Mio. EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 1).
Mindestkriterien:
Nachweis über bestehende Haftpflichtversicherung für Personenschäden mind. 2,0 Mio. EUR je Versicherungsfall, für sonstige Schäden mind. 2,0 Mio. EUR je Versicherungsfall.
Weiter ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Es ist eine aktuelle Deckungsbestätigung - nicht älter als 1 Jahr - einzureichen. Erfüllt die bestehende Haftpflichtversicherung die geforderten Summen nicht, kann auch eine Erklärung der Versicherungsgesellschaft abgegeben werden, dass die bestehende Versicherung im Auftragsfall an die Höhe der geforderten Summen angepasst wird. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied eine ausreichende Versicherungsdeckung nachweisen oder eine Bestätigung durch die Versicherung einreichen, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden.
- Berufsjahre Projektleitung Freianlagen: ≥10 Jahre = 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre = 1 Pkt.; <5 Jahre = 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
- Berufsjahre Bauleitung Freianlagen: ≥10 Jahre = 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre = 1 Pkt.; <5 Jahre = 0 Pkt. (Gewichtung x 2),
- Berufsjahre Projektleitung Verkehrsanlagen: ≥10 Jahre = 2 Pkt.; <10 und ≥5 Jahre = 1 Pkt.; <5 Jahre = 0 Pkt. (Gewichtung x 2).
Büroreferenzen: Es sollen max. 3 Referenzen eingereicht werden. Gewertet werden die beiden Referenzen, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der nachfolgenden Kriterien erreichen.
Wertungsparameter 1:
- Objektplanung Freianlagen gem. § 39 ff HOAI und / oder der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff HOAI an einem öffentlichen Gebäude oder innerstädtischer Fläche mit entsprechender Frequentierung und entsprechendem Anspruch an die Planungsqualität mit Bearbeitungsfläche von
≥ 7.000 m² Fläche = 2 Pkt.; < 7.000 m² Fläche und ≥ 5.000 m² Fläche = 1 Pkt.; < 5.000 m² Fläche = 0 Pkt. (Gewichtung x 3),
- Referenzprojekt mit vergleichbarer Kostenberechnung Verkehrsanlagen / Freianlagen, netto: ≥ [Betrag gelöscht] EUR = 2 Pkt.; < [Betrag gelöscht] EUR und ≥ [Betrag gelöscht] EUR = 1 Pkt., < [Betrag gelöscht] EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 3).
Wertungsparameter 2:
- Objektplanung Freianlagen gem. § 39 ff HOAI und / oder Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff HOAI an einem Gebäude oder innerstädtischer Fläche mit entsprechender Frequentierung und entsprechendem Anspruch an die Planungsqualität mit Bearbeitungsfläche von
≥ 6.000 m² Fläche = 2 Pkt.; < 6.000 m² Fläche und ≥ 4.000 m² Fläche = 1 Pkt.; < 4.000 m² Fläche = 0 Pkt. (Gewichtung x 3),
- Referenzprojekt mit vergleichbarer Kostenberechnung Verkehrsanlagen / Freianlagen, netto: ≥ [Betrag gelöscht] EUR = 2 Pkt.; < [Betrag gelöscht] EUR und ≥ [Betrag gelöscht] EUR = 1 Pkt., < [Betrag gelöscht] EUR = 0 Pkt. (Gewichtung x 3).
Zusatzpunkte:
- Bei einem der wertbaren Referenzprojekte wurde zusätzlich die örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen (als besondere Leistung der LPH 8) geleistet: Anzahl ≥ 2 = 2 Pkt., Anzahl = 1 = 1 Pkt. (Gewichtung x 2).
Mindestanforderungen:
- Referenzen werden nur gewertet, wenn die Leistungsphase 8 im vorgegebenen Zeitraum 2017 bis zur Abgabefrist Teilnahmeantrag laufend ist oder abgeschlossen wurde.
- Die Leistungsphasen 2-8 (ohne LPH 4) sind beauftragt nachzuweisen.
- Bei Arbeitsgemeinschaften muss ein ARGE-Partner oder die ARGE in dieser Konstellation eine durchgehende Referenz nachweisen. Werden von einem ARGE-Partner Referenzen eingereicht aus einer ARGE mit einem anderen Partner, als in der Bewerbung vorgesehen, müssen diese die auftragsgegenständlichen Leistungsphasen abdecken und der ARGE-Partner aus dieser Bewerbung ebenfalls eine Referenz vorweisen, durch die das Leistungsbild LPH 2-8 vervollständigt wird.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung. Art. 1 Ingenieurgesetz, Fassung vom 28.4.1994 (GVBl. S. 297), Natürliche Personen die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in (oder adäquat) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Bundesland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Beschäftigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikation gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art 2 BauKaG erfüllt sind. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied genannt und teilnahmeberechtigt sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrags liegt beim Bewerber. Abgabe des Teilnahmeantrags, sowie die vollständige Kommunikation während des Verfahrens erfolgt ausschließlich digital über die Vergabeplattform. Per Post, Kurier, per Nachricht an die Vergabestelle, direkt oder anderweitig elektronisch (E-Mail etc.) übermittelte Teilnahmeanträge und sonstige Unterlagen/Bieterfragen werden nicht berücksichtigt und können sogar zum Ausschluss führen. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag sowie die geforderten Unterlagen zum Verhandlungsverfahren sind in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote in Textform müssen nicht handschriftlich signiert werden. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird das Angebot ausgeschlossen. Der Auftraggeber behält sich gem. § 56 VgV das Recht vor, Nachweise und Erklärungen bzw. fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Aus dem Vorbehalt ergibt sich kein Anspruch der Bieter bzw. Bewerber. Im Falle der Eignungsleihe hat der Bewerber oder Bieter eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Das Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gem. § 123 oder § 124 GWB und Russlandbezug nicht vorliegen,
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Bewerber/Bieter dürfen bei der Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote nicht anwesend sein (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV). Es wird vorausgesetzt, dass die im Teilnahmeantrag genannten und vorgesehenen Projektleiter sowie Stellvertreter am Vorstellungs-/Verhandlungstermin teilnehmen und die jeweiligen Präsentationspunkte je nach Zuständigkeit eigenverantwortlich vorstellen. Dies kann sich in der Bewertung widerspiegeln. Nur vollständig ausgefüllte Teilnahmeanträge mit vollständigen Nachweisen und Anlagen werden berücksichtigt.
Bewerbungen mit fehlenden Angaben bei Pflichtfeldern (grün schattiert) werden nicht berücksichtigt oder es erfolgt Punktabzug. Änderungen, Abweichungen und Nichteinhaltungen sind zu kommentieren. Gewertet werden 2 Referenzen aus dem Referenzformular, welche die Mindestanforderungen erfüllen und die höchste Punktzahl gemäß der veröffentlichten Kriterien erreichen. Wurden Referenzen im Rahmen einer ARGE, oder als/mit Nachunternehmer erbracht, so ist dies und der auf den Bewerber entfallene Auftragsumfang anzugeben. Referenzangaben sind gemäß § 46 VgV einzureichen, hierfür ist ein Formblatt „Liste Referenzen“ bereitgestellt. Zusätzliche Referenzpräsentationen, Bilder oder dgl. werden nicht berücksichtigt. Die eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Verfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Angaben sind Voraussetzung für die Wertung der Bewerbung. Bei einer Beteiligung am Verfahren wird die Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.