Herstellen v. Unterquerungen im Bohr-, Press- u. Spülbohrverfahren u. Bau der Verbindungswasserleitung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023003492
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tirschenreuth
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95643
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.steinwaldgruppe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellen v. Unterquerungen im Bohr-, Press- u. Spülbohrverfahren u. Bau der Verbindungswasserleitung
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Steinwaldgruppe, Mähringer Straße 9, 95643 Tirschenreuth, vertreten durch den Verbandsvorsitzenden Herrn Landrat Andreas Meier beabsichtigt den Neubau der Verbindungswasserleitung vom Hochbehälter Etzenricht (PLZ 92694) zum Hochbehälter Pirk (PLZ 92712) / Schirmitz (PLZ 92718).
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ist beabsichtigt die erforderlichen Arbeiten in zwei Losen für den Bau der Verbindungswasserleitung und für die hierzu erforderlichen Unterquerungen zu vergeben.
Los 1 – Unterquerungen im Bohr, Press- und Spülbohrverfahren
Die Ausschreibung zum Los 1 - Unterquerungen im Bohr-, Press- und Spülbohrverfahren für den Wasserleitungsbau vom Hochbehälter Etzenricht zum Hochbehälter Pirk/Schirmitz beinhaltet folgende Leistungen:
• Horizontal-Pressbohrverfahren für Unterquerung der Staatsstraße St 2238 nahe Mallersricht / Maierhof, ca. 22 m Querungslänge
• Pilotbohrverfahren ohne Bodenentnahme für Unterquerung der eingleisigen Bahntrasse 5060 Neukirchen – Weiden, ca. 16 m.
• Pilotbohrverfahren ohne Bodenentnahme für Unterquerung der zweigleisigen Bahntrasse 5860 Regensburg – Weiden, ca. 32 m Querungslänge
• Horizontal-Pressbohrverfahren für Unterquerung der Staatsstraße 2657 zwischen Ullersricht und Rothestadt, ca. 27 m Querungslänge
• Pilotbohrverfahren ohne Bodenentnahme für Unterquerung der Bundesautobahn BAB A93 nahe Rothenstadt / Pirkmühle, ca. 53 m Querungslänge
• Horizontal-Spülbohrverfahren (HDD) für Unterquerung der Fließgewässer Flutkanal auf ca. 100 m und Waldnaab auf ca. 50 m Querungslänge
• Horizontal-Pressbohrverfahren für Unterquerung der Kreisstraße NEW 9 nördlich von Pirk, ca. 27 m Querungslänge
Los 2 - Wasserleitungsbau
Die Ausschreibung zum Los 2 Wasserleitungsbau vom Hochbehälter Etzenricht zum Hochbehälter Pirk/Schirmitz beinhaltet folgende Leistungen::
• Verbindungsleitung Hochbehälter Etzenricht - Hochbehälter Pirk/Schirmitz auf ca. 7.750 m mit einer Nennweite DN 400, Material GGG, Druckstufe PN 20.
• Mitverlegung eines Leerrohres DN 50 einschließlich Einziehen eines Steuerkabels im Rohrgraben der Wasserleitung
• Bau eines Notverbundschachtes einschließlich Installationen mit den Stadtwerken Weiden
• Bau eines Hausanschlussschachtes einschließlich Installationen für das Anwesen in der Weidener Straße 83
• Hausanschlussleitung einschließlich provisorischer Versorgung
• Einschließlich folgender besonderer Erschwernisse beim Leitungsbau: Abschnitt mit Arbeiten im Wasserschutzgebiet, Abschnitte mit vorherigem Ausbau einer Rohrleitung aus Asbestzement, Arbeiten unter Freileitungen mit beschränkten maximalen Arbeitshöhen, Herstellung eines Hausanschlusses einschließlich Wasserleitungsprovisorium, Unterquerung der Staatsstraße St 2238 nahe Mallersricht / Maierhof (Los 1), Unterquerung der eingleisigen Bahntrasse 5060 Neukirchen – Weiden (Los 1), Unterquerung der zweigleisigen Bahntrasse 5860 Regensburg – Weiden (Los 1), Unterquerung der Staatsstraße 2657 zwischen Ullersricht und Rothestadt (Los 1), Anschluss für die Stadtwerke Weiden bei beengten Verhältnissen durch ein Regenüberlaufbecken, Kabel und weitere Sparten, Unterquerung der Bundesautobahn BAB 93 nahe Rothenstadt / Pirkmühle (Los 1),Temporäre Umlegung Ullersrichter Bach und Wiesengraben, Querung eines Abwasserdruckrohres DN 250 AZ nahe Neubau, Abschnitt mit Arbeiten im Altlastenbereich bei Neubau, Querung der Fließgewässer Flutkanal und Waldnaab (Los 1), Erschwerte Zufahrt zwischen Flutkanal und Waldnaab, Arbeiten nahe einer Gasverdichterstation einschließlich Gasleitungen, Erschwernis durch enge, lasteingeschränkte Brücke, Abschnitte mit eingeschränkter Baufeldbreite, Unterquerung der Kreisstraße NEW 9 nördlich von Pirk (Los 1)
Die detaillierte Beschreibung zu den hier angeforderten Leistungen können der Leistungsbeschreibung sowie dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.
Los 1 - Unterquerungen im Bohr-, Press-
Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab (Etzenricht / Pirk /Schirmitz)
Die vorliegende Ausschreibung Los 1 - Unterquerungen im Bohr-, Press- und Spülbohrverfahren für den Wasserleitungsbau vom Hochbehälter Etzenricht zum Hochbehälter
Pirk/Schirmitz beinhaltet folgende Leistungen:
- Horizontal-Pressbohrverfahren für Unterquerung der Staatsstraße St 2238 nahe Mallersricht / Maierhof, ca. 22 m Querungslänge
- Pilotbohrverfahren ohne Bodenentnahme für Unterquerung der eingleisigen Bahntrasse 5060 Neukirchen – Weiden, ca. 16 m.
- Pilotbohrverfahren ohne Bodenentnahme für Unterquerung der zweigleisigen Bahntrasse 5860 Regensburg – Weiden, ca. 32 m Querungslänge
- Horizontal-Pressbohrverfahren für Unterquerung der Staatsstraße 2657 zwischen Ullersricht und Rothestadt, ca. 27 m Querungslänge
- Pilotbohrverfahren ohne Bodenentnahme für Unterquerung der Bundesautobahn BAB A93 nahe Rothenstadt / Pirkmühle, ca. 53 m Querungslänge
- Horizontal-Spülbohrverfahren (HDD) für Unterquerung der Fließgewässer Flutkanal auf ca. 100 m und Waldnaab auf ca. 50 m Querungslänge
- Horizontal-Pressbohrverfahren für Unterquerung der Kreisstraße NEW 9 nördlich von Pirk, ca. 27 m Querungslänge
Der übrige Wasserleitungsbau für die Verbindungsleitung vom Hochbehälter Etzenricht zum Hochbehälter Pirk/Schirmitz ist Bestandteil von Los 2.
Los 2 - Errichtung Rohrleitung vom Hochb
Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab (Etzenricht / Pirk /Schirmitz)
Die vorliegende Ausschreibung Los 2 Wasserleitungsbau vom Hochbehälter Etzenricht zum Hochbehälter Pirk/Schirmitz beinhaltet folgende Leistungen:
• Verbindungsleitung Hochbehälter Etzenricht - Hochbehälter Pirk/Schirmitz auf ca. 7.750 m mit einer Nennweite DN 400, Material GGG, Druckstufe PN 20.
• Mitverlegung eines Leerrohres DN 50 einschließlich Einziehen eines Steuerkabels im Rohrgraben der Wasserleitung
• Bau eines Notverbundschachtes einschließlich Installationen mit den Stadtwerken Weiden
• Bau eines Hausanschlussschachtes einschließlich Installationen für das Anwesen in der Weidener Straße 83
• Hausanschlussleitung einschließlich provisorischer Versorgung
• Einschließlich folgender besonderer Erschwernisse beim Leitungsbau:
o Abschnitt mit Arbeiten im Wasserschutzgebiet
o Abschnitte mit vorherigem Ausbau einer Rohrleitung aus Asbestzement
o Arbeiten unter Freileitungen mit beschränkten maximalen Arbeitshöhen
o Herstellung eines Hausanschlusses einschließlich Wasserleitungsprovisorium
o Unterquerung der Staatsstraße St 2238 nahe Mallersricht / Maierhof (Los 1)
o Unterquerung der eingleisigen Bahntrasse 5060 Neukirchen – Weiden (Los 1)
o Unterquerung der zweigleisigen Bahntrasse 5860 Regensburg – Weiden (Los 1)
o Unterquerung der Staatsstraße 2657 zwischen Ullersricht und Rothestadt (Los 1)
o Anschluss für die Stadtwerke Weiden bei beengten Verhältnissen durch ein Regenüberlaufbecken, Kabel und weitere Sparten
o Unterquerung der Bundesautobahn BAB 93 nahe Rothenstadt / Pirkmühle (Los 1)
o Temporäre Umlegung Ullersrichter Bach und Wiesengraben
o Querung eines Abwasserdruckrohres DN 250 AZ nahe Neubau
o Abschnitt mit Arbeiten im Altlastenbereich bei Neubau
o Querung der Fließgewässer Flutkanal und Waldnaab (Los 1)
o Erschwerte Zufahrt zwischen Flutkanal und Waldnaab
o Arbeiten nahe einer Gasverdichterstation einschließlich Gasleitungen
o Erschwernis durch enge, lasteingeschränkte Brücke
o Abschnitte mit eingeschränkter Baufeldbreite
o Unterquerung der Kreisstraße NEW 9 nördlich von Pirk (Los 1)
Die Unterquerungen sind gesondert in Los 1 – Unterquerungen im Bohr-, Press- und Spül-
bohrverfahren – ausgeschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 46 SektVO i.V. mit § 123 GWB durch Eigenerklärung;
b) Erklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach § 46 SektVO i.V. mit § 124 GWB durch Eigenerklärung;
c) Erklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Auftragsanteilen und Eignungsleihe nach § 47 SektVO;
d) Bietergemeinschaften werden zugelassen. Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter (§ 50 SektVO).
Zu Los 1:
Nachweis nach DWA-Regelwerk, Arbeitsblatt DWA-A 125, Rohrvortrieb und verwandte Verfahren oder gleichwertiger Nachweis nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in dem sich der Sitz des Bieters befindet. Den Nachweis der Gleichwertigkeit hat der Bieter auf seine Kosten zu erbringen!
Zu Los 2:
- Bescheinigung nach DVGW GW 301 (A) – mindestens W2 für alle Betriebsdrücke und Nennweiten ≤ DN 400 oder eine gleichwertige Bescheinigung nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in dem sich der Sitz des Bieters befindet. Den Nachweis der Gleichwertigkeit hat der Bieter auf seine Kosten zu erbringen!
- Sachkundenachweis nach TRGS 519 „Asbest-Abbruch, Sanierungs- oder Instandsetzungsarbeiten“ oder gleichwertiger Nachweis nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in dem sich der Sitz des Bieters befindet. Den Nachweis der Gleichwertigkeit hat der Bieter auf seine Kosten zu erbringen!
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Am Hohlweg 2, Raum C 208, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Die Angebotsöffnung erfolgt gemeinsam durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers. Eine Teilnahme von Bietern oder deren Bevollmächtigten am Öffnungstermin ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Je Bieter ist nur ein Hauptangebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelfirmen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
b) Kleinere Firmen und Startups werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bietergemeinschaften hingewiesen. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Unterlagen von jedem Bieter der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
c) Die Angebote / Unterlagen sind über die Vergabeplattform vollständig ausgefüllt und elektronisch in Textform unterschrieben einzureichen. Auf postalischem Wege übermittelte Angebote sind nicht zugelassen!
d) Angebote sind nur dann fristgemäß eingereicht, wenn sie rechtzeitig zur Angebotsfrist auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Das entsprechende Risiko tragen die Bieter. Nicht fristgerecht eingegangene Angebote werden nicht berücksichtigt und von der Wertung ausgeschlossen. Nicht formgerechte Angebote werden ebenfalls nicht berücksichtigt.
e) Enthalten die Bekanntmachung oder die bereitgestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen.
g) Rückfragen sind bis zum Ende der Frist für Bieterfragen ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Der Auftraggeber behält sich zur Gewährleistung eines transparenten, diskriminierungsfreien und zügigen Verfahrens vor, nach Fristablauf eingehende Rückfragen nicht mehr zu beantworten.
h) Offerieren zwei oder mehrere Bieter denselben Preis bzw. ergeben sich nach Wertung aller Zuschlagskriterien bei zwei oder mehreren Bieter die gleiche Gesamtwertungskennzahl, wird ein Losentscheid durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren gem. § 160 Abs.1 GWB durch die
Vergabekammer nur auf Antrag eingeleitet wird.
Wir weisen ferner darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § GWB § 134 Absatz GWB § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.