Entwicklung, Herstellung, Lieferung und Integration einer Satellitennutzlast für das ICARUS-System ("ICARUS goes LEO") Referenznummer der Bekanntmachung: 02/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mpg.de/de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Lieferung und Integration einer Satellitennutzlast für das ICARUS-System ("ICARUS goes LEO")
Icarus ist eine internationale Kooperation zur Beobachtung von Tieren aus dem Weltraum (International Cooperation for Animal Research Using Space). Wissenschaftler und Wissenschaftlerrinnen haben sich in der Initiative zusammengeschlossen, um mit Hilfe eines satellitengestützten Beobachtungssystems das Verhalten von Tieren zu erforschen.
Die Forscher rüsten dabei unterschiedliche Tierarten mit Minisendern aus, die ihre Messdaten an eine Empfangsstation im All schicken. Diese übermittelt sie an eine Bodenstation, von dort gelangen sie an die jeweiligen Forscherteams. Die Resultate werden in der für jedermann frei zugänglichen Datenbank Movebank unter https://www.movebank.org/ veröffentlicht.
Mit der hier ausgeschriebenen Nutzlast ("ICARUS-Payload") soll die Funktionsfähigkeit des ICARUS-Systems -unabhängig von der ISS - wiederhergestellt werden. Nach dem für 2024 geplanten Start an Bord des UniBw-Satelliten soll die ICARUS-Payload für 5 Jahre betrieben werden. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die ICARUS-Payload rechtzeitig für die Mitfluggelegenheit auf dem UniBw-Satelliten fertiggestellt und integriert ist.
80539 München
Icarus ist eine internationale Kooperation zur Beobachtung von Tieren aus dem Weltraum (International Cooperation for Animal Research Using Space). Wissenschaftler und Wissenschaftlerrinnen haben sich in der Initiative zusammengeschlossen, um mit Hilfe eines satellitengestützten Beobachtungssystems das Verhalten von Tieren zu erforschen.
Die Forscher rüsten dabei unterschiedliche Tierarten mit Minisendern aus, die ihre Messdaten an eine Empfangsstation im All schicken. Diese übermittelt sie an eine Bodenstation, von dort gelangen sie an die jeweiligen Forscherteams. Die Resultate werden in der für jedermann frei zugänglichen Datenbank Movebank unter https://www.movebank.org/ veröffentlicht.
Mit der hier ausgeschriebenen Nutzlast ("ICARUS-Payload") soll die Funktionsfähigkeit des ICARUS-Systems -unabhängig von der ISS - wiederhergestellt werden. Nach dem für 2024 geplanten Start an Bord des UniBw-Satelliten soll die ICARUS-Payload für 5 Jahre betrieben werden. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die ICARUS-Payload rechtzeitig für die Mitfluggelegenheit auf dem UniBw-Satelliten fertiggestellt und integriert ist.
Die Kommunikation findet ausschließlich über die Vergabeplattform statt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entwicklung, Herstellung, Lieferung und Integration einer Satellitennutzlast für das ICARUS-System
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVX6GYC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt 10 Kalendertage nach Absendung der beabsichtigten Zuschlagserteilung an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.