Grundschule Hepberg - Holzinnentüren Referenznummer der Bekanntmachung: 211.00.9408-314
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hepberg
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hepberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grundschule Hepberg - Holzinnentüren
Das Holzinnentüren-LV beinhaltet folgende Leistungen:
- Holzinnentüren mit Stahlzargen
- Holzinnentüren mit Blockzargen
- Holzinnentürelemente mit verglasten Seitenteilen
- Sonstiges (Türschließer, Türantrieb, ...)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bei dem Neubau handelt es sich um ein 4-geschossiges Schulgebäude mit 8 Klassenräumen, Aula, Küche, Speisesaal, Verwaltungsräume, ... . Das Gebäude ist teilunterkellert und hat einen 1-geschossigen Anbau als Verbindung zum bestehenden Turnhallengebäude. Der Neubau soll größtenteils in Betonfertigteil-Bauweise realisiert werden. Die Abmessungen des Gebäudes betragen ca. 26 x 25 x 16 m. Das UG wird in Ortbeton hergestellt. Hier sind Technikräume und eine Anbindung an den vorhandenen Tunnel untergebracht. Die Außenwände im EG als tragende Beton-Sandwichelemente mit Sichtbetonoberflächen innen und außen. Im Bereich 1. -3. OG werden die Außenwände als STB- Fertigteilwände (Sichtbetonoberfläche innen) mit hinterlüfteter Holzfassade geplant. Die Innenwände werden als tragende STB-Fertigteilwände mit Sichtbetonoberflächen ausgeführt. Die Decken und das Flachdach als Elementdeckenplatten mit Ortbetonergänzung.
Das Holzinnentüren-LV beinhaltet folgende Leistungen:
- Holzinnentüren mit Stahlzargen
- Holzinnentüren mit Blockzargen
- Holzinnentürelemente mit verglasten Seitenteilen
- Sonstiges (Türschließer, Türantrieb, ...)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 85034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.