Kooperationspartnerschaften für Deutschklassen (DK-BS-A, DK-BS-AnkER, DK-BS-Flexi) und Berufsintegrationsvorklassen (BIKV) an staatlichen Berufsschulen in Bayern (Rahmenvereinbarung) Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-2.3-0212-5/12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.las-bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kooperationspartnerschaften für Deutschklassen (DK-BS-A, DK-BS-AnkER, DK-BS-Flexi) und Berufsintegrationsvorklassen (BIKV) an staatlichen Berufsschulen in Bayern (Rahmenvereinbarung)
An den staatlichen Berufsschulen in Bayern werden Berufsintegrationsvorklassen und Deutschklassen in kooperativer Form geführt. Für diese Klassen werden geeignete Kooperationspartner gesucht, die in ausreichender Zahl qualifizierte und erfahrene Pädagogen sowie Fachkräfte zur sozialpädagogischen Betreuung stellen und in enger Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule Bildungs- und Integrationsarbeit leisten.
1563 Staatl. BS Dachau (OBB) - Mengenlos 1 von 2
85221 Dachau
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Bei der Zuschlagsentscheidung kann ggf. ein prozentualer Nachlass bei mehreren Mengenlosen pro Schulstandort Berücksichtigung finden. Die genaue Regelung ist im Leistungsverzeichnis (Produkte/Leistungen) beschrieben.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1563 Staatl. BS Dachau (OBB) - Mengenlos 2 von 2
85221Dachau
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Bei der Zuschlagsentscheidung kann ggf. ein prozentualer Nachlass bei mehreren Mengenlosen pro Schulstandort Berücksichtigung finden. Die genaue Regelung ist im Leistungsverzeichnis (Produkte/Leistungen) beschrieben.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1564 Staatl. BS Erding (OBB)
85435 Erding
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1565 Staatl. BS Berchtesgadener Land (OBB)
83395 Freilassing
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1567 Staatl. BS Fürstenfeldbruck (OBB)
82256 Fürstenfeldbruck
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1569 Staatl. BS I Ingolstadt (OBB)
85049 Ingolstadt
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1570 Staatl. BS II Ingolstadt (OBB)
85051 Ingolstadt
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1572 Staatl. BS Miesbach (OBB)
83714 Miesbach
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1627 Staatl. BS I Rosenheim (OBB)
83024 Rosenheim
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1628 Staatl. BS Bad Aibling (OBB)
83043 Bad Aibling
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1632 Staatl. BS Wasserburg am Inn (OBB)
83512 Wasserburg
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1634 Staatl. BS Neuburg a. d. Donau (OBB)
86633 Neuburg a. d. D.
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1637 Staatl. BS II Rosenheim (OBB)
83022 Rosenheim
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1642 Staatl. BS II Traunstein (OBB)
83278 Traunstein
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1737 Staatl. BS Altötting (OBB)
84503 Altötting
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1757 Staatl. BS Pfaffenhofen a. d. Ilm (OBB)
85276 Pfaffenhofen a. d. I.
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
1776 Staatl. BS Schongau (OBB)
86956 Schongau
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
3027 Staatl. BS Kelheim (NB)
93309 Kelheim
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
3027 Staatl. BS Mainburg (NB)
84048 Mainburg
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
3028 Staatl. BS Pfarrkirchen (NB)
84347 Pfarrkirchen
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
3032 Staatl. BS I Landshut (NB)
84034 Landshut
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
3193 Staatl. BS IV Landshut (NB)
84036 Landshut
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
4061 Staatl. BS Neumarkt i. d. Opf. (OPF)
92318 Neumarkt i. d. Opf.
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
4066 Staatl. BS Schwandorf (OPF) - Mengenlos 1 von 2
91421 Schwandorf
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Bei der Zuschlagsentscheidung kann ggf. ein prozentualer Nachlass bei mehreren Mengenlosen pro Schulstandort Berücksichtigung finden. Die genaue Regelung ist im Leistungsverzeichnis (Produkte/Leistungen) beschrieben.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
4066 Staatl. BS Schwandorf (OPF) - Mengenlos 2 von 2
91421 Schwandorf
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Bei der Zuschlagsentscheidung kann ggf. ein prozentualer Nachlass bei mehreren Mengenlosen pro Schulstandort Berücksichtigung finden. Die genaue Regelung ist im Leistungsverzeichnis (Produkte/Leistungen) beschrieben.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
4124 Staatl. BS Weiden i. d. Opf. (OPF) - Mengenlos 1 von 2
92637 Weiden i. d. Opf.
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Bei der Zuschlagsentscheidung kann ggf. ein prozentualer Nachlass bei mehreren Mengenlosen pro Schulstandort Berücksichtigung finden. Die genaue Regelung ist im Leistungsverzeichnis (Produkte/Leistungen) beschrieben.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
4124 Staatl. BS Weiden i. d. Opf. (OPF) - Mengenlos 2 von 2
92637 Weiden i. d. Opf.
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Bei der Zuschlagsentscheidung kann ggf. ein prozentualer Nachlass bei mehreren Mengenlosen pro Schulstandort Berücksichtigung finden. Die genaue Regelung ist im Leistungsverzeichnis (Produkte/Leistungen) beschrieben.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
4158 Staatl. BS Neustadt a. d. Waldnaab (OPF)
92660 Neustadt a. d. Waldnaab
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
5013 Staatl. BS I Coburg (OFR)
96450 Coburg
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
5018 Staatl. BS Kulmbach (OFR)
95326 Kulmbach
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
5019 Staatl. BS Lichtenfels (OFR)
96215 Lichtenfels
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
5026 Staatl. BS Wunsiedel (OFR)
95632 Wunsiedel
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
5031 Staatl. BS III Bayreuth (OFR)
95447 Bayreuth
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
5156 Staatl. BS II Coburg (OFR)
96450 Coburg
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
6077 Staatl. BS Gunzenhausen (MFR)
91710 Gunzenhausen
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
6078 Staatl. BS Herzogenaurach (MFR)
91074 Herzogenaurach
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
6087 Staatl. BS Roth (MFR)
91154 Roth
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
6186 Staatl. BS II Ansbach (MFR)
91522 Ansbach
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
6193 Staatl. BS Bad Windsheim (MFR)
91438 Bad Windsheim
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
6199 Staatl. BS Nürnberger Land (MFR)
91207 Lauf a. d. P.
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
6213 Staatl. BS Dinkelsbühl (MFR)
91550 Dinkelsbühl
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
7052 Staatl. BS Bad Kissingen (UFR)
97688 Bad Kissingen
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
7053 Staatl. BS Ochsenfurt (UFR)
97199 Ochsenfurt
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
7058 Staatl. BS Miltenberg (UFR)
63897 Miltenberg
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
7211 Staatl. BS II Aschaffenburg (UFR)
63741 Aschaffenburg
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
7237 Staatl. BS I Aschaffenburg (UFR)
63741 Aschaffenburg
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
7297 Staatl. BS Haßfurt (UFR)
97437 Haßfurt
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
7319 Staatl. BS III Schweinfurt (UFR)
97424 Schweinfurt
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
8044 Staatl. BS Ostallgäu (SCHW)
87616 Marktoberdorf
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
8058 Staatl. BS Donauwörth (SCHW)
86609 Donauwörth
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
8073 Staatl. BS Nördlingen (SCHW)
86720 Nördlingen
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
8241 Staatl. BS Wittelsbacher Land (SCHW)
86551 Aichach
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
8253 Staatl. BS Krumbach (SCHW)
86381 Krumbach
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
8253 Staatl. BS Günzburg (SCHW)
89312 Günzburg
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
8258 Staatl. BS Höchstädt a. d. Donau (SCHW)
89420 Höchstadt a. d. D.
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
8263 Staatl. BS Immenstadt i. Allgäu (SCHW)
87509 Immenstadt i. Allgäu
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
8268 Staatl. BS Kaufbeuren (SCHW)
87600 Kaufbeuren
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
8278 Staatl. BS III Kempten (SCHW)
87435 Kempten
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
8294 Staatl. BS Neusäß (SCHW) - Mengenlos 1 von 2
86356 Neusäß
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Bei der Zuschlagsentscheidung kann ggf. ein prozentualer Nachlass bei mehreren Mengenlosen pro Schulstandort Berücksichtigung finden. Die genaue Regelung ist im Leistungsverzeichnis (Produkte/Leistungen) beschrieben.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
8294 Staatl. BS Neusäß (SCHW) - Mengenlos 2 von 2
86356 Neusäß
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Bei der Zuschlagsentscheidung kann ggf. ein prozentualer Nachlass bei mehreren Mengenlosen pro Schulstandort Berücksichtigung finden. Die genaue Regelung ist im Leistungsverzeichnis (Produkte/Leistungen) beschrieben.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
8299 Staatl. BS Neu-Ulm (SCHW) - Mengenlos 1 von 2
89231 Neu-Ulm
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Bei der Zuschlagsentscheidung kann ggf. ein prozentualer Nachlass bei mehreren Mengenlosen pro Schulstandort Berücksichtigung finden. Die genaue Regelung ist im Leistungsverzeichnis (Produkte/Leistungen) beschrieben.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
8299 Staatl. BS Neu-Ulm (SCHW) - Mengenlos 2 von 2
89231 Neu-Ulm
vgl. Schulerhebungsbogen unter "Anlagen"
Möglichkeit zur Bildung von bis zu zwei zusätzliche Klassen je Schulstandort. Die Bildung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers und Auftraggebers.
Bei der Zuschlagsentscheidung kann ggf. ein prozentualer Nachlass bei mehreren Mengenlosen pro Schulstandort Berücksichtigung finden. Die genaue Regelung ist im Leistungsverzeichnis (Produkte/Leistungen) beschrieben.
Der je Los jeweils unter II.2.6) bekannt gemachte geschätzte Wert stellt die Obergrenze je Los dar. Mit Erreichen dieser Obergrenze endet die Rahmenvereinbarung für das jeweilige Los automatisch, ohne dass es einer ausdrücklichen oder gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1563 Staatl. BS Dachau (OBB) - Mengenlos 1 von 2
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1563 Staatl. BS Dachau (OBB) - Mengenlos 2 von 2
Ort: Ergolding
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1564 Staatl. BS Erding (OBB)
Ort: Ergolding
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1565 Staatl. BS Berchtesgadener Land (OBB)
Ort: Neuötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1567 Staatl. BS Fürstenfeldbruck (OBB)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1569 Staatl. BS I Ingolstadt (OBB)
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1570 Staatl. BS II Ingolstadt (OBB)
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1572 Staatl. BS Miesbach (OBB)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1627 Staatl. BS I Rosenheim (OBB)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1628 Staatl. BS Bad Aibling (OBB)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1632 Staatl. BS Wasserburg am Inn (OBB)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1634 Staatl. BS Neuburg a. d. Donau (OBB)
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1637 Staatl. BS II Rosenheim (OBB)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1642 Staatl. BS II Traunstein (OBB)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1737 Staatl. BS Altötting (OBB)
Ort: Neuötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1757 Staatl. BS Pfaffenhofen a. d. Ilm (OBB)
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1776 Staatl. BS Schongau (OBB)
Ort: Weilheim
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3027 Staatl. BS Kelheim (NB)
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3027 Staatl. BS Mainburg (NB)
Ort: Mainburg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3028 Staatl. BS Pfarrkirchen (NB)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3032 Staatl. BS I Landshut (NB)
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
3193 Staatl. BS IV Landshut (NB)
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
4061 Staatl. BS Neumarkt i. d. Opf. (OPF)
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
4066 Staatl. BS Schwandorf (OPF) - Mengenlos 1 von 2
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
4066 Staatl. BS Schwandorf (OPF) - Mengenlos 2 von 2
Abschnitt V: Auftragsvergabe
4124 Staatl. BS Weiden i. d. Opf. (OPF) - Mengenlos 1 von 2
Ort: Weiden i. d. Opf.
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
4124 Staatl. BS Weiden i. d. Opf. (OPF) - Mengenlos 2 von 2
Ort: Weiden i. d. Opf.
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
4158 Staatl. BS Neustadt a. d. Waldnaab (OPF)
Ort: Weiden i. d. Opf.
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
5013 Staatl. BS I Coburg (OFR)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
5018 Staatl. BS Kulmbach (OFR)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
5019 Staatl. BS Lichtenfels (OFR)
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
5026 Staatl. BS Wunsiedel (OFR)
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
5031 Staatl. BS III Bayreuth (OFR)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
5156 Staatl. BS II Coburg (OFR)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
6077 Staatl. BS Gunzenhausen (MFR)
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
6078 Staatl. BS Herzogenaurach (MFR)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
6087 Staatl. BS Roth (MFR)
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
6186 Staatl. BS II Ansbach (MFR)
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
6193 Staatl. BS Bad Windsheim (MFR)
Ort: Ansbach
NUTS-Code: DE251 Ansbach, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
6199 Staatl. BS Nürnberger Land (MFR)
Ort: Lauf
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
6213 Staatl. BS Dinkelsbühl (MFR)
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
7052 Staatl. BS Bad Kissingen (UFR)
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
7053 Staatl. BS Ochsenfurt (UFR)
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
7058 Staatl. BS Miltenberg (UFR)
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
7211 Staatl. BS II Aschaffenburg (UFR)
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
7237 Staatl. BS I Aschaffenburg (UFR)
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
7297 Staatl. BS Haßfurt (UFR)
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
7319 Staatl. BS III Schweinfurt (UFR)
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
8044 Staatl. BS Ostallgäu (SCHW)
Ort: Sonthofen
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
8058 Staatl. BS Donauwörth (SCHW)
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
8073 Staatl. BS Nördlingen (SCHW)
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
8241 Staatl. BS Wittelsbacher Land (SCHW)
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
8253 Staatl. BS Krumbach (SCHW)
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
8253 Staatl. BS Günzburg (SCHW)
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
8258 Staatl. BS Höchstädt a. d. Donau (SCHW)
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
8263 Staatl. BS Immenstadt i. Allgäu (SCHW)
Ort: Sonthofen
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
8268 Staatl. BS Kaufbeuren (SCHW)
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
8278 Staatl. BS III Kempten (SCHW)
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
8294 Staatl. BS Neusäß (SCHW) - Mengenlos 1 von 2
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
8294 Staatl. BS Neusäß (SCHW) - Mengenlos 2 von 2
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
8299 Staatl. BS Neu-Ulm (SCHW) - Mengenlos 1 von 2
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
8299 Staatl. BS Neu-Ulm (SCHW) - Mengenlos 2 von 2
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeprotal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz- / Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber / Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber / Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und / oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern / Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber / Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber / Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.