Beschaffung eines Omnibusses für die Bayer. Bereitschaftspolizei Referenznummer der Bekanntmachung: PV4-8014-1502/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97082
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Omnibusses für die Bayer. Bereitschaftspolizei
Vertragsgegenstand ist die Lieferung eines Omnibusses (Omnibus der internationalen Klasseneinteilung M3 in serienmäßiger und handelsüblicher Ausführung) für die Bayerische Bereitschaftspolizei.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vertragsgegenstand ist die Lieferung eines Omnibusses (Omnibus der internationalen Klasseneinteilung M3 in serienmäßiger und handelsüblicher Ausführung) für die Bayerische Bereitschaftspolizei. Der Omnibus dient zum Transport von Beamten in Ausbildung und Einsatzkräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei. Der Einsatz erfolgt auf öffentlichen Straßen sowie abseits auf befestigten Wegen. Auf die Langlebigkeit des Busses wird besonderer Wert gelegt; es wird von einer Nutzungsdauer von 20 Jahren ausgegangen. Detaillierte Beschreibung des Vergabegegenstandes siehe 02 Vertragsunterlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Leinfelden-Echterdingen
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.