Generalplanerleistung für den Neubau eines Abwasserkanals und Anschluss der Gemeinde Althegnenberg an den AZV Obere Paar
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mammendorf
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgmammendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistung für den Neubau eines Abwasserkanals und Anschluss der Gemeinde Althegnenberg an den AZV Obere Paar
Objektplanung Ingenieurbauwerke, Gruppe 2 der Objektliste, Abwasserkanal, LPH 2 bis 9 HOAI § 43; Objektplanung Ingenieurbauwerke, Gruppe 2 der Objektliste, Umbau eines Beckens zum Regenrückhaltebecken, LPH 2 bis 9 HOAI § 43; Objektplanung Ingenieurbauwerke, Gruppe 7 der Objektliste, Bauwerke für Pumpenanlagen, LPH 2 bis 9 HOAI § 43; Elektroanlagenplanung, Anlagengruppe 4 gem. HOAI § 53, Abwasserdruckpumpen samt Stromversorgung, LPH 2 und 3 sowie 5 bis 9 HOAI § 55; Tragwerksplanung für das Bauwerk für Pumpenanlagen gem. HOAI § 51, LPH 1-6; Ingenieurvermessung gem. Leistungsbild Punkt 1.4.1 der Anlage 1 zur HOAI; sowie Besondere Leistungen.
Eine Kostenvergleichsrechnung (Variantenvergleich) liegt vor.
Althegnenberg
Zur Verbesserung der abwassertechnischen Situation hat die Gemeinde Althegnenberg einen Kostenvergleich durchgeführt und sich für die Ableitung der Abwässer zum AZV Obere Paar entschieden.
Beschreibung der Variante:
Zum AZV Obere Paar (AWOP) dürfen nur max. 20l/s weitergeleitet werden. Aus diesem Grund ist an der Hochdorfer Straße ein Regenüberlaufbecken erforderlich, an welches das neue Pumpwerk angegliedert wird. Es ist eine ca. 6,9 km lange Druckleitung aus PE-Rohren, PE 100, SDR 17, 200 x 11,9 mm, zu errichten. Sie verläuft vom Pumpwerk längs der Bahnlinie bis zu der Stelle, an der der Hauptsammler des AWOP die Bahnlinie kreuzt. Das Kanalnetz der Gemeinde Mering wird nicht beansprucht. Im Pumpwerk an der Hochdorfer Straße werden zwei drehzahlregelbare Abwasserpumpen mit einer Förderleistung von je 20 l/s installiert. Eine davon dient als Reservepumpe. Bei Trockenwetter wird, um Strom zu sparen, mit einem Förderstrom von 14 l/s gefahren. Es ist dann noch eine Mindestfließgeschwindigkeit von 0,6 m/s vorhanden.
Beschreibung der zu erbringenden Leistung:
Die Leistung gliedert sich in folgende Leistungsteile:
— Planung Rohrleitungen (ca. 6,9 km) und ggf. Variantenprüfung zum Verlauf der Trasse
— Umbau der Becken in der bestehenden Abwasserreinigungsanlage zu Regenüberlaufbecken
— Errichtung eines Pumpwerkes (entweder in den bestehenden Gebäuden oder in einem zu planenden Neubau)
— Maschinentechnik (EMSR)
Die Leistung ist als Generalplanerleistung zu erbringen. Die Leistungsphase 2 ist hierbei vollumfänglich zu leisten.
Die Verlängerung ist für den Fall vorbereitet, dass:
— Eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führt,
— Die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt.
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages (Eignungsmatrix).
Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen bzw. in den Teilnahmeantrag einzutragen.
Die folgenden Kriterien sind durch Unterlagen zu belegen:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen: Gewichtung 10 von 100 Punkten
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
b) Durchschnittliche Anzahl der Ingenieure in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: Gewichtung 10 von 100 Punkten
3. Darstellung von vergleichbaren Referenzprojekten mit Angaben zu:
Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer, namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer, beauftragte und erbrachte Leistungen/ Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Einsatz mit Umfang von Subunternehmen oder freien Mitarbeitern, Benennung der Auftragnehmer für die Leistungen im Umfang des Auftrages dieser Veröffentlichung, die nicht vom Bewerber erbracht wurden, Baubeginn, Tag, Monat und Jahr.
c): Erfahrung in der Planung von Abwasserleitungen Mindestanforderung mit Baubeginn nach 01.01.2017, 45 von 100 Punkten, 1 Referenzprojekt mit Angaben zu:
— mind. 2 km Länge Neubau,
— Kunststoff-Druckleitung verschweißt,
— erdverlegte Rohrleitungen unter verschiedenen Belastungsbedingungen,
— Lage der Rohrleitungen im Bereich von Straßen.
d): Erfahrung in der Planung von Regenüberlaufbecken, Mindestanforderung mit Baubeginn nach 01.01.2017, 10 von 100 Punkten, 1 Referenzprojekt mit Angaben zu:
— Regenüberlaufbecken mit mind. 200 m³ Inhalt.
e): Erfahrung in der Elektroanlagenplanung HOAI Anlagengruppe 4, Mindestanforderung LPH 2-3 und 5-8 gem.
§ 55 HOAI, mit Baubeginn nach 01.01.2017, 25 von 100 Punkten, 1 Referenzprojekt mit Angaben zu:
— alle LPH 6-8 § 55 HOAI selbst erbracht und abgeschlossen
— Herstellkosten KG 440 mind. 0,25 Mio. EUR brutto
— Elektroanlagen mit Pumpen mind. 10 kVA
— Anlage mit SPS-Steuerung.
Sonstiges:
Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem Bewerbungsbogen abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern.
Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
— Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit den Leistungsstufe 1, das sind vorliegend die Fertigstellung der Leistungsphase 1 und die Leistungen der Leistungsphase 2 gem. § 34 HOAI. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung/Ausführung abruft.
Leistungsstufe 2: LPH 3, 4 HOAI
Leistungsstufe 3: LPH 5, 6 und 7 HOAI
Leistungsstufe 4: LPH 8 und 9 HOAI
— Der Auftraggeber behält sich vor, Besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
— Verlängerung der Leistungs- und Vertragslaufzeit.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=272716
Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen bzw. in den Teilnahmeantrag einzutragen.
Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Gefordert werden:
1. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 § 36 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG,
3. Erklärung über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV,
4. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen,
5. Erklärung über ein eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben,
6. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben,
7. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften,
8. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung Haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
9. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung:
Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG,
10. Erklärung in der "Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022".
11. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Bauvorlageberechtigung gem. Art. 61 Abs. 2 BayBO.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied berechtigt sein. Gleiches gilt für andere Unternehmen, deren Kapazität sich der Bewerber bedient.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=272716
Es werden Angaben gefordert zu:
— Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR)
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung; Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein und muss der Bewerbung beiliegen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden vorgelegt werden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Siehe III.1.1
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied berechtigt sein. Gleiches gilt für andere Unternehmen, deren Kapazität sich der Bewerber bedient.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch in Textform abzugeben. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber/ Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
2) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
3) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.
4) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
5) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern Fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber /
Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber/ Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
6) Falls seitens des Bewerbers / Bieters Änderungen an seinen noch vor dem Bewerbungs- / Angebotsschluss eingereichten Unterlagen erforderlich werden, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters/ Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber/ Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass:
— der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll. Auf die im Einzelfall vorliegende Variante wird im betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
7) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: München
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland