Offenes Verfahren - Geflügel frisch und TK Referenznummer der Bekanntmachung: EU 01-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren - Geflügel frisch und TK
Belieferung der Dienststellen des STW mit Geflügel frisch und TK
Los 1 - Geflügel TK
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Dienststellen (s. Anlage 9) mit den aufgeführten Produkten lt. LV.
Bieterfragen können bis max. 26.07.2023 unter [gelöscht] gestellt werden.
Dieser Auftrag kann verlängert werden. Verlängerungsoption um 12 Monate möglich, sofern nicht einer der beteiligten Vertragsparteien mit Frist von 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Längstens bis 31.08.2024.
Diese Rahmenvereinbarung endet automatisch, wenn das Gesamtkontingent
i. H. v. Auftragsschätzwert (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der oben genannten Fristen.
Los 2 - Geflügel frisch
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Dienststellen (s. Anlage 9) mit den aufgeführten Produkten lt. LV.
Bieterfragen können bis max. 26.07.2023 unter [gelöscht] gestellt werden.
Dieser Auftrag kann verlängert werden. Verlängerungsoption um 12 Monate möglich, sofern nicht einer der beteiligten Vertragsparteien mit Frist von 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Längstens bis 31.08.2024.
Diese Rahmenvereinbarung endet automatisch, wenn das Gesamtkontingent
i. H. v. Auftragsschätzwert (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der oben genannten Fristen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981530
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.