Bestandsaufnahme sowie Zustandsbewertung städtischer Liegenschaften
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Bestandsaufnahme sowie Zustandsbewertung städtischer Liegenschaften
Die Stadt Kempten (Allgäu) betreut ca. 240 kommunale Gebäude mit einer Gesamtfläche von ca. 260.000m² BGF. Die für die
Ausschreibung relevanten Gebäudearten bzw. Gebäude umfassen 130 Gebäude mit einer BGF von ca. 227.000m².
Für die Bewirtschaftung der Gebäude soll mit der Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung die Grundlage geschaffen werden. Ziel des Projektes: einheitlicher und vollständiger Datenbestand sowie die Zustandsbewertung der Gebäude mit Kostenschätzung für Instandsetzungs- und Sanierungskosten der nächsten 10 Jahre.
Los 1 Verwaltungsgebäude und Aussegnungs- und Friedhofgebäude
Los 2 Gymnasien und Realschulen
Los 3 Mittelschulen, Grundschulen, Kindergärten
Los 4 Kulturgebäude und sonstige Gebäude
Los 5 Feuerwehrgebäude, Bauhofgebäude, Stiftungsgebäude und Städtische Gebäude in Verwaltung der BSG
Für die Lose 1-5 gelten zu erbringende Leistungen:
-Erfassung und Aufstellung von Flächendaten
-Erfassung und Aufstellung von Bauteilen
-Zustandsbewertung mit Kostenschätzung
Die detaillierte Leistungsbeschreibung findet sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 2. Leistungen
Zusammenfassung der Verfahrensweise für das Vergabeverfahren:
-Einreichung der Teilnahmeanträge bis 26.07.2023, 10.00 Uhr
-Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes voraussichtlich am 18.08.2023
-Ausarbeitung des Angebotes bis zum 09.10.2023
-Persönliche Vorstellung des Projektteams im Zuge der Vergabeverhandlungen voraussichtlich KW 43 – KW 45/2023
Pro Los findet eine Vergabeverhandlung statt
-Geplante Zuschlagserteilung in KW 1/2024
Los 1 Verwaltungsgebäude und Aussegnungs- und Friedhofgebäude
Los 2 Gymnasien und Realschulen
Los 3 Mittelschulen, Grundschulen, Kindergärten
Los 4 Kulturgebäude und sonstige Gebäude
Los 5 Feuerwehrgebäude, Bauhofgebäude, Stiftungsgebäude und Städtische Gebäude in Verwaltung der BSG
Bewerbung und Angebote sind möglich für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose
Für alle Lose jeweils zu erbringende Leistungen:
-Erfassung und Aufstellung von Flächendaten
-Erfassung und Aufstellung von Bauteilen
-Zustandsbewertung mit Kostenschätzung
Die detaillierte Leistungsbeschreibung findet sich in der Leistungsbeschreibung unter Punkt 2. Leistungen
Bestandsaufnahme sowie Zustandsbewertung Städtischer Liegenschaften
Kempten (Allgäu)
Die Stadt Kempten (Allgäu) betreut ca. 240 kommunale Gebäude mit einer Gesamtfläche von ca. 260.000 m² BGF.
Die für die Ausschreibung relevanten Gebäudearten bzw. Gebäude umfassen 130 Gebäude mit einer BGF von ca. 227.000m².
Für die Bewirtschaftung der Gebäude soll mit der Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung die Grundlage geschaffen werden.
Ziel des Projektes:
einheitlicher und vollständiger Datenbestand sowie die Zustandsbewertung der Gebäude mit Kostenschätzung für Instandsetzungs- und Sanierungskosten der nächsten 10 Jahre.
Los 1 Verwaltungsgebäude mit ca. 14.047m² und Aussegnungs- und Friedhofgebäude mit ca. 1.629 m²
Zu zu erbringende Leistungen:
-Erfassung und Aufstellung von Flächendaten
-Erfassung und Aufstellung von Bauteilen
-Zustandsbewertung mit Kostenschätzung
Die genaue Definition der zu erbringenden Leistungen finden sich im LV unter Punkt 2. Leistungen
Die Erfassungen sollen Anfang 2024 beginnen und über 3 Jahre verteilt werden.
Die Leistungsbeschreibung für jedes Los/Auftragsgegenstand ist in den Vergabeunterlagen unter „Leistungsbeschreibung“ beigefügt. Bitte beachten Sie, dass im Teilnahmewettbewerb noch keine Angebotserstellung und Preisangaben eingereicht werden. Die veröffentlichte Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbes werden die geeigneten Bewerber zur Angebotserstellung aufgefordert.
Es werden alle Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die Mindestanforderungen (Punkt 3.5 ff des Teilnahmeantrages) erfüllen und 2 Referenzen nach den Mindestanforderungen an die Referenzen eingereicht haben.
Referenzen Mindestanforderungen:
Referenzzeitraum 10 Jahre
Beginn der Leistungserbringung: 01.06.2013
Ende der Leistungserbringung: 01.06.2023
Auftragsgegenstand: Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung
Bestandsaufnahme sowie Zustandsbewertung städtischer Liegenschaften
Kempten (Allgäu)
Die Stadt Kempten (Allgäu) betreut ca. 240 kommunale Gebäude mit einer Gesamtfläche von ca. 260.000 m² BGF.
Für die Bewirtschaftung der Gebäude soll mit der Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung die Grundlage geschaffen werden. Ziel des Projektes: einheitlicher und vollständiger Datenbestand sowie die Zustandsbewertung der Gebäude mit Kostenschätzung für Instandsetzungs- und Sanierungskosten der nächsten 10 Jahre.
Los 2 Gymnasien mit ca. 27.257 m² und Realschulen mit ca. 10.740 m²
Zu zu erbringende Leistungen:
-Erfassung und Aufstellung von Flächendaten
-Erfassung und Aufstellung von Bauteilen
-Zustandsbewertung mit Kostenschätzung
Die genaue Definition der zu erbringenden Leistungen finden sich im LV unter Punkt 2. Leistungen
Die Erfassungen sollen Anfang 2024 beginnen und über 3 Jahre verteilt werden.
Die Leistungsbeschreibung für jedes Los/Auftragsgegenstand ist in den Vergabeunterlagen unter „Leistungsbeschreibung“ beigefügt. Bitte beachten Sie, dass im Teilnahmewettbewerb noch keine Angebotserstellung und Preisangaben eingereicht werden. Die veröffentlichte Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbes werden die geeigneten Bewerber zur Angebotserstellung aufgefordert.
Es werden alle Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die Mindestanforderungen (Punkt 3.5 ff des Teilnahmeantrages) erfüllen und 2 Referenzen nach den Mindestanforderungen an die Referenzen eingereicht haben.
Referenzen Mindestanforderungen:
Referenzzeitraum 10 Jahre
Beginn der Leistungserbringung: 01.06.2013
Ende der Leistungserbringung: 01.06.2023
Auftragsgegenstand: Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung
Bestandsaufnahme sowie Zustandsbewertung der Städtischen Liegenschaften
Kempten (Allgäu)
Die Stadt Kempten (Allgäu) betreut ca. 240 kommunale Gebäude mit einer Gesamtfläche von ca. 260.000m² BGF.
Für die Bewirtschaftung der Gebäude soll mit der Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung die Grundlage geschaffen werden.
Ziel des Projektes:
einheitlicher und vollständiger Datenbestand sowie die Zustandsbewertung der Gebäude mit Kostenschätzung für Instandsetzungs- und Sanierungskosten der nächsten 10 Jahre.
Los 3 Mittelschulen mit ca. 32.331 m² , Grundschulen mit ca. 37.159 m² und Kindergärten und sonstige Kinder- und Jugendeinrichtungen mit ca. 19.156 m²
Zu zu erbringende Leistungen:
-Erfassung und Aufstellung von Flächendaten
-Erfassung und Aufstellung von Bauteilen
-Zustandsbewertung mit Kostenschätzung
Die genaue Definition der zu erbringenden Leistungen finden sich im LV unter Punkt 2. Leistungen
Die Erfassungen sollen Anfang 2024 beginnen und über 3 Jahre verteilt werden.
Die Leistungsbeschreibung für jedes Los/Auftragsgegenstand ist in den Vergabeunterlagen unter „Leistungsbeschreibung“ beigefügt. Bitte beachten Sie, dass im Teilnahmewettbewerb noch keine Angebotserstellung und Preisangaben eingereicht werden. Die veröffentlichte Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbes werden die geeigneten Bewerber zur Angebotserstellung aufgefordert.
Es werden alle Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die Mindestanforderungen (Punkt 3.5 ff des Teilnahmeantrages) erfüllen und 2 Referenzen nach den Mindestanforderungen an die Referenzen eingereicht haben.
Referenzen Mindestanforderungen:
Referenzzeitraum 10 Jahre
Beginn der Leistungserbringung: 01.06.2013
Ende der Leistungserbringung: 01.06.2023
Auftragsgegenstand: Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung
Bestandsaufnahme sowie Zustandsbewertung der Städtischen Liegenschaften
Kempten (Allgäu)
Die Stadt Kempten (Allgäu) betreut ca. 240 kommunale Gebäude mit einer Gesamtfläche von ca. 260.000m² BGF.
Für die Bewirtschaftung der Gebäude soll mit der Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung die Grundlage geschaffen werden. Ziel des Projektes: einheitlicher und vollständiger Datenbestand sowie die Zustandsbewertung der Gebäude mit Kostenschätzung für Instandsetzungs- und Sanierungskosten der nächsten 10 Jahre.
Los 4 Kulturgebäude mit ca. 2.574m² und Sonstige Gebäude mit ca. 28.808m²
Zu zu erbringende Leistungen:
-Erfassung und Aufstellung von Flächendaten
-Erfassung und Aufstellung von Bauteilen
-Zustandsbewertung mit Kostenschätzung
Die genaue Definition der zu erbringenden Leistungen finden sich im LV unter Punkt 2. Leistungen
Die Erfassungen sollen Anfang 2024 beginnen und über 3 Jahre verteilt werden.
Die Leistungsbeschreibung für jedes Los/Auftragsgegenstand ist in den Vergabeunterlagen unter „Leistungsbeschreibung“ beigefügt. Bitte beachten Sie, dass im Teilnahmewettbewerb noch keine Angebotserstellung und Preisangaben eingereicht werden. Die veröffentlichte Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbes werden die geeigneten Bewerber zur Angebotserstellung aufgefordert.
Es werden alle Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die Mindestanforderungen (Punkt 3.5 ff des Teilnahmeantrages) erfüllen und 2 Referenzen nach den Mindestanforderungen an die Referenzen eingereicht haben.
Referenzen Mindestanforderungen:
Referenzzeitraum 10 Jahre
Beginn der Leistungserbringung: 01.06.2013
Ende der Leistungserbringung: 01.06.2023
Auftragsgegenstand: Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung
Bestandsaufnahme sowie Zustandsbewertung der Städtischen Liegenschaften
Kempten (Allgäu)
Die Stadt Kempten (Allgäu) betreut ca. 240 kommunale Gebäude mit einer Gesamtfläche von ca. 260.000m² BGF.
Für die Bewirtschaftung der Gebäude soll mit der Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung die Grundlage geschaffen werden. Ziel des Projektes: einheitlicher und vollständiger Datenbestand sowie die Zustandsbewertung der Gebäude mit Kostenschätzung für Instandsetzungs- und Sanierungskosten der nächsten 10 Jahre.
Los 5 Feuerwehrgebäude mit ca. 11.279m², Bauhofgebäude mit ca. 12.444m², Stiftungsgebäude mit ca. 7.847m² und Städtische Gebäude in Verwaltung der BSG mit ca. 19.517m²
Zu zu erbringende Leistungen:
-Erfassung und Aufstellung von Flächendaten
-Erfassung und Aufstellung von Bauteilen
-Zustandsbewertung mit Kostenschätzung
Die genaue Definition der zu erbringenden Leistungen finden sich im LV unter Punkt 2. Leistungen
Die Erfassungen sollen Anfang 2024 beginnen und über 3 Jahre verteilt werden.
Die Leistungsbeschreibung für jedes Los/Auftragsgegenstand ist in den Vergabeunterlagen unter „Leistungsbeschreibung“ beigefügt. Bitte beachten Sie, dass im Teilnahmewettbewerb noch keine Angebotserstellung und Preisangaben eingereicht werden. Die veröffentlichte Leistungsbeschreibung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbes werden die geeigneten Bewerber zur Angebotserstellung aufgefordert.
Es werden alle Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die Mindestanforderungen (Punkt 3.5 ff des Teilnahmeantrages) erfüllen und 2 Referenzen nach den Mindestanforderungen an die Referenzen eingereicht haben.
Referenzen Mindestanforderungen:
Referenzzeitraum 10 Jahre
Beginn der Leistungserbringung: 01.06.2013
Ende der Leistungserbringung: 01.06.2023
Auftragsgegenstand: Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a)Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und §124 GWB.
b)Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
c)Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmer bedienen, hat er diese gem. § 36 VgV im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrages er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
d)Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
a)Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
b)Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d.h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
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a)Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
b)Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Bauingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Bauingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ bzw. „Bauingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c)Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs nachzuweisen. Mindestanforderung sind jeweils 10 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter als Architekt bzw. Bauingenieur
d)Angabe von mindestens zwei Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Der Referenzzeitraum ist in der Regel auf die zurückliegenden drei Jahre begrenzt. Hierbei werden jedoch Referenzen geprüft, die aus den letzten zehn Jahren stammen.
e)Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
-Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.06.2013 – 01.06.2023 liegen. Die Referenz muss innerhalb dieses Zeitraumes begonnen und der Auftrag abgeschlossen sein.
-Auftrag umfasste die Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung
-Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
f)Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrages verantwortlich sind.
- Eigenerklärung Bezug Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Angebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen.
Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten §57 Absatz 1 Satz 1 VgV);
b)Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht;
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG;
d)Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen;
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
-Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
-Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird.
Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
-Der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben – aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
-Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrecht gehalten wird.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: Kein Eintrag
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.kempten.de