Lieferung und Einbau von Sondermobiliar Referenznummer der Bekanntmachung: IVN 220309
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-bayern.de/vergabeverfahren
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Einbau von Sondermobiliar
Der Medizinische Dienst Bayern beabsichtigt, die in den beigefügten Vergabeunterlagen bezeichnete Sonderausstattung für das neue Beratungs- und Begutachtungszentrum Nürnberg mit der entsprechend notwendigen Dienstleistung zu beschaffen.
MD Bayern - BBZ Nürnberg Ostendstraße 115 90482 Seetor Citycampus Nürnberg MD Bayern
Neues BBZ Nürnberg
Seetor Citycamups Nürnbert
Ostendstraße 115
90482 Nürnberg
Der MD Bayern beabsichtigt, im Rahmen der Ausstattung des neuen BBZ Nürnberg Sondermöbel, Ausstattungsgegenstände und Raumsysteme zu beschaffen.
Es soll für alle Gewerke ein Büroausstatter gefunden werden, da dieser auch in seiner Planung der Mittel- und Begegnungszone die ihm zur Verfügung stehenden Einrichtungsgegenstände aufeinander abstimmen kann.
Es soll ein Ausstattungskonzept bzw. Lösungskonzept anhand der vorliegenden Fixpunkte und Mengen erstellt werden. Die Planung hat entsprechend den vom MD Bayern vorgegebenen Einrichtungskomponenten und Farbkonzept zu erfolgen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Werkvertrags über die beschriebene Leistung, die Lieferung, den Aufbau bzw. Einbau von Möbeln, die Raumsysteme und Einrichtungsgegenstände.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausstattung des neuen BBZ Nürnberg Sondermöbel, Ausstattungsgegenstände und Raumsysteme
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJ16U2Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Eine Rüge ist insbesondere dann nicht rechtzeitig, wenn ein in diesem Zusammenhang eingereichter Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags führen würde. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.