Lieferung und Einbau von Sondermobiliar Referenznummer der Bekanntmachung: IVN 220309
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.md-bayern.de/vergabeverfahren
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Einbau von Sondermobiliar
Der Medizinische Dienst Bayern beabsichtigt, die in den beigefügten Vergabeunterlagen bezeichnete Sonderausstattung für das neue Beratungs- und Begutachtungszentrum Nürnberg mit der entsprechend notwendigen Dienstleistung zu beschaffen.
MD Bayern - BBZ Nürnberg Ostendstraße 115 90482 Seetor Citycampus Nürnberg MD Bayern
Neues BBZ Nürnberg
Seetor Citycamups Nürnbert
Ostendstraße 115
90482 Nürnberg
Der MD Bayern beabsichtigt, im Rahmen der Ausstattung des neuen BBZ Nürnberg Sondermöbel, Ausstattungsgegenstände und Raumsysteme zu beschaffen.
Es soll für alle Gewerke ein Büroausstatter gefunden werden, da dieser auch in seiner Planung der Mittel- und Begegnungszone die ihm zur Verfügung stehenden Einrichtungsgegenstände aufeinander abstimmen kann.
Es soll ein Ausstattungskonzept bzw. Lösungskonzept anhand der vorliegenden Fixpunkte und Mengen erstellt werden. Die Planung hat entsprechend den vom MD Bayern vorgegebenen Einrichtungskomponenten und Farbkonzept zu erfolgen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Werkvertrags über die beschriebene Leistung, die Lieferung, den Aufbau bzw. Einbau von Möbeln, die Raumsysteme und Einrichtungsgegenstände.
Die Vordrucke, Eigenerklärungen, Eignungsnachweise, Angaben und Bescheinigungen zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Erfüllung der Eignungskriterien sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen.
Anzahl der Beschäftigten:
Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel (Zahl) der Beschäftigten (angestellte Mitarbeitende) und der Führungskräfte (Inhaber/Inhaberin, geschäftsführende Gesellschafter/Gesellschafterinnen, Geschäftsführer/Geschäftsführerinnen, Vorstände) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich sind.
Mindestanforderung ist, dass sich in den letzten drei Jahren (2020 bis 2022) die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters/die addierte Zahl der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl im Falle einer Bietergemeinschaft auf mehr als 15 Beschäftigte beläuft.
Referenzprojekte:
Eigenerklärung gemäß den Vorgaben des Vordrucks für Referenzen über mindestens eine (1) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Liefer- oder Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens vier (4) Jahren erbrachten Liefer- oder Dienstleistungen.
Beschreibung des Projekts hinsichtlich des Auftragsinhalts und des Auftragsvolumens sowie der dabei erbrachten Leistungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bewerbers beim Referenzgeber zu überprüfen.
Werden nicht alle Mindestanforderungen wie folgt angegeben erfüllt, wird das hiervon betroffene Referenzprojekt in der Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (vgl. § 51 VgV), nicht gewertet.
Der Vordruck "Eignungsnachweise" führt hierzu die allgemeinen Anforderungen und Mindestanforderungen an Inhalt, Art und für die Referenzprojekte aus.
Auswahlkriterien für die Referenzprojekte:
Bei Erfüllung eines oder mehrerer der nachfolgend genannten Auswahlkriterien, zu denen der Bewerber entsprechende Eigenerklärungen zu machen hat, erhält ein die Mindestanforderungen erfüllendes Referenzprojekt Punkte.
Die Referenzprojekte bekommen für die Vergleichbarkeit Punkte nach folgenden sechs Kriterien:
- Auftragswert
- Mindestens ein Referenzprojekt hatte insbesondere zum Leistungsgegenstand die Erstellung eines Ausstattungs- bzw. Lösungskonzepts für die Einrichtung von Sonderarbeitsräumen und Begegnungszonen, Empfang.
- Mindestens ein Referenzprojekt hatte insbesondere zum Leistungsgegenstand die Einbindung eines durch den Auftraggeber vorgegebenen Farbkonzepts.
- Mindestens ein Referenzprojekt hatte insbesondere zum Leistungsgegenstand die fach- und sachgerechte Ausführung des vom Anbieter erarbeiteten Konzepts.
- Mindestens ein Referenzprojekt hatte insbesondere zum Leistungsgegenstand die Ausstattung von mind. 150 Arbeitsplätzen für Arbeitswelt 4.0 (New Work).
- Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung des Bieters/ der Mitglieder der Bietergemeinschaft im Berufs-, Handelsregister oder der Handwerksrolle.
Der Nachweis über die Eintragung im Berufs-, Handelsregister oder Handwerksrolle darf nicht älter als sechs Monate sein. Ein elektronischer Auszug aus dem Berufs-, Handelsregisters oder Handwerksrolle ist ausreichend.
Im Falle einer Bietergemeinschaft muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden und dem Angebot sind die Handelsregisterauszüge bzw. die vorgenannte Eigenerklärung jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft beizufügen.
Nachweis über die Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit Sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt haben.
Die Dokumente haben den aktuellen Stand wiederzugeben und dürfen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als sechs Monate sein.
Die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als sechs Monate sein.
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
- mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 1.000.000 pro Schadensfall für Personenschäden
- mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 500.000 pro Schadensfall für Sach- und Vermögensschäden, maximal EUR 2.000.000,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit fordert der Auftraggeber die Vorlage (mindestens) einer aktuellen (nicht älter als drei Monate zum Ablauf der Teilnahmefrist), allgemeinen Bankerklärung (§ 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV) über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers (sog. Fremdnachweis).
Es sind geeignete Referenzen über die in den letzten höchstens drei Jahren ausgeführten Aufträge (Büromöbel und Sonderausstattung von Büroräumen, insbesondere im Hinblick auf Empfangsbereich, Begegnungszonen und Sozialräume) anzugeben.
Der Bieter muss mindestens eine und höchstens fünf geeignete Referenzen angeben.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (2020 bis 2022) ersichtlich ist.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die durchschnittliche jährliche Zahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren (2020 bis 2022) von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu addieren.
Die Produkte erfüllen die Einhaltung der gesetzlichen und normativen Bedingungen.
Mindestanforderung - Referenzen müssen folgende Vorgaben erfüllen:
a, Gegenstand der Referenz
Ist Sonderausstattung von Büroräumen, insbesondere im Hinblick auf Empfangsbereich, Begegnungszonen und Sozialräume, die vom Umfang her auftragsgegenständlichen vergleichbar sind.
b, Mindestvoraussetzung für die Vergleichbarkeit ist vorliegend, wenn das Referenzprojekt in dem Zeitraum 01.01.2020 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge erbracht wurde.
c, Die drei Referenzprojekte mit jeweils den höchsten Auftragswerten erhalten, wie in dem Dokument Bewerbungsbedingung beschrieben Punkte.
d, Mindestens ein Referenzprojekt hatte insbesondere zum Leistungsgegenstand die Erstellung eines Ausstattung- bzw. Lösungskonzepts für die Einrichtung von Sonderarbeitsräumen und Begegnungszonen.
e, Mindestens ein Referenzprojekt hatte insbesondere zum Leistungsgenstand die Einbindung eines durch den Auftraggeber vorgegebenen Farbkonzepts.
f, Mindestens ein Referenzprojekt hatte zum Leistungsgegenstand die fach- und sachgerechte Ausführung des vom Anbieter erarbeiteten Konzepts.
g, Mindestens ein Referenzprojekt hatte insbesondere zum Leistungsgegenstand die Ausstattung von min. 150 Arbeitsplätze für Arbeitswelt 4.0 (New Work).
h, Die Referenz wurde aus Sicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht.
Mindestanforderung - Beschäftigtenzahl:
Mindestanforderung ist, dass sich in den letzten drei Jahren (2020 bis 2022) die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters/die addierte Zahl der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl im Falle einer Bietergemeinschaft auf mehr als 15 Beschäftigte beläuft
Mindestanforderung an die Produkte:
Die Produkte erfüllen die Einhaltung der gesetzlichen und normativen Bedingungen, dies ist mit folgenden Bescheinigungen nachzuweisen:
- PEFC Zertifikat - oder vergleichbar
- Blauer Engel - oder vergleichbar
- GS Siegel - oder vergleichbar
- Goldenes M - oder vergleichbar
- RKT- Recycling-Zertifikat - oder vergleichbar
Es werden nur Stoffe, Teile, Materialien, Pflegemittel usw. eingesetzt, welche nicht in der MAK-Liste (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration 2022) aufgeführt sind. Alle Produkte und Produktbestandteile müssen über die notwendigen und anerkannten Kennzeichnungen verfügen, um in Zukunft Trennung und Entsorgung zu erleichtern.
Holzprodukte stammen nach Nr. 2.3 Satz 1 und 2 öAUmwR nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJ169ZB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Eine Rüge ist insbesondere dann nicht rechtzeitig, wenn ein in diesem Zusammenhang eingereichter Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB zur Unzulässigkeit des Nachprüfungsantrags führen würde. Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.