Objektplanungsleistung Neubau Feuerwehrhaus Hallbergmoos Referenznummer der Bekanntmachung: 7030 - Objektplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistung Neubau Feuerwehrhaus Hallbergmoos
Objektplanungsleistungen für den Neubau Feuerwehrhaus Goldach in Hallbergmoos
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Hallbergmoos beabsichtigt im Ortsteil Goldach ein neues Feuerwehrgerätehaus zu erstellen.
An der Hauptstraße soll auf einer bisher unbebauten Ackerfläche von 9.845 qm dieses neue Feuerwehrgerätehaus gebaut werden. Das Grundstück ist im Besitz der Gemeinde.
Für das zu bebauende Grundstück muss vorab ein qualifizierter Bebauungsplan (Flurnummer 2024/2, 2024/3) erstellt werden.
Ein detailliertes Raumprogramm liegt vor, ein erster Vorentwurf ebenfalls. Das Gebäude hat gemäß Raumprogramm eine berechnete Grundfläche von 2.065,82 qm. Der Außenbereich 5.003,95 qm. Dies ist auf den verfügbaren Flächen möglich.
Vorgesehen sind 7 Fahrzeugplätze, Umkleiden, diverse Geräteräume sowie ein zweistöckiger Aufenthaltsbereich mit Stüberl, Fitnessraum und Jugendraum sowie Schlaf- und Besprechungsmöglichkeiten und Büros. Die Bereiche sind nach ihren Funktionen aufgeteilt (Sozialbereich, Technikbereich). Die einzelnen Bereiche sollen auch bei Veranstaltungen getrennt zugängig funktionieren. Die Möglichkeit einer Erweiterung eines Fahrzeugplatzes, sowie der dazugehörigen PKW-Stellplätze soll berücksichtigt werden.
Ein großzügiger Außenbereich mit Parkplätzen (ca. 40 Stellplätze), Übungsbereich (Turm) und Multifunktionsflächen soll geplant werden. Der Baumbestand entlang der Straße soll möglichst erhalten werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt Fördermittel zu beantragen, somit muss die Planung der Förderrichtlinien entsprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Architekten und Ingenieure Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG)
Architekten und Ingenieure Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.