Erweiterung VS Reuth - LV26 Elektroinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: 275.23-6.63.10
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung VS Reuth - LV26 Elektroinstallation
LV26 Elektroinstallation
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Elektroinstallation:
- Elektroinstallation, einschließlich Unterverteilungen,
- Verlegesysteme, Kabel,
- Installationsgeräte,
- Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung.
- Erweiterung vorhandener Jalousiesteuerung
- Stromversorgung erfolgt aus Hauptverteilung im
Elektro – Hausanschlussraum im Bestand
- Verlegung sämtlicher Kabel und Leitungen für die Gewerke Heizung, Sanitär und
Lüftung
- Blitzschutzanlage
- Erweiterung vorhandene ELA-Anlage und vorhandene BMA
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Sofern keine Präqualifizierung vorhanden ist, ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung) zwingend auszufüllen
und mit dem Angebot einzureichen, sowie die geforderten Referenzen gemäß Formblatt 444 –
Bei vorliegen einer Präqualifizierung, ist die Urkunde dem Angebot beizulegen!
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung i.H.v. 5%
Sicherheitsleistung für die Mängelansprüche i.H.v. 3%
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.