Lüftungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 403
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-toelz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lüftungsarbeiten
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen:
- 1 Stück Schwimmbadlüftungsgerät mit Regelungstechnik für 8.740 m³/h
- 1 Stück Raumlüftungsgerät mit Regelungstechnik für 6.700 m³/h
- ca. 360 m² Lüftungskanäle und Formstücke aus Stahlblech
- ca. 80 m Wickelfalzrohre DN 100 bis DN 250
- ca. 280 m² Dämmung aus synthetischem Kautschuk bis 32 mm
- ca. 25 Stück Luftauslässe mit Anschlußkasten
- ca. 30 m Schlitzschienen mit Anschlußkästen in Sonderbauform;
Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen wird hier das gesamte Schwimmbad inklusive aller technischen Anlagen demontieren, entsorgen und wieder neu aufbauen. Der Schwimmbadkorpus wird ebenfalls neu gemacht. Grund hierfür ist das bereits beträchtliche Alter der Anlage. Dazu ist das hier bekannt gemachte und im Zuge der Beschaffung auszuschreibende Gewerk Lüftungsarbeiten erforderlich (siehe II. 1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lüftungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haar
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung zu erkennen sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]