Neubau Grund-und Mittelschule mit 2-fach Sporthalle, Hallenbad und Parkdeck in Asbach-Bäumenheim - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gem. §§ 33 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Asbach-Bäumenheim
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86663
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.asbach-baeumenheim.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1bec9e
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grund-und Mittelschule mit 2-fach Sporthalle, Hallenbad und Parkdeck in Asbach-Bäumenheim - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gem. §§ 33 ff. HOAI
Die geplante Maßnahme umfasst folgende Teilmaßnahmen, die unter laufendem Schulbetrieb, z.T. bauabschnittsweise abgewickelt werden müssen:
- Neubau Grund- u. Mitelschule mit insg. 15-16 Klassen,
- Neubau 2-fach Sporthalle (Hallensportfläche: 27m x 30m (= 2 Felder)),
- Neubau Hallenbad (Schwimmerbecken mit 2m Tiefe und 15 x 25m Wasserfläche (sechs Bahnen) mit Hubboden in Teilfläche, Nichtschwimmer-/Schwimmlernbecken mit Wassergewöhnungstreppe, abgetrenntem Bereich für Kinder und ca. 80m² Wasserfläche, Tiefe 0,6m bis 1,35m, Integration kleiner Kinderattraktionen im Bereich des Nichtschwimmerbeckens,
- Neubau Parkdeck für ca. 76 Pkw-Stellplätzen.
Die Abbruchplanung sowie die Planung der ggf. erforderlichen Interimsmaßnahmen sind nicht Teil dieser Ausschreibung und werden separat vergeben.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Grund- und Mittelschule Asbach-Bäumenheim,
Josef-Dunau-Ring 4,
86663 Asbach-Bäumenheim.
Der Schulverband Asbach-Bäumenheim (bestehend aus den Gemeinden Asbach-Bäumenheim, Mertingen und Oberndorf) beabsichtigt den Neubau der Grund- und Mittelschule mit 2-fach Sporthalle, Hallenbad und Parkdeck in Asbach-Bäumenheim. Der Schulverband fungiert hierbei als Träger für die Mittelschule, die Gemeinde als Träger der Grundschule, der Sporthalle und des Hallenbades.
Nach bereits erfolgter Prüfung einer Sanierungslösung für die Bestandsgebäude (Schule, Sporthalle mit Hallenbad) wurde aufgrund des ermittelten Kosten-Nutzen-Verhältnisses eine Entscheidung zugunsten einer Neubaulösung getroffen.
Die Bedarfsplanung sieht bei stabilen bis leicht ansteigenden Schülerzahlen einen Schulbetrieb mit insgesamt 15-16 Klassen im Rahmen eines zeitgemäßen pädagogischen Konzeptes vor. Daraus ergibt sich eine Flächenanforderung von ca. 4.100 m² Geschoßfläche zzgl. Außenanlagen. Die Größe des Planungsbereichs beläuft sich auf ca. 23.500 m² Fläche (einschließlich bestehender Außensportanlagen und eines Verkehrsübungsplatzes).
Im Hinblick auf die Projektrealisierung wurde 2020-2022 eine zweistufige Machbarkeitsstudie (Unterlagen werden als Vergabeunterlage G im Rahmen des VgV-Verfahrens zur Verfügung gestellt) erstellt.
In der ersten Stufe wurden Grundsatzfragen der Kosten, der Finanzierbarkeit der städtebaulichen Rahmenplanung und der erforderlichen Raumprogramme behandelt. Anhand der Ergebnisse wurde u.a. entschieden, dass auch die ursprünglich zum Erhalt vorgesehene bestehende Sporthalle mit Hallenbad im Untergeschoß durch einen Neubau ersetzt werden soll.
In der zweiten Stufe der Machbarkeitsstudie wurden die Details zur Realisierbarkeit des Neubaus von Schule, Sporthalle und Hallenbad untersucht, darunter die Positionierung der Baukörper, die Herstellung von Stellplätzen sowie der Entwurf von Funktionsschemata auf Geschoßebene.
Das vorläufige Raumprogramm für das Schulgebäude beläuft sich auf eine BGF von ca. 5.000 m² und einen Pausenhof (mind. 1.350 m²). Die 2-fach-Sporthalle erfordert ca. 1.200 m², das Hallenbad ca. 2.000 m² BGF. Hierin eingeschlossen ist die Errichtung eines Saunabereichs sowie eines Kinderspielbereichs für das Bad, welches dadurch über die reine Sport- und Lehrfunktion hinaus einen Mehrwert in Bezug auf das Freizeit- und Erholungsangebot für die Bevölkerung der umliegenden Ortschaften erhalten soll.
Die Kostenprognose für das Gesamtvorhaben beläuft sich auf ca. 46 bis 50 Mio. € brutto.
Hinsichtlich des Betriebs der Gebäude ist zu beachten, dass die Grundschule (entsprechende Teilfläche des Schulgebäudes), die 2-fach-Sporthalle sowie das Hallenbad durch die Gemeinde Asbach-Bäumenheim finanziert und betrieben werden. Träger der Mittelschule ist der Schulverband (Gemeinden Asbach-Bäumenheim, Mertingen und Oberndorf a. Lech). Sämtliche Baukosten sowie die späteren Betriebskosten müssen deshalb dementsprechend aufgeteilt werden, sodass eine Abrechnung gemäß der Vereinbarung der Trägerkommunen ermöglicht wird.
Als terminliche Meilensteine sowie sonstige terminlichen Bedingungen können angegeben werden:
Beginn der Planung: voraussichtlich Anfang April 2023,
Fertigstellung Schule: Schuljahresbeginn 2027/28,
das vorhandene Hallenbad sollte solange bestehen und in Betrieb gehalten werden, bis das neue Schwimmbad errichtet und in Betrieb genommen wurde,
eine interimistische Auslagerung der Schule (ganz oder teilweise, eine abschließende Entscheidung ist hierzu noch nicht getroffen), kann auf dem benachbarten Verkehrsübungsplatz erfolgen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschitts- und stufenweise) zu beauftragen: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 des noch festzulegenden 1. Bauabschnittes gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Siehe Vertragsentwurf.
— Beauftragungsstufe 1 des BA 1: Leistungsphasen 1+2 gemäß § 34 HOAI,
— Beauftragungsstufe 2 des BA 1: Leistungsphasen 3+4 gemäß § 34 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3 des BA 1: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 34 HOAI,
— Beauftragungsstufe 4 des BA 1: Leistungsphasen 8+9 gemäß § 34 HOAI.
Anschließend oder ggf. parallel: Beauftragung mit weiteren Bauabschnitten und Beauftragungsstufen.
Besondere Leistungen:
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Die Eintragung „[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Grund-und Mittelschule mit 2-fach Sporthalle, Hallenbad und Parkdeck in Asbach-Bäumenheim - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gem. §§ 33 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80797
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80639
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7) benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Schulbaumaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen), die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 sowie die Leistungszeit der weiteren Teilmaßnahmen, können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB).