Straßenbauarbeiten-Baustufe 2
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mrg-gmbh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbauarbeiten-Baustufe 2
81829 München
Straßenbauarbeiten
Gesamtumgriff ca. 14 200 m2
Ca. 6 700 m2 Asphaltaufbruch; ca. 2 700 m³ Oberboden / Boden lösen, laden und zwischenlagern; ca. 9 400 m³ Boden und Oberboden liefern und einbauen; ca. 2 700 m³ Herstellen einer Frostschutzschicht aus Kies; Ca. 1 850 m³ Baumsubstrat liefern und einbauen; ca. 1 240 m Liefern und Versetzen von Granit-Bordsteinen A2 und B6; ca. 100 m Liefern und Versetzen von Granit-Bordsteinen A18; ca. 1 350 m Betoneinfasssteine liefern und einbauen; ca. 3 500 m2 Kunststeinplatten 35/35 cm liefern und verlegen; ca. 260 m2 Großsteinpflaster mit Rasenfuge liefern und einbauen, ca. 11 St. Baumscheiben aus Beton liefern und setzen; ca. 5 300 m2 Asphalttragschichten einbauen; ca. 6 100 m2 Asphaltbinderschicht einbauen; ca. 7 150 m2Asphaltdeckschichten einbauen; ca. 660 m2 Betonfahrbahn im Haltestellenbereich herstellen; ca. 23 St. Straßensinkkästen herstellen; ca. 300 m Anschlussleitung DN 200 PP verlegen; ca. 18 St. Absetzschächte DN 2500 herstellen; ca. 24 St. Versickerungsschächte DN 2500 herstellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Straßenbauarbeiten-Baustufe 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
81829 München
Der Nachtrag 06 der STRABAG AG beinhaltet die Mehr- und teilweise Minderkosten aller Positionen des Hauptauftrags infolge veränderter Ausführungstermine (Verlängerung der Vertragslaufzeit).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Die im Bauvertrag vereinbarten Ausführungstermine konnten nicht eingehalten werden, da keine Baufreiheit aufgrund der Belegung der Flächen durch die EM 615 vorlag, was nicht durch den AN zu verantworten ist. Aus diesem Grund ist eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erforderlich. Die Verschiebung der Bauzeiten war für den AG zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorhersehbar.
Der Hauptauftrag wurde im September 2021 geschlossen und sah ein Ende der Bauausführung im Dezember 2022 vor. Aufgrund nicht vorliegender Baufreiheit müssen Teile der Leistung in 2023 ausgeführt werden.
Außerdem beinhaltet der Nachtrag die Preisanpassungen aufgrund gestiegener Materialpreise für das Jahr 2023.
Im Weiteren beinhaltet der Nachtrag 06 die aufgrund der Baustoffpreisentwicklung gestiegenen Materialpreise (Mehr- und Minderkosten) für die Leistungen, welche in 2023 zur Ausführung kommen.
Gemäß Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 25.03.2022, in denen auch Erdölprodukte (… Asphaltmischgut…) angeführt werden, liegen aufgrund des Ukraine-Kriegs Materialpreissteigerungen vor, die im Einzelfall zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden können.
Da entsprechende Preissteigerungen für Materialien nicht vorhersehbar waren, die der Auftraggeber im Rahmen der Ausschreibung berücksichtigen konnte, ist eine Durchführung einer Vergabe an die bereits mit den Straßenbauarbeiten beauftragten Firma, der STRABAG AG nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens möglich. Die Änderung (höhere Materialpreise 2023) erhöht den ursprünglichen Auftrag um ca. 8,0 % ( < 50% des ursprünglichen Auftragswerts).
Mit Bekanntmachung vom 18.11.2022 (Bekanntmachungs-Nr. 2022/S 223-639847) wurde eine Änderung des Auftragswerts von ursprünglich [Betrag gelöscht] EUR auf [Betrag gelöscht] EUR bekannt gemacht (jeweils ohne USt.). Zwischenzeitlich erfolgte eine Änderung des Auftragswerts von [Betrag gelöscht] EUR um [Betrag gelöscht] EUR auf [Betrag gelöscht] EUR (jeweils netto). Hierbei handelte es sich um eine Änderung i.H.v. 2,75 % nach der "de-minimis-Regel", § 132 Abs. 3 GWB. Durch die vorliegende Änderung erhöht sich die Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR um [Betrag gelöscht] EUR auf [Betrag gelöscht] EUR (jeweils netto).
Die im Bauvertrag vereinbarten Ausführungstermine konnten nicht eingehalten werden, da keine Baufreiheit aufgrund der Belegung der Flächen durch die EM 615 vorlag, was nicht durch den AN zu verantworten ist. Aus diesem Grund ist eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erforderlich. Die Verschiebung der Bauzeiten war für den AG zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vorhersehbar.
Der Hauptauftrag wurde im September 2021 geschlossen und sah ein Ende der Bauausführung im Dezember 2022 vor. Aufgrund nicht vorliegender Baufreiheit müssen Teile der Leistung in 2023 ausgeführt werden.
Außerdem beinhaltet der Nachtrag die Preisanpassungen aufgrund gestiegener Materialpreise für das Jahr 2023.
Im Weiteren beinhaltet der Nachtrag 06 die aufgrund der Baustoffpreisentwicklung gestiegenen Materialpreise (Mehr- und Minderkosten) für die Leistungen, welche in 2023 zur Ausführung kommen.
Gemäß Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 25.03.2022, in denen auch Erdölprodukte (… Asphaltmischgut…) angeführt werden, liegen aufgrund des Ukraine-Kriegs Materialpreissteigerungen vor, die im Einzelfall zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden können.
Da entsprechende Preissteigerungen für Materialien nicht vorhersehbar waren, die der Auftraggeber im Rahmen der Ausschreibung berücksichtigen konnte, ist eine Durchführung einer Vergabe an die bereits mit den Straßenbauarbeiten beauftragten Firma, der STRABAG AG nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens möglich. Die Änderung (höhere Materialpreise 2023) erhöht den ursprünglichen Auftrag um ca. 8,0 % ( < 50% des ursprünglichen Auftragswerts).