Architektenleistungen für den Neubau eines Bauhofes unter Einbeziehung eines Bestandsgebäudes und den Abbruch von zwei bestehenden Hallen auf dem ehemaligen Brauereigelände für die Gemeinde Aldersbach
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aldersbach
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94501
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aldersbach.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen für den Neubau eines Bauhofes unter Einbeziehung eines Bestandsgebäudes und den Abbruch von zwei bestehenden Hallen auf dem ehemaligen Brauereigelände für die Gemeinde Aldersbach
Die Gemeinde Aldersbach beabsichtigt die Errichtung eines neuen gemeindlichen Bauhofes auf dem Gelände des ehemaligen Brauereibauhofes.
Dazu sollen im Vorfeld zwei bestehende Hallen abgebrochen werden. Es ist vorgesehen, ein Bestandsgebäude in die neue Anlage zu integrieren.
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Laut einer Machbarkeitsstudie für die Nachnutzung des Bauhofes der Brauerei Aldersbach umfasst die neue Anlage eine BGF von ca. 2.400 m². Darin enthalten sind ca. 500 m² BGF Sanierung/Umbau und der Rest Neubauflächen.
Gemeinde Aldersbach
Die Gemeinde Aldersbach beabsichtigt die Errichtung eines neuen gemeindlichen Bauhofes auf dem Gelände des ehemaligen Brauereibauhofes.
Dazu sollen im Vorfeld zwei bestehende Hallen abgebrochen werden. Es ist vorgesehen, ein Bestandsgebäude in die neue Anlage zu integrieren.
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Architektenleistungen für Gebäude und Innenräume
Planungsleistungen für Verkehrsanlagen/Freianlagen
Mit dieser Ausschreibung sollen die Leistungsphasen 1-5 gem. § 34 und § 39 / § 47 HOAI 2021 beauftragt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Leistungsphasen 6-8 und 9 gem. § 34 und § 39 / § 47 HOAI 2021 in weiteren Stufen zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bad Birnbach
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84364
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.abz-bayern.de