Lieferung medizinischer All-In-One Computer für die Verwendung in hygienisch sensiblen Bereichen im Krankenhaus Referenznummer der Bekanntmachung: VergKHZG004 (Projektnummer 2023_016)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90766
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-fuerth.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung medizinischer All-In-One Computer für die Verwendung in hygienisch sensiblen Bereichen im Krankenhaus
Lieferung medizinischer All-In-One Computer für die Verwendung in hygienisch sensiblen Bereichen im Krankenhaus
Klinikum Fürth
Jakob-Henle-Straße 1
90766 Fürth
Das Klinikum Fürth ist ein selbstständiges Kommunalunternehmen und fungiert als Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Erlangen-Nürnberg.
Das Klinikum Fürth plant die Beschaffung von AIO (All In One) Medical PCs als vollwertiges PC-System in medizinischen Einsatzbereichen und hygienisch sensiblen Bereichen im Krankenhaus inkl. Hygiene-Tastatur, Hygiene-Maus, Touchscreen, WLAN und Microsoft Windows 11 Lizenzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; bei bestehender Verpflichtung unter Angabe der HR-Nummer.
Für die Abgabe der Eigenerklärungen zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist Formblatt 3 zu verwenden.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
1. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen.
2. Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß erfüllt hat.
3. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist.
4. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
5. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG nicht vorliegen.
Für die Abgabe der Eigenerklärungen zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ist Formblatt 4 zu verwenden.
Falls die vorstehenden Erklärungen nicht oder nur eingeschränkt abgegeben werden können, ist auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage zu diesem Formblatt darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind).
2. Nachweis zur entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung durch Vorlage der aktuellen Police (in Kopie) bzw. Versicherungsbestätigung mit Angabe der Deckungssummen. Alternativ genügt die Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Für die Abgabe der Erklärungen und Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind die den Teilnahmewettbewerbsunterlagen beigefügten Formblätter 5.1 und 5.2 zu verwenden.
1. Eigenerklärung über die Anzahl der technischen Fachkräfte, die für die Leistungserbringung konkret eingesetzt werden.
2. Nachweis über das Bestehen einer Zertifizierung im Bereich der Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9000 ff., EFQM oder vergleichbar (bei Bewerbergemeinschaften mindestens für ein Mitglied).
Für die Abgabe der Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind die den Teilnahmewettbewerbsunterlagen beigefügten Formblätter 6 "Eignungsnachweise: Technische / berufliche Leistungsfähigkeit" zu verwenden.
3. Nachweis über zwei (2) (KO-Kriterien) erfolgreich durchgeführte Rollout-Projekte mit deutschsprachiger Projektleitung in einem Krankenhaus vergleichbarer Größe (ab 600 Betten, ab 100 Arbeitsplätze PDMS/AIMS/OP) in denen sich die Medical PCs im 24/7 Einsatz befinden.
Die geforderten Referenzprojekte müssen jeweils aus den letzten höchstens fünf Jahren vor dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung stammen.
Für die Abgabe der Erklärungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind die den Teilnahmewettbewerbsunterlagen beigefügten Formblätter 6 "Eignungsnachweise: Technische / berufliche Leistungsfähigkeit" zu verwenden.
Details zu den Anforderungen an die einzelnen Nachweise entnehmen Sie bitte den beigefügten Formblättern 6.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB (Upload, ZIP-Datei etc.) im genutzten Vergabeportal (https://vergabeplattform.ai-ilv.de) einzureichen.
Auf der Vergabeplattform können die Vergabeunterlagen eingesehen und geöffnet werden. Die Abgabe der Teilnahmeunterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch.
Die Bearbeitung und Abgabe sind möglich, nachdem sich die Bewerber kostenlos auf der Plattform registriert haben. Bewerberfragen sind ebenfalls ausschließlich über die
Vergabeplattform zu stellen und werden auch nur darüber beantwortet.
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Technische Fragen zur Bedienung des AI Bietercockpit und zur elektronischen Teilnahmeantragsabgabe sind entweder über die Nachrichtenfunktion des AI Bietercockpit oder via folgende E-Mail-Adresse einzureichen:
[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.