Architektenleistungen - Leistungsphasen 4 bis 9 Bauen im Bestand
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-kulmbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Architektenleistungen - Leistungsphasen 4 bis 9 Bauen im Bestand
Umsetzung der Entwurfsplanung inkl. detaillierten Raumbüchern für den Teilausbau des 1. Obergeschosses in der Alten Spinnerei Kulmbach
Kulmbach, Hans-Hacker-Straße
Erbringung der Leistungsphasen 4 - 9 (stufenweise Beauftragung) nach § 34 Leistungsbild Gebäude und Innenräume, HOAI 2021.
Planungsgrundlage ist eine Entwurfsplanung Objekt,eine Entwurfsplanung TGA inkl. Erläuterungsbericht sowie detaillierter Raumdatenblätter sowie eine Konzeptplanung der Universität Bayreuth.
Auftragsgegenstand:
Umsetzung der Vorgaben aus der Entwurfsplanung sowie den Raumdatenblättern der Universität Bayreuth für insgesamt 9 Räume im 1. Obergeschoss in der Alten Spinnerei Kulmbach (Teilfläche ca. 900 m²), bestehend aus einem Visualisierungs- sowie ein Versuchsraum, Serverraum, drei Vorlesungsräumen, zwei Lagerräumen sowie eine Speisesaalerweiterung für die weitere Nutzung durch die Universität Bayreuth.
Die o. g. Räume sowie die Räumlichkeiten aus dem 2. Bauabschnitt sind mittels einer neu zu konzipierenden RLT-Anlage zu belüften und zu klimatisieren. Die bestehende Sprinkleranlage, Heizanlage sowie Elektroinstallation ist für die Nutzung der o. g. Räume entsprechend zu erweitern. Es besteht grundsätzlich in allen Räumen eine hohe Installationsdichte. Alle Räumlichkeiten befinden sich in einem ausbaufähigen Zustand.
Die Brandschutzanforderungen aus einem fortgeschriebenem Brandschutzgutachten sind umzusetzen. Notwendige Fluchtwege sind im Bestand bereits definiert.
Die veranschlagte Bausumme für die Kostengruppen 300 und 400 beträgt ca. 2.400.000,00 € netto.
Das 1. sowie das 2. Obergeschoss in der Alten Spinnerei wurde bereits im vorangegangen Bauabschnitten für eine definierte Nutzung durch die Universität Bayreuth ausgebaut wie folgt:
1. BA: Planung und Ausbau des 2. Obergeschoss (ca. 1.600 m²) zu Büro- und Vorlesungsräumen inkl. notwendiger Technik- und Lagerräume sowie Treppentürme. Nutzungsaufnahme Oktober 2022.
2. BA: Planung und Ausbau einer Teilfläche (ca. 400 m²) im 1. Obergeschoss zur Mensanutzung mit Integration eines Speisesaals, einer Großküche, Server- und Lagerraum sowie mehreren Toilettenanlagen mit teilweise Umkleide- und Duschmöglichkeiten. Nutzungsaufnahme April 2023.
3 BA: Planung einer Teilfläche (ca. 180 m²) im 1. Obergeschoss zur Büronutzung. Nutzungsaufnahme Oktober 2023.
Die Sanierungs- und Umbaumaßnahmen erfolgen im laufenden Betrieb der vorgenannten Bauabschnitte. Der geplante Baubeginn startet im Dezember 2023; die Bauarbeiten sind bis spätestens September 2024 fertig zu stellen. Nutzungsaufnahme der Räumlichkeiten im Herbstsemester 2024/2025
Bei dem Gebäude "Alte Spinnerei" handelt es sich um ein Baudenkmal aus dem Jahr 1904.
Qualitätssicherung:
Die Qualitätssicherung ist während der einzelnen Projektphasen und während der Objekt- und Baubetreuung regelmäßig sicherzustellen, um für den Bauherrn und den Nutzer ein mangelfreies Bauwerk zu gewährleisten. Während der Bauphase sind wöchentlich feste Jour-Fix-Termine mit allen beteiligten Planern und den tätigen Gewerken zu vereinbaren und zu protokollieren.
Die Beauftragung erfolgt Stufenweise wie folgt:
Stufe 2: LPH 4 Genehmigungsplanung
Stufe 3: LPH 5 Ausführungsplanung, LPH 6 Vorbereiten der Vergabe, LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe
Stufe 4: LPH 8 Bauüberwachung und Dokumentation, LPH 9 Objektüberwachung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Direkter Link zur Eigenerklärung (Formblatt 1240) -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=271637
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer
Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens,
insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der
• Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner)
• des Studiums des Bauingenieurwesens gem. Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Art. 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der
Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau).
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Direkter Link zur Eigenerklärung (Formblatt 1240) -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=271637
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Direkter Link zur Eigenerklärung (Formblatt 1240) -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=271637
Für die geforderten Referenzen gelten folgende Mindestkriterien:
Es sind zwei Referenzen und Bescheinigungen des Auftraggebers der Referenz über die auftragsgemäß ohne Einschränkungen durchgeführte Leistung in Form einer Präsentation anzugeben. Bei diesen muss es sich um besonders vergleichbare Leistungen handeln. Die besondere Vergleichbarkeit ist nur gegeben, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Planungsleistung Gebäude der Honorarzone IV mit den Leistungsphasen 4 - 9, die insbesondere folgende Kriterien erfüllen müssen: Bauen im Bestand, Integration einer RLT-Anlage sowie Errichtung von Laborräumen
- Aufgabenerfüllung für einen öffentlichen oder vergleichbaren Auftraggeber
- Wert der Gesamtmaßnahme (Kostengruppe 200 - 700) mind. 3,3 Millionen netto
- Wert der erbrachten Leistung nach HOAI 2019/2021 mind. 500.000 € netto
Die Referenzen dürfen nur aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 - 2022), d.h. sie dürfen nicht älter als 01.01.2020 sein, stammen. Stichtag ist die abgeschlossene Lph 8.
BauKaG
Direkter Link zur Eigenerklärung (Formblatt L 1240) -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=271637
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabestelle - Vier-Augen-Prinzip
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.staatsanzeiger-eservices.de) eingestellt.
Die einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Nicht fristgerecht eingereichte oder schriftliche (in Papierform eingereichte) Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.