„Chemisch-toxikologische Blutuntersuchungen sowie forensische Begutachtungen“ im Zuständigkeitsberei Referenznummer der Bekanntmachung: PV4-8010-05/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
„Chemisch-toxikologische Blutuntersuchungen sowie forensische Begutachtungen“ im Zuständigkeitsberei
„Chemisch-toxikologische Blutuntersuchungen sowie forensische Begutachtungen“ im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Niederbayern
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
„Chemisch-toxikologische Blutuntersuchungen sowie forensische Begutachtungen“ im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Niederbayern
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr (zu gleichen Konditionen) bis längstens zum 30.09.2027, sofern dem nicht sechs Monate vor Laufzeitende durch eine der Vertragsparteien widersprochen wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Juni 2027
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.