Backup Lösung Referenznummer der Bekanntmachung: 20/168 (2) GAP
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garmisch-Partenkirchen
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-gap.de
Abschnitt II: Gegenstand
Backup Lösung
Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme einer Backup Lösung für das Klinikum Garmisch-Partenkirchen.
Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbH
Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung, Aufbau und Inbetriebnahme einer Backup Lösung für das Klinikum Garmisch-Partenkirchen.
Die Leistungserbringung erfolgt in drei Stufen.
Zunächst wird das sog. "Produktive Backup Netz" bestehend aus dem Produktiven Backup System (Primärer Controller/Head Unit und Erweiterungseinheiten mit einer Gesamtkapazität von mindestens 120 TB nutzerbarem Backupspeicher) und der Produktiven Backup Management Software implementiert. Danach soll die Migration vom Bestandssystem auf das neue System vollzogen werden. In einem letzten dritten Schritt (Leistungszeitraum voraussichtlich Januar bis März 2024) soll das sogenannte "Geschützte Backup Netz" bestehend aus dem Geschützten Backup System (Sekundärer Controller/Head Unit und Erweiterungseinheiten mit einer Gesamtkapazität von mindestens 120 TB nutzerbarem Backupspeicher) und einer dedizierten Virtualisierungsumgebung mitsamt einer auf Cyber Security und Ransomware Schutz ausgerichteten Security Backup Management Software implementiert und mit den Systemen des Produktiven Backup Netzes verbunden werden. In dieser Virtualisierungsumgebung, welche mit VMware vCenter komplett funktionstüchtig und voll lizenziert durch den Auftragnehmer zu liefern ist, soll neben der Security Backup Management Software auch die Backup Management Software aus dem Produktiven Backup Netz für Wiederherstellungstests usw. bereitgestellt werden.
Weitere Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung ausgeführt.
Für den Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Referenzen anzugeben und Zertifikate vorzulegen. Der Teilnahmewettbewerb hat das Ziel, die Anzahl an Bewerber im weiteren Verhandlungsverfahren auf 4 zu begrenzen (§ 51 VgV). Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß den folgenden Vorgaben:
Die REFERENZPROJEKTE werden wie folgt bewertet:
3 Punkte: Kategorie 6.6.1 - Referenz für eine Backup Lösung mit Produktivem UND Geschütztem Backup System des Herstellers, das Gegenstand des Angebotes sein wird
1 Punkt: Kategorie 6.1.2 - Referenz für eine Backup Lösung mit Produktivem System, das Gegenstand des Angebotes sein wird
1 Punkt: Kategorie 6.1.2 - Referenz für Backup Lösung mit Geschütztem Backup System des Herstellers, das Gegenstand des Angebotes sein wird
Es können maximal bis zu 5 Referenzen angegeben werden. Somit können maximal bis zu 15 Punkte erreicht werden.
Mindestanforderung: In Kategorie 6.1.1 müssen mindestens 3 Punkte erreicht werden und in der Rubrik Referenzprojekte insgesamt müssen mindestens 5 Punkte erreicht werden.
Die ZERTIFIKATE (Rubrik 6.2) werden wie folgt bewertet:
a) Systempartnerstatus (Mindestanforderung: Zweithöchste Stufe des Zertifizierungssystems)
1 Punkt: Höchstmögliche Zertifizierungsstufe oder Bewerber ist Hersteller
Es kann max. 1 Punkt erreicht werden.
b) Zertifizierte Systemspezialisten (Mindestanforderung: vier zertifizierte Systemspezialisten)
1 Punkt: Zugriff auf weitere Systemspezialisten (eigene Angestellte oder durch Eignungsleihe) mit mind. fünf Jahren Berufserfahrung.
Es können bis zu 3 weitere Systemspezialisten angegeben werden, d.h. hier können max. 3 Punkte erreicht werden.
In der Rubrik 6.2 Zertifikate können insgesamt bis zu 4 Punkte erreicht werden.
AUSWAHL DER TEILNEHMER:
Es werden die Bewerber für das weitere Verfahren zugelassen, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Mindestanforderungen/-punkzahlen erfüllen und nach Addition der erreichten Punktwerte gemäß den vorangehenden Punktetabellen auf den ersten vier Plätzen liegen.
Bei Punktegleichstand erfolgt die Auswahl danach, wer die aktuelleren Referenzen (Zeitpunkt der Inbetriebnahme) nach folgendem Schema vorweisen kann:
a)Referenz für eine Backup Lösung mit Produktivem UND Geschütztem Backup System des Herstellers, das Gegenstand des Angebotes sein wird
1 Punkt: 2021
2 Punkte: 2022
3 Punkte: 2023
b) Referenz für eine Backup Lösung mit Produktivem System, das Gegenstand des Angebotes sein wird
0,5 Punkte: 2021
1 Punkte: 2022
1,5 Punkte: 2023
c) Referenz für Backup Lösung mit Geschütztem Backup System des Herstellers, das Gegenstand des Angebotes sein wird
0,5 Punkte: 2021
1 Punkte: 2022
1,5 Punkte: 2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eintragung in Berufs- oder Handelsregister
Auszug aus dem einschlägigen Register nicht älter als 6 Monate (seit Veröffentlichung der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt) für das Unternehmen und - sofern vorgesehen - Mitglieder der Bietergemeinschaft sjeweils soweit entsprechende gesetzliche Registerpflichten bestehen.
2. Eigenerklärungen unter Verwendung der Formularsammlung zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 Abs. 1 GWB.
Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Aus-schlussgründe der §§ 123, 124 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens.
3. Eigenerklärung gem. Formularsammlung zum Verbot Beteiligung russischer Unternehmen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
1. Eigenerklärung über Umsatz betreffend die Bereitstellung Backup-Lösungen jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (2020-2022) gemäß Formularsammlung.
Als Mindestanforderung gilt, dass der hierauf bezogene Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren jährlich im Durchschnitt mind. [Betrag gelöscht] EUR ohne Umsatzsteuer betragen muss.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirt-schaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu verlangen.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsätze zusammengerechnet.
2. Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe
- für Personen- und sonstige Schäden zuzüglich Folgeschäden: [Betrag gelöscht] EUR
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens zwei Mal zur Verfügung stehen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Im Falle einer geringeren Deckung der Haftpflichtversicherung ist zunächst eine Eigenerklä-rung ausreichend, dass im Auftragsfall die Deckungssumme entsprechend erhöht werden kann. Auf Anforderung ist eine entsprechende Bestätigung der Versicherung einzureichen.
1. Der Bewerber hat durch Eigenerklärung unter Verwendung der Formularsammlung vergleichbare Referenzaufträge im Zeitraum 2020 bis Mai 2023 nachzuweisen. Die Referenzprojekte müssen sich innerhalb dieses Zeitraums im abgenommenen Produktiveinsatz (Echtbetrieb) befunden haben. Alle Referenzen müssen den Umfang und den technischen Anspruch des jeweiligen Auftragsinhalts unter Nennung des Auftragswertes erläutern.
Der jeweilige Referenzgeber ist mit vollständiger Unternehmens- oder Körperschaftsbezeichnung und Betriebssitz, auf die sich die Referenz bezieht, anzugeben, und der Bewerber hat jeweils einen sachkundigen Ansprechpartner des Referenzgebers mit Kontaktdaten (Telefon, Mail) zu benennen.
2. Zertifikate
2.1 Systempartnerstatus (Mindestanforderung): Sofern der Bewerber kein Hersteller ist, hat er nachzuweisen, dass er zertifizierter Systempartner des für das als im Angebot vorgesehene System ist (Als Anlage beizufügen: Zertifikat, ausgestellt vom Hersteller des vorgesehenen Systems). Als Zertifizierungsstufe ist mindestens die zweithöchste Stufe des Zertifizierungssystems gefordert.
2.1 Zertifizierte Systemspezialisten (Mindestanforderung): Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er mindestens auf vier zertifizierte Systemspezialisten des für das Angebot vorgesehene System zugreifen kann (eigene Angestellte oder durch Eignungsleihe mind. fünf Jahren Berufserfahrung). Die Zertifikate sind unter namentlicher Nennung der Systemspezialisten beizufügen. Die vorstehend geforderten Eignungsnachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Mindeststandards, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des Bewerbers führt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, etwaige Unklarheiten oder Fehler zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens unvollständige, unklare oder fehlerhafte Regelungen oder werfen sie Fragen auf, die die Erstellung einzureichender Unterlagen beeinflussen können, so hat das Unternehmen den Auftraggeber über die Vergabeplattform unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge darauf hinzuweisen bzw. um entsprechende Auskunft zu bitten.
Der Auftraggeber kann von der Beantwortung von Fragen absehen, die nach diesem Zeitpunkt gestellt werden. Er wird die erforderlichen Auskünfte spätestens 6 Tage vor dem Ablauf der Teilnahmefrist erteilen (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Soweit ein Unternehmen rechtliche Bedenken gegen die gewählte Verfahrensart, die Ausgestaltung des Verfahrens oder gegen Inhalte dieser Bewerbungsbedingungen sowie die Vergabeunterlagen hat, wird auf die geltenden Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 2 GWB verwiesen (siehe hierzu die Hinweise und die Belehrungen unter VI.4 der EU-Auftragsbekanntmachung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YME63A6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind ( 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]