IFG Ingolstadt AöR Transformationskonzept Klimaneutralität Referenznummer der Bekanntmachung: 04/2023/02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ifg-ingolstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
IFG Ingolstadt AöR Transformationskonzept Klimaneutralität
Die IFG Ingolstadt AöR beabsichtigt, zur Vorbereitung der Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom Dezember 2019 für ein klimaneutrales Ingolstadt bis 2035 eine Transformationskonzept zur eigenen Klimaneutralität zu erarbeiten.
Los 1: Transformationskonzept GVZ (Güterverkehrszentrum Ingolstadt)
Ingolstadt
Los 1: Transformationskonzept GVZ (9 Objekte)
-Darstellung des IST-Zustands der THG-Emission nach Greenhouse Gas Protocol, Referenzjahr 2022
-Darstellung des Soll-Zustands: Es soll eine Zieldefinition für die IFG Ingolstadt AöR erfolgen.
-Maßnahmenplan zur Zielerreichung und mögliche Umsetzung.
-Verankerung des Transformationsprozess in der Unternehmensstruktur.
-Ergebnispräsentation und Berichterstellung.
Los 2: Transformationskonzept Parkeinrichtungen
Ingolstadt
Los 2: Transformationskonzept Parkeinrichtungen (16 Objekte)
-Darstellung des IST-Zustands der THG-Emission nach Greenhouse Gas Protocol, Referenzjahr 2022
-Darstellung des Soll-Zustands: Es soll eine Zieldefinition für die IFG Ingolstadt AöR erfolgen.
-Maßnahmenplan zur Zielerreichung und mögliche Umsetzung.
-Verankerung des Transformationsprozess in der Unternehmensstruktur.
-Ergebnispräsentation und Berichterstellung.
Los 3: Transformationskonzept verbleibende Liegenschaften
Ingolstadt
Los 3: Transformationskonzept verbleibende Liegenschaften (4 Objekte)
-Darstellung des IST-Zustands der THG-Emission nach Greenhouse Gas Protocol, Referenzjahr 2022
-Darstellung des Soll-Zustands: Es soll eine Zieldefinition für die IFG Ingolstadt AöR erfolgen.
-Maßnahmenplan zur Zielerreichung und mögliche Umsetzung.
-Verankerung des Transformationsprozess in der Unternehmensstruktur.
-Ergebnispräsentation und Berichterstellung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=272759
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=272759
Abschnitt IV: Verfahren
Online über Vergabeplattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotsunterlagen müssen elektronisch über die Vergabeplattform (unterschrieben in eingescannter Form) eingereicht werden. Sollten die Angebotsunterlagen nicht fristgerecht eingehen, so ist das Angebot vom Verfahren auszuschließen.
Die Formulare sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Die Vertretungsberechtigung ist, soweit diese sich nicht aus dem Registerauszug ergibt, ggf. durch Vorlage einer Vollmacht nachzuweisen.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten.
Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.