HAS+ Erweiterung Bereich Fahrweg VP302 Neubau Biegehalle Referenznummer der Bekanntmachung: HAS+ VP302
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]8405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
HAS+ Erweiterung Bereich Fahrweg VP302 Neubau Biegehalle
HAS+ Erweiterung Bereich Fahrweg in der Heinrich-Alfes-Straße, Nürnberg - VP302 Neubau Biegehalle - Stahlbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Zuge des Neubaus eines Büro- und Werkstattgebäudes auf der Liegenschaft der VAG an der Heinrich-Alfes Straße in Nürnberg muss die vorhandene Gleisbiegehalle aus Platzgründen weichen. Um die Herstellung von gebogenen Gleisen auch während des Neubaus des Bürogebäudes sicherzustellen, wird vorgezogen zur eigentlichen Hauptbaumaßnahme , die Gleisbiegehalle als Neubau mit neuer Verortung auf dem Grundstück der Liegenschaft errichtet. Die Gleisbiegehalle wird als rechteckiger Kubus in Stahlbau auf einer entsprechenden Fundamentbetonplatte errichtet. Die Fassade besteht aus wärmegedämmten Aluminiumpaneelen mit entsprechenden Rolltoranlagen sowie einer gedämmten und begrünten Dachfläche mit Aufstieg. Ein kleiner Anbau für die Unterbringung von Gasflaschen ergänzt den Baukörper.Auftragsumfang: Werk- und Montageplanung zzgl. statischer Berechnungen:- Planung Stahlbau- Planung Metallbau- Planung Dacharbeiten Bauleistungen:- Stahlbauarbeiten- Stahlbau Hallenkonstruktion- Stahlrahmen für Tore und Türen- Metallbauarbeiten- Fassadenverkleidung- Sektionaltore- Außen-, Innentüren- Dacharbeiten- Dachabdichtung- Begrünung- Dachgeländer und Dachaufstiegsleiter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber muss Änderung im Leistungsverzeichnis durchführen (wesentliche Änderungen). Der Auftraggeber hebt daher dieses Verfahren auf uns wird ein überarbeitetes Leistungsverzeichnis in einer neuen Ausschreibung platzieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.