Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: KS.6010.002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
Außenanlagen
Erweiterung München Klinik Schwabing, Neubau Mutter-Kind-Zentrum mit Einbindung und Umbau der Häuser 24 und 25
BGF ca. 20 400 m², BRI ca. 83 100 m³, 6 Vollgeschoße (-1 bis +4) zzgl. Heliport auf dem Dach. Beschreibung des Auftrags siehe Ziffer II.2.4
München Klinik Schwabing Kölner Platz 1 80804 München
Asphalt Tragschicht Bk1,0: ca. 900m2
Asphaltdeckschicht Bk1,0: ca. 600m2
Münchner Gehwegplatten: ca. 200m2
Rasengitter: ca. 250m2
Verbundpflaster: ca. 600m2
Terrassenplatten: ca. 300m2
Mauerscheiben: ca. 100m
Absturzsicherungen und Geländer (Stahlbau): ca. 68m
Treppen: ca. 100m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Außenanlagen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y326UUV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.