Fraunhofer FIT - 70-00241-3140-D1 Technische Ausrüstung AG 1, 2, 3, 7, 8 HLSK Referenznummer der Bekanntmachung: 70-00241-3140-D1 Technische Ausrüstung AG 1, 2, 3, 7, 8 HLSK
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hansastraße 27c
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): B12 – Vergabestelle Bau
E-Mail:
Telefon: +49 891205-3299
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsche-evergabe.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer FIT - 70-00241-3140-D1 Technische Ausrüstung AG 1, 2, 3, 7, 8 HLSK
Durchführung von Bauplanungsleistungen der Technische Ausrüstung AG 1 / 2 / 3 / 7 / 8 ELT für das Fraunhofer FIT Aachen - Neubau "Fraunhofer-Zentrum Digitale Energie", Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) max. 25.600.000 netto (ohne Mehrwertssteuer) gemäß II.2.4).
Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung LPH 2-4 und 5-8 HOAI entsprechend der Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und Bauunterlage.
Honorarzone (§ 56 HOAI): II bis III, Honorarsatz (§56 HOAI): Mindestsatz
Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung
Der Umbauzuschlag beträgt (%): keiner
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine mitzuverarbeitende Bausubstanz
Fraunhofer FIT, Campus Melaten, 52074 Aachen
Das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik FIT und das Fraunhofer-Institut für Kommunikation,
Informationsverarbeitung und Ergonomie FKIE planen in Zusammenarbeit mit der RWTH Aachen University einen
Neubau „Fraunhofer-Zentrum Digitale Energie“in Aachen. Der Neubau wird durch das Land NRW und die
Bundesregierung gefördert und umfasst einen Büro- und Hallentrakt für etwa 260 Personen.
Es werden neue Digital- und IT-Sicherheitstechnologien in den kritischen Infrastrukturen der Energieversorgung
erforscht, entwickelt und erprobt. Diese Grundlagen für technisch zuverlässige, vor Angriffen sichere und
wirtschaftlich attraktive digitalisierte Energieinfrastrukturen sollen in den Betrieb überführt werden.
Die Nutzungsfläche über 3.600 m² der Neubaumaßnahme teilt sich in die NUF 1 bis 6 wie folgt auf:
NUF 1 Wohnen/Arbeiten 90 m² | NUF 2 Büroarbeit 2.055 m²
NUF 3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit 858 m² | NUF 4 Lagern/Verteilen 240 m²
NUF 5 Bildung, Unterricht und Kultur 330 m² | NUF 6 Heilen/Pflegen 18 m²
Die Begrenzung der Zahl von Bewerbern für die Stufe 2 (Verhandlungsverfahren) wird in folgenden Schritten geprüft und bewertet:
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb (Bewerbung):
1) Prüfung der Ausschlusskriterien (Nr. 2. des Bewerbungsbogens):
- Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 7 VGV.
2) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 3. des Bewerbungsbogens und III.1.1 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt):
- Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften Gem. § 43 VGV,
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VGV.
3) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 4. des Bewerbungsbogens und III.1.2 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt):
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VGV.
4) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 5. des Bewerbungsbogens und III.1.3 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt):
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VGV.
5) Ermittlung der Rangfolge (Nr. 6. des Bewerbungsbogens und II.2.9 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt).
Durch Berechnung der Einzelpunkte x Gewichtung = Gesamtpunktzahl der Bewerbung.
Die Gewichtung der Auswahlkriterien ist im Bewerbungsbogen angegeben.
Die zu erreichende Mindestpunktzahl für die 2. Stufe ergibt sich aus der Rangfolge nach Auswertung der Auswahlkriterien (Stufe 1 Nr. 5.)
Erreichen mehr Bewerber die notwendige Mindestpunktzahl, als höchstens in die 2. Stufe übernommen werden können, so wird unter den
Bewerbern, welche genau die Mindestpunktzahl erhalten haben, ein Losverfahren gem. § 75 Abs. 6 VGV durchgeführt.
Stufe 2: Verhandlungsverfahren (Vergabegespräch)
Den nach der Stufe 1 verbleibenden Bewerbern wird die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Aufgabenbeschreibung von der Vergabestelle
übermittelt. Die Erstangebote (mit Ideenkonzept) sind fristgerecht über die Vergabeplattform einzureichen.
Im Rahmen eines Präsentationstermins werden die Erstangebote nach den in der Aufgabenstellung(Einladung) bekannt gegebenen
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bewertet und der Zuschlag erteilt.
Termin des Vergabegesprächs: voraussichtlich KW 35/2023
Der Auftraggeber behält sich die spätere Beauftragung folgender optionaler Leistungen vor:
Beauftragung eines weiteren Bauabschnitts auf dem Baufeld.
Beauftragung von Planung von Erstausstattung / Hook-Up von Geräten.
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VGV,
— Unterauftragnehmer § 36 Abs. 1 und Bewerber- / Bietergemeinschaften § 43 Abs. 2 VGV,
— Angabe der Rechtsform gem. § 43 Abs. 1 VGV,
— Angabe der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 oder 2 VGV,
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
— Mindestjahresumsatz gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VGV,
— Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VGV.
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Siehe Auftragsunterlagen
— Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VGV,
— Technische Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VGV,
— Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV,
— Studien- und Ausbildungsnachweise gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VGV – Berufliche Befähigung,
— Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VGV,
— Technische Ausrüstung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV,
— vorgesehene Vergabe von Unteraufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VGV,
— Durchführung von Zuwendungsbau gem. § 75 Abs. 4 VGV,
— Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gem. § 75 Abs. 5 VGV,
— Freie Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VGV,
— Referenzschreiben im Sinne eines Zeugnisses vom Auftraggeber,
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Siehe Vergabeunterlagen
Siehe III.1.1)
Siehe Auftragsunterlagen.
Zusätzlich hierzu: Eigenerklärung zu Sanktionen EU gegen Russland (sind in den Auftragsunterlagen enthalten)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal der der Deutschen e-Vergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de frei abgerufen werden.
Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter IV.2.2) angegebenen Schlusstermin als Bewerbung über die Deutsche eVergabe eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig.
Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer denAuftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).DieZuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach
§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommtes nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachtenVergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstößegegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zumAblauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland