Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Nassenfels - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung gem. §§ 41ff, 49ff, 53ff HOAI 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 103-322547
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nassenfels
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nassenfels.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Nassenfels - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung gem. §§ 41ff, 49ff, 53ff HOAI 2021
Gegenstand der Beschaffung sind die Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung gem. §§ 41ff, 49ff, 53ff HOAI 2021 LPH 1-9 für die Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Nassenfels.
Das gemeinsame Kommunalunternehmen des Marktes Nassenfels und der Gemeinde Adelschlag plant die Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Nassenfels.
Markt Nassenfels
Gegenstand der Beschaffung sind die Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische
Ausrüstung gem. §§ 41ff, 49ff, 53ff HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung. Ggf. werden auch
besondere Leistungen beauftragt.
Das gemeinsame Kommunalunternehmen des Marktes Nassenfels und der Gemeinde Adelschlag hat eine
Machbarkeitsstudie erstellen lassen, in der die Abwasserentsorgung untersucht und ein optimiertes Konzept
aufgestellt wird.
Das neue Konzept sieht den Zusammenschluss der Kläranlagen Pietenfeld, Adelschlag, Möckenlohe und
Nassenfels über die vorhandene Druckleitung (Pietenfeld -Adelschlag – Möckenlohe - Nassenfels) vor.
Der zentrale Betrieb soll in der Kläranlage Nassenfels stattfinden. Die Machbarkeitsstudie empfiehlt für die
Kläranlage Nassenfels die Weiternutzung des bestehenden Regenbeckens und der Rechenanlagen und den
Neubau eines Belebungs- und Nachklärbeckens.
Dieser Vorschlag zur Sanierung und Erweiterung der Kläranlage im laufenden Betrieb soll in der
Leistungsphase 2 genauer betrachtet und ggf. Alternativen aufgezeigt werden.
Das Büro, welches die Machbarkeitsstudie erstellt hat, gilt als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten,
dass sich das vorbefasste Büro bewerben und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollte, so werden die
Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter
auf denselben Informationsstand zu bringen.
Auch ohne Teilnahme des vorbefassten Büros, werden die Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung
gestellt.
Die Baukosten werden mit ca. 7,5 Mio. € brutto (KG 300-400) angenommen.
Die Beantragung von Fördergeldern ist vorgesehen.
Zeitschiene:
Die Vergabeverhandlungen finden voraussichtlich im September 2023 statt, die Auftragsvergabe und der
Leistungsbeginn des Planungsbüros ist direkt im Anschluss, voraussichtlich für Oktober 2023 vorgesehen.
In dem Wasserrechtsbescheid der Kläranlage Nassenfels endet die gehobene Erlaubnis zur Nutzung der
Schutter zum 31.12.2023.
Für die Kläranlagen Adelschlag und Möckenlohe endet diese Erlaubnis zur zum 31.12.2024, für die Kläranlagen
in Pietenfeld ist sie bis zum 31.12.2024 beantragt.
Der Baubeginn ist für 2025 und die Fertigstellung für 2026 geplant.
Die Vergabeverhandlung wird in deutscher Sprache abgehalten. Auch für die Kommunikation während der
Projektbearbeitung setzt der Auftraggeber die deutsche Sprache voraus.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Frist für die Einreichung der Angebote (in der 2.
Verfahrensstufe) gemäß § 17 Abs. 7 VgV zu verkürzen. Die Frist wird jedoch mindestens 10 Tage betragen,
gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
– Stufe 1: LPH 1-2, gem. §§ 41ff, 49ff, 53ff HOAI 2021
– Stufe 2: LPH 3-4, gem. §§ 41ff, 49ff, 53ff HOAI 2021
– Stufe 3: LPH 5-7, gem. §§ 41ff, 49ff, 53ff HOAI 2021
– Stufe 4: LPH 8+9, gem. §§ 41ff, 49ff, 53ff HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der
elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per
Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über
Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Nassenfels - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung gem. §§ 41ff, 49ff, 53ff HOAI 2021
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren
ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der
Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen
nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.
3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland