Planung Gebäudeautomation HLS gem. Par. 55 HOAI,Leistungsphasen 5-9 Referenznummer der Bekanntmachung: H60b287222
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Gebäudeautomation HLS gem. Par. 55 HOAI,Leistungsphasen 5-9
Planung Gebäudeautomation HLS gem. Par. 55 HOAI,
Leistungsphasen 5-9 für den Neubau Erweiterungsbau und Sporthalle des Klenze-Gymnasiums, Wackersberger Straße 59
Wackersberger Straße 59, 81371 München
Die Landeshauptstadt München plant im Rahmen eines offenen, einstufigen Verfahrens die Vergabe der Ingenieurleistungen für die Technische Ausrüstung, ALG 8 Gebäudeautomation (HLS), LPH 5-9, gem. § 53 bis § 56 HOAI 2021, mit stufenweiser Beauftragung und ggf. besonderen Leistungen wie folgt:
- gem. LPH 1: Bestandsaufnahme;
- in LPH 5: Einarbeitung in die bisher erbrachte Leistung
- in LPH 7: Kostenanschlag nach DIN 276
- in LPH 9: Überwachen der Beseitigung von Mängeln.
Die sonstigen TA-Planungsleistungen (ALG 1-3, ALG 4-6, 7 etc.) sind nicht Gegenstand des Verfahrens.
Aktuell befindet sich die Maßnahme allgemein in der Leistungsphase 5, die hier ausgeschriebene TA-Planungsleistung ALG 8 hinkt hinterher und befindet sich am Ende der LPH 3.
Ein Ingenieurbüro hat bereits die Leistungsphasen 2 und 3 der hier ausgeschriebenen Planungsleistungen durchgeführt und gilt somit als vorbefasst. Die hierfür relevanten Unterlagen werden als Anlage zur Verfügung gestellt.
Die Angebotswertung findet voraussichtlich im Januar 2023 statt. Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im Anfang Februar 2023.
Der Auftraggeber ordnet das Projekt der Honorarzone III zu.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Erste Stufe: Beauftragung der Lph. 5
Zweite Stufe: Beauftragung der Lph. 6-7
Dritte Stufe: Beauftragung der Lph. 8
Vierte Stufe: Beauftragung der Lph. 9
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
zu II.2.7:
- Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen und stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
- Das Ende bezieht sich auf das voraussichtliche Ende der LPH 8. Die LPH 9 läuft darüber hinaus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder
- gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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2. Das Angebot besteht aus dem Angebotsschreiben und den darin unter C sowie darin unter 3.1 und 3.2 aufgeführten Nachweisen, Angaben und Unterlagen; die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt.
Das Angebotsschreiben und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
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Angebote inkl. der erforderlichen Nachweise, Angaben und Unterlagen können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Angebots auf die Plattform hochzuladen und einzureichen.
Bei elektronischer Übermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für das Angebot nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Angebote bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.--
Beschreibungen zur Vorgehensweise offenen Verfahren auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe
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3. Beabsichtigt ein Bieter sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.