Generalsanierung Sportmittelschule Hauzenberg BA1 – Rückbau Kinderhort mit Zuführung einer schulischen Nutzung in best. Hauptschule und Sanierung - Brandmeldeanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hauzenberg
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94051
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hauzenberg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.hauzenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Sportmittelschule Hauzenberg BA1 – Rückbau Kinderhort mit Zuführung einer schulischen Nutzung in best. Hauptschule und Sanierung - Brandmeldeanlage
Sanierung der bestehenden Schulgebäude, Sanierung geplant in 3 Bauabschnitten, Neuinstallation aller Versorgungsleitungen und Einbau einer Brandmeldeanlage über die Bauabschnitte verteilt.
94051 Hauzenberg
Es sind für den Gebäudekomplex der Sport Mittelschule Hauzenberg zwei Brandmeldezentralen mit der dazugehörigen Peripherie von ca. 300 Ringelementen zu erstellen. Die notwendige Verkabelung wird bauseitig durch den AN Elektro erstellt. Die
Ausschreibung umfasst nur die Montage u. Inbetriebnahme der Brandmeldetechnischen Komponenten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84023
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsangabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hauzenberg
Postleitzahl: 94051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.hauzenberg.de