345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg- 3460-01 Innentüren Schreiner Referenznummer der Bekanntmachung: 345-3460-01 Innentüren Schreiner
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg- 3460-01 Innentüren Schreiner
345 RH Berg - Neubau Rathaus Berg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
8 Stk T0, Verbindungstüre Büro, Schallschutzkl. 3
9 Stk T0, Verbindungstüre Büro, Schallschutzkl. 2
2 Stk T0, Wohnen Zimmertüre, Typ WZ, EG
2 Stk T30RS Wohnungseingangstüre
6 Stk T30RS Fluchttüre, Nischentüre 2-flügelig, EG + OG
33 Stk T0, Flurtüre mit Schallschutz, RwP = 42dB
1 Stk T0, Flurtüre mit Schallschutz, RwP = 37dB
42 Stk Oberlichtfenster Flur EG
2 Stk Oberlichtfenster Flur EG, Flurende
29 Stk Oberlichtfenster Flur OG
7 Stk Oberlichtfenster Flur OG, RwP = 50dB
5 Stk T30 RS Foyertüre Typ FB, EG + OG, WC
2 Stk T30 RS Türe Sitzungssaal Typ ST
1 psch Brüstungsgeländer, Treppenhaus Wohnen, Podest 2
1 psch Brüstungsgeländer, Haupttreppenhaus, Podest 2
1 psch Treppengeländer, Treppenhaus Wohnen, lichtseitig UG-OG
99 lfm Handlauf
6 Stk Sitznische mit Brandschutzanforderung
164 m² Wandvertäfelung profiliert, Flure
8 m² Wandvertäfelung Akustik profiliert, mit Brandschutzanforderung
8 Stk Aktenschrank, Büro 2-Achser, Tiefe 60 cm
13 Stk Aktenschrank, Büro 3-Achser, Tiefe 60 cm
1 Stk Aktenschrank, Büro 4-Achser, Tiefe 60 cm
2 Stk Aktenschrank, Büro 2-Achser, Tiefe 40 cm
2 Stk Aktenschrank, Büro 3-Achser, Tiefe 40 cm
3 Stk Aktenschrank, Büro 3-Achser, Tiefe 40 cm
9 Stk Sideboard, Büro 2-Achser
20 Stk Sideboard, Büro 3-Achser
1 Stk Sideboard, Büro 4-Achser
52 lfm Fensterbank, Tiefe 76 cm
65 lfm Fensterbank, Tiefe 83 cm
31 m² Akustikwandvertäfelung
1 psch Trennwandsystem WC Anlagen EG
1 psch Trennwandsystem WC Anlagen OG
1 Stk Teeküche Aufenthaltsraum EG
1 Stk Teeküche Hauptamt OG
1 Stk Teeküche Sitzungssaal OG
65 m² Wandvertäfelung profiliert Akustik
45 m² Wandvertäfelung glatt
1 Stk Mobile Trennwand
2 Stk Sitzbank Sitzungs- und Trausaal
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen:
- Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber),
- Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre),
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug (Amtsgericht),
- Handwerksrolle,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts,
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft,
- Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz,
- Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen:
- Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber),
- Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre),
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug (Amtsgericht),
- Handwerksrolle,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts,
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft,
- Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz,
- Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Folgende Unterlagen lt. Formblatt 124 sind auf gesondertes Verlangen nachzureichen:
- Referenzen (3 St. + Bestätigung Auftraggeber),
- Firmenprofil (Jahresumsatz, Beschäftigte der letzten 3 Jahre),
- Gewerbeanmeldung,
- Handelsregisterauszug (Amtsgericht),
- Handwerksrolle,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts,
- Freistellungsbescheinigung nach §48b EstG,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Berufsgenossenschaft,
- Auszug aus Gewerbezentralregister-Bundesamt für Justiz,
- Bestätigung zur Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe.
Die Eignung ist durch Vorlage der PQ-Nr. oder vorläufig durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 bzw. der EEE auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Verpflichtung zur Angabe auf Aufforderung der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften , die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.