Flughafen München GmbH: Leistungen für die Lieferung von Biomethan Referenznummer der Bekanntmachung: 03740-21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München-Flughafen
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.munich-airport.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bbh-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flughafen München GmbH: Leistungen für die Lieferung von Biomethan
Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von mindestens 40,0 GWh/a, max. 200,0 GWh/a, auf Erdgasqualität aufbereitetem Biomethan aus Bioabfällen und/oder Reststoffen an den Auftraggeber.
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Die Auftragsausführung kann entweder als reines Lieferverhältnis angeboten werden, oder als eine partnerschaftliche Kooperation, die den gemeinsamen Betrieb einer oder mehrerer Biogasanlage(n) nebst Biogasaufbereitungsanlage(n) und weiterer Nebenanlagen ("Biogasanlage") in einer gemeinsamen Gesellschaft zum Gegenstand hat. Die auf dem Flughafengelände anfallenden Bioabfälle stellt der Auftraggeber der Gesellschaft zur Verfügung und zahlt für ihre Entsorgung ein Entgelt. Die Gesellschaft liefert das in der/den Biogasanlage(n) erzeugte und auf Erdgasqualität aufbereitete Biomethan aus Bioabfällen und/oder Reststoffen an den Auftraggeber.
Flughafen München GmbH Postfach 23 17 55 85326 München-Flughafen Energieversorgungszentrale Flughafen München
Der Auftraggeber betreibt am Flughafen München die Strom- und Wärmeerzeugung zu rund 70 % durch eigene erdgasbefeuerte Blockheizkraftwerke ("BHKW"). Der Auftraggeber möchte die Erzeugungsstruktur erhalten, gleichzeitig aber einen Beitrag zur Treibhausneutralität bis 2030 leisten. Deshalb hat sich der Auftraggeber entschieden, das bislang in den BHKW eingesetzte Erdgas durch Biomethan zu ersetzen und die erforderlichen Biomethanliefermengen in einem Umfang von mindestens 40,0 bis höchstens 200,0 GWh/a und einer Vertragslaufzeit von mindestens 120 Monaten bis höchstens 240 Monaten im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu beschaffen.
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Für die Auftragsausführung sind zwei Modelle vorgesehen, die miteinander kombinierbar sind, sofern die Lieferung von Biomethan aus unterschiedlichen Biogasanlagen erfolgt. Auch im Falle einer Kombination beider Modelle sind die Mindestliefermenge von 40,0 GWh/a und die Mindestvertragslaufzeit von 120 Monaten, maximal 240 Monate, einzuhalten. Die Kombination beider Modelle darf nicht zu einer Überschreitung der Liefermenge von maximal 200,0 GWh/a führen. Die angebotene Vertragslaufzeit muss bei einer Kombination für beide angebotenen Modelle identisch sein.
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1. Liefermodell
Angeboten werden kann nur die Lieferung von auf Erdgasqualität aufbereitetem Biomethan aus Bioabfällen und/oder Reststoffen in dem vom Bieter angebotenen Umfang (Menge und Dauer) an den Auftraggeber auf der Grundlage eines Biomethanliefervertrages.
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2. Beteiligungsmodell
Daneben kann auch der Abschluss einer partnerschaftlichen Kooperation angeboten werden, die den gemeinsamen Betrieb von einer oder mehreren Biogasanlage(n) auf einem oder mehreren vom Bieter bereitzustellenden, geeigneten Grundstück(en) beinhaltet. Der Betrieb der Biogasanlage(n) soll über ein gemeinsames Unternehmen ("Biogasgesellschaft") in der Rechtsform einer GmbH oder GmbH & Co. KG erfolgen, an der der Bieter und der Auftraggeber als Gesellschafter beteiligt sind.
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Die Biogasgesellschaft soll Eigentümerin der Biogasanlage(n) werden, in der/denen Bioabfälle und Reststoffe verwertet und Biomethan erzeugt und aufbereitet werden. Auf dem Flughafengelände anfallende Bioabfälle stellt der Auftraggeber der Biogasgesellschaft zur Verfügung und zahlt für ihre Entsorgung ein Entgelt.
Die kaufmännische Betriebsführung soll durch den Auftraggeber erfolgen, die technische Betriebsführung durch den Bieter.
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Die Biogasgesellschaft liefert dem Auftraggeber sodann das auf Erdgasqualität aufbereitete Biomethan aus Bioabfällen und/oder Reststoffen in dem vom Bieter angebotenen Umfang (Menge und Dauer).
Bieter können eine die Mindestvertragslaufzeit von 120 Monaten überschreitende Vertragslaufzeit für die Biomethanlieferung anbieten. Die angebotene Vertragslaufzeit darf 240 Monate allerdings nicht überschreiten.
Die fünf Bewerber, die die meisten Punkte auf sich vereinigen können, werden ausgewählt. Die Bewerber werden anhand ihres Gesamtumsatzes (30 %) und ihrer Referenzen (70 %) nach folgenden Kriterien ausgewählt (Auswahlkriterien):
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1) Gesamtjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Erzeugung von Biogas aus Bioabfällen bzw. Betrieb von Abfallentsorgungs-/Abfallverwertungsanlagen für Bioabfälle) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl. Ziff. III.1.2). Der Bewerber mit dem höchsten Gesamtjahresumsatz erhält 5 Punkte. Die Bewertung der Gesamtjahresumsätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Gesamtjahresumsatz Bewerber x 5 / höchster Gesamtjahresumsatz). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 30 % gewichtet.
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2) höchster durchschnittlicher jährlicher Durchsatz (Abfallentsorgungs- bzw. Abfallverwertungsvolumen von Bioabfällen) in t/a. Bei der Berechnung des Durchschnitts bleiben Jahre vor der Betriebsaufnahme und nach der Betriebsaufgabe unberücksichtigt. Wertbar sind nur vergleichbare Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3). Der Bewerber mit dem höchsten durchschnittlichen jährlichen Durchsatz erhält 5 Punkte. Die Bewertung der Referenzen der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = höchster durchschnittlicher jährlicher Durchsatz wertbarer Referenz Bewerber x 5 / höchster durchschnittlicher jährlicher Durchsatz wertbarer Referenz). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 70% gewichtet.
Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Auswahlkriterien eine gleiche Punktzahl, entscheidet die höchste Wertung beim Auswahlkriterium 2). Erreichen auch dort mehrere Bewerber eine gleiche Punktzahl, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
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1) Bewerber-/Bietergemeinschaft: Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft eine entsprechende
Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben sowie einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Das Formblatt 2 (Anlage C) ist zu verwenden.
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2) Eignungsleihe: Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Mittel und Kapazitäten anderer Unternehmen - sog. eignungsverleihender Unternehmen - beruft (Eignungsleihe), so hat der Bewerber anzugeben, welche eignungsverleihenden Unternehmen einbezogen werden sollen sowie die übernommenen Leistungsbereiche und zur Verfügung zu stellenden Mittel zu beschreiben und zu bezeichnen und von anderen Leistungsbereichen abzugrenzen. Das Formblatt 4 (Anlage C) ist zu verwenden.
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3) Unterauftragnehmer: Beabsichtigt der Bewerber/Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben, ohne sich gleichzeitig auf deren Eignung zu berufen, soll er diese Unternehmen - sofern zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt und ihm zumutbar - ebenfalls benennen. Das Formblatt 4 (Anlage C) ist zu verwenden.
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4) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG sowie § 22 Abs. 1 i. V. m. § 24 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen. Das Formblatt 1 (Anlage C) ist zu verwenden.
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5) Handelsregisterauszug: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis (z. B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als drei Monate ist vorzulegen. Ausländische Bieter haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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6) Verpflichtungserklärung Drittunternehmen: Die vom Bewerber oder der Bietergemeinschaft benannten Drittunternehmen geben ihrerseits bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung ab. Dem Bewerber müssen nachweislich die erforderlichen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens zur Verfügung stehen, die für den Leistungsbereich erforderlich sind, für den der eignungsverleihende Unterauftragnehmer nach der Projektstruktur benannt wurde und in dem dieser gegebenenfalls Referenzen vorlegt. Das Formblatt 3 (Anlage C) ist zu verwenden.
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7) Mehrfachbeteiligung von Drittunternehmen: Eine mehrfache Beteiligung von eignungsverleihenden Unternehmen ist nur zulässig, wenn der Bewerber für diese mit einer Verpflichtungserklärung im Teilnahmewettbewerb nachweist, dass durch geeignete Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist. Das Formblatt 5 (Anlage C) ist zu verwenden.
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8) Eigenerklärung Sanktions-VO: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat eine Eigenerklärung zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Art. 5k der Sanktions-VO (Russland-Bezug) abzugeben. Das Formblatt 7 (Anlage C) ist zu verwenden.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
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1) Erklärung zum Umsatz: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Erzeugung von Biogas aus Bioabfällen bzw. Betrieb von Abfallentsorgungs-/Abfallverwertungsanlagen für Bioabfälle) der letzten drei Geschäftsjahre abzugeben; besteht ein Unternehmen noch nicht 3 Jahre, sind entsprechende Angaben für die Jahre des Bestehens des Bewerbers anzugeben. Das Formblatt 8 (Anlage C) ist zu verwenden.
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2) Unternehmensdarstellung: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat seine bisherige Geschäftstätigkeit im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung und seine jeweilige Konzernstruktur darzulegen. Die Darstellung soll möglichst die Beteiligungsverhältnisse an diesem Unternehmen und die Beteiligungen dieses Unternehmens vollständig wiedergeben. Die Unternehmen haben dem Teilnahmeantrag zudem jeweils eine möglichst vollständige Liste aller verbundenen Unternehmen beizufügen. Verbundene Unternehmen sind solche im Sinne des § 36 Abs. 2 GWB.
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3) Versicherungsbestätigung: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat eine Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden, in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Sachschäden und in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden je Schadensfall (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr) vorzulegen; alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers) vorgelegt werden, in der dieser die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall den Bewerber entsprechend zu versichern. Die Versicherungsbestätigung bzw. Deckungszusage ist in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Zu 1): Geeignet sind nur Bewerber, deren durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Erzeugung von Biogas aus Bioabfällen bzw. Betrieb von Abfallentsorgungs-/Abfallverwertungsanlagen für Bioabfälle) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 5 Mio. EUR betrug.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
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- Referenzen
Es ist mindestens eine geeignete, vergleichbare Referenz innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre anzugeben, die Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters gibt. Vergleichbar ist eine Referenz, die sich auf den Betrieb von Abfallentsorgungs- bzw. Abfallverwertungsanlagen für Bioabfälle mit einem nicht zu unterschreitenden jährlichen Durchsatz von insgesamt 3.650,0 t/a beziehen. Das Formblatt 6 (Anlage C) ist zu verwenden.
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Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden:
- dem Bewerber,
- einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
- einem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer.
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Um als Referenz berücksichtigt werden zu können, sind mindestens folgende Angaben zu machen:
- Angabe des Unternehmens, das die Leistung erbracht hat (Bewerber, Mitglied Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer);
- Lage/Ort der Anlage;
- Datum der Inbetriebnahme der Anlage;
- jährlicher Durchsatz (Abfallentsorgungs- bzw. Abfallverwertungsvolumen von Bioabfällen) in t/a für die Jahre 2018-2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJ6N5E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
(1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vergleiche §§ 160ff. GWB