Fachplanungsleistungen Heizung, Lüftung, Sanitär für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in 86150 Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 200 2022 55_5a
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen Heizung, Lüftung, Sanitär für den Neubau eines Mehrfamilienhauses in 86150 Augsburg
Neubau MFH Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär
Die Paritätische St. Servatius Stiftung, vertreten durch das Amt für Finanzen und Stiftungen der Stadt Augsburg schreibt stufenweise die HLS-Fachplanung, Leistungsbild nach § 55 HOAI, Anlagengruppen 1 bis 3, LPh 1 bis 9 für den Neubau eines Mehrfamilienhauses als 1. von mehreren Bauabschnitten auf dem Grundstück Fl.Nr. 5058/53, 5058/50 (TF) und 5061/4 (TF), jeweils Gemarkung Augsburg, aus. Die weiteren Bauabschnitte sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Der Auftraggeber hat für die Bebauung des Gesamtareals eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen. Weiterhin wurde von der Stadt Augsburg ein Vorbescheid erteilt. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit den Grundleistungen der LPh 1 Grundlagenermittlung und LPh 2 Vorplanung (Stufe 1), der LPh 3 Entwurfsplanung und LPh 4 Genehmigungsplanung (Stufe 2), der LPh 5 Ausführungsplanung, LPh 6 Vorbereitung der Vergabe und LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe (Stufe 3) sowie LPh 8 Objektüberwachung und LPh 9 Objektbetreuung (Stufe 4). Die einzelnen Stufen werden vom Auftraggeber gesondert schriftlich übertragen. Aus der stufenweisen Beauftragung können kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Geplant ist ein Mehrfamilienhaus mit 5 Geschossen (EG-4. OG), einer Grundfläche von ca. 273 m2, einer Wohnfläche von ca. 721 m2 und 12 oberirdischen Stellplätzen. Der vorläufige Kostenrahmen (Stand Februar 2022) wird brutto geschätzt auf
- KG 200 48.350,- EUR,
- KG 300 1.779.500,- EUR,
- KG 400 638.000,- EUR und
- KG [Betrag gelöscht] EUR
Die anrechenbaren Kosten für die HLS-Fachplanung werden
- für Anlagengruppe 1 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen) auf 107.563,- EUR,
- für Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) auf 100.160,- EUR und
- für Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) auf 61.344,- EUR geschätzt.
Die HLS-Fachplanung wird vom Auftraggeber in die Honorarzone II eingeordnet.
Baubeginn soll im Januar 2024 sein. Fertigstellung und Nutzungsaufnahmen sollen am 01.09.2025 erfolgen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung mit den Grundleistungen der LPh 1 Grundlagenermittlung und LPh 2 Vorplanung (Stufe 1), der LPh 3 Entwurfsplanung und LPh 4 Genehmigungsplanung (Stufe 2), der LPh 5 Ausführungsplanung, LPh 6 Vorbereitung der Vergabe und LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe (Stufe 3) sowie LPh 8 Objektüberwachung und LPh 9 Objektbetreuung (Stufe 4).
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht über die Vergabeplattform spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist einzureichen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau MFH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Antworten auf Fragen von Bietern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen. Die Bieter haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bieterfragen oder Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]