Generalsanierung Hallenbad mit Sporthalle Roding | 1010 - Baumeisterarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1010
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cham
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93413
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-cham.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Hallenbad mit Sporthalle Roding | 1010 - Baumeisterarbeiten
Mauerarbeiten, Schlitze, Durchbrüche, Kernbohrungen, Stahlbetonarbeiten, Erstellen von Stahlbeton-Außentreppen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Mauerarbeiten Ziegel, Innenwände: 11,5 cm – 42,5 cm: ca. 440 m²Erstellen von Türöffnungen inkl. Sturz: ca. 6 StückSchlitze, Durchbrüche, KernbohrungenSchneiden von StahlbetonSchließen von Öffnungen > 1m² in Stahlbeton BodenplattenErstellen AufzugschachtStahlbetonarbeiten: ca. 90 m³Sanierung von Stahlbetoninnenwänden im zweiten Untergeschoss. Kriechgangbereich um ein bestehendes Schwimmbecken. Raumhöhen zwischen 2,0 m und 1,15 m. Strahlen von Betonoberflächen um 3-6 cm: ca. 90 m²Befreien von Bewehrungseisen von KorrosionReprofilieren der Oberflächen mit ausreichender Betondeckung: ca. 90 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bodenmais
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94249
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.