AWF Pflege Lkr WM 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 23-029863
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8819900
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
AWF Pflege Lkr WM 2023
Ökologische Pflege von Straßenbegleitflächen im Landkreis Weilheim-Schongau, Zeitraum 2023-2025
Auftraggeber: Staatliches Bauamt Weilheim
Ausführungsort: Weilheim in Oberbayern
Ein- bis zweimalige Mahd pro Jahr auf insgesamt 166 Straßenbegleitflächen
(Gesamtflächengröße ca. 36 ha) an Bundes-, Staats- und Kreisstraßen im Landkreis
Weilheim-Schongau nach flächenspezifischen Pflegekonzepten, über einen
Gesamtzeitraum von 3 Jahren (2023-2025). Grünland trockener bis feuchter Standorte
mit unterschiedlichen Eigenschaften (z.B. Hangneigung). Mahd überwiegend maschinell,
teils von Hand. Erste Mahd im Jahr ab Mitte Juni oder später. Die Leistungen umfassen
auch den Abtransport und die Entsorgung des Mahdguts. Als Erstmaßnahme ist im
Winterhalbjahr 2023/24 (Ausführung: Oktober-Februar) auf 18 Flächen einmalig eine
Entfernung von unerwünschten Gehölzaufwuchs (Strauch-/Baumbestand) vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Penzberg
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weilheim
Postleitzahl: 82362
Land: Deutschland
Telefon: +49 8819900
Fax: [gelöscht]