Durchführung von Ordnungs-, Kontroll-, Einlass-, Garderoben- und Kassendienste Referenznummer der Bekanntmachung: MK-2023-0002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE129524000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Ordnungs-, Kontroll-, Einlass-, Garderoben- und Kassendienste
Ordnungs-, Kontroll-, Einlass-, Garderoben und Kassendienste für die Münchner Kammerspiele in der Falckenbergstraße 2 in 80539 München
sowie
Garderobendienste in der Schauburg in der Franz-Joseph-Straße 47 in 80801 München
Münchner Kammerspiele
Falckenbergstr. 2
80539 München
Deutschland
Schichtleitung ca. 3.135 Stunden pro Jahr Einlasskontrollkräfte ca. 11.770 Stunden pro Jahr Garderobenkräfte ca. 14.065 Stunden pro Jahr Gelegentlich finden zusätzlich zu den oben genannten Veranstaltungen Matineen, Nachmittags- oder Spätvorstellungen sowie andere sonstige Veranstaltungen statt. Diese Termine werden dem Auftragnehmer rechtzeitig vom Auftraggeber bekannt gegeben. Schätzmenge basiert auf vorherigen Spielzeiten und dienen zur Ermittlung des wirtschaftlichen Angebotes. Die geschätzten Stunden können in der Praxis abweichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Durchführung von Ordnungs-, Kontroll-, Einlass-, Garderoben- und Kassendienste
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80798
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.