Inhärente KIS-Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: KSSW-KIS-Lizenzen-2306
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weißenhorn
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Postleitzahl: 89264
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Inhärente KIS-Lizenzen
Der Auftraggeber beschafft zusätzliche Funktionen (Lizenzen) für sein in Gebrauch befindliches KIS nebst Implementierungs-, Integrations- und Migrationsleistungen zur Erstellung des Gesamtsystems und anschließenden Systemservice.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stiftungsklinik Weißenhorn wird ebenso wie die Donauklinik Neu-Ulm und das Gesundheitszentrum Illertissen unter dem Dach der Kreisspitalstiftung Weißenhorn geführt. Die beiden Kliniken und das Gesundheitszentrum leisten mit einem aufeinander abgestimmten, qualifizierten medizinischen Angebot einen umfassenden Beitrag zur stationären und ambulanten Gesundheitsversorgung der Patienten im Landkreis Neu-Ulm und darüber hinaus. Durch das umfassende Leistungsangebot und die weit reichende Spezialisierung wird die wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung sichergestellt.
Die Stiftungsklinik Weißenhorn ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 160 Betten. Die Donauklinik Neu-Ulm ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit 170 Betten.
Zur Erhöhung des digitalen Reifegrades der Kliniken, wurden Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfond (Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV) beantragt und bewilligt. Für die hiesige Beschaffung werden bewilligte Mittel aus den Fördertatbeständen 1, 3 und 5 verwendet.
Es werden moderne, hochperformante und inhärente (oder gleichwertige) Erweiterungslizenzen für das in Gebrauch befindlich KIS beschafft, welche sämtliche Richtlinien und Vorgaben des Krankenhauszukunftsgesetz für die Digitalisierung von Krankenhäusern (Förderrichtlinie nach § 21 Abs. 2 KHSFV) erfüllen. Der Beschaffungsgegenstand muss in die Abläufe der Klinik integriert werden. Es dürfen keine patientenbezogenen Daten doppelt erfasst werden. Es soll für die Klinik ein Beschaffungsgegenstand ausgeliefert werden, der möglichst wenig Projektarbeit auf der Seite des Auftraggebers fordert und viele Prozesse und Funktionalitäten standardmäßig zur Verfügung stellt. Zudem muss der Beschaffungsgegenstand eine komplette Digitalisierung für den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand abbilden.
Betreffend die Systemserviceleistungen hat der Auftraggeber eine Verlängerungsoption für weitere 24 Monate; nimmt der Auftraggeber die Verlängerungsoption in Anspruch, verlängert sich der Vertrag hiernach jeweils um 12 weitere Monate, sofern nicht eine Vertragspartei den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.
Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfond (KHZF), welche durch die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität (AFG) refinanziert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. "Eigenerklärung zur Eignung 1".
(2) Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs-/ Handelsregister bzw. Erklärung dazu, dass keine Eintragungspflicht besteht. Hierfür ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung 2" zu verwenden. Es ist zusätzlich ein Nachweis, nicht älter als sechs Monate in Bezug auf das Datum der EU-Bekanntmachung (zum Beispiel einen Auszug aus dem Berufs-/Handelsregister) vorzulegen.
(1) Die Bewerber müssen Angaben zu Ihrem Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags aus den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Datum der EU-Bekanntmachung machen. Hierfür ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung 2" zu verwenden.
(2) Die Bewerber müssen im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung 2" eine Eigenerklärung zum Vorhandensein einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung abgeben. Dem Teilnahmeantrag ist daneben ein Nachweis in Form einer Versicherungsurkunde oder einer unwiderruflichen Deckungszusage für den Zeitraum ab Leistungsbeginn beizufügen.
zu (2): Für Personenschäden ist eine Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 5.000.000,00 und für Sach- und Vermögensschäden ist eine Mindestdeckungssumme in Höhe von EUR 2.500.000,00 nachzuweisen.
(1) Darstellung von mindestens fünf mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten mit Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (inkl. Anschrift), der Versorgungsstufe im Krankenhausbedarfsplan, der Bettenanzahl der Klinik, einer Angabe dazu, welches KIS angebunden wurde sowie die Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Hierfür ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung 2" zu verwenden.
(2) Benennung der Zahl der erfolgreichen Inbetriebnahmen vergleichbarer Systeme in den letzten fünf Kalenderjahren vor dem Datum der EU-Bekanntmachung. Hierfür ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung 2" zu verwenden.
(3) Benennung der Zahl im Tätigkeitsbereich des Auftrags in Deutschland beschäftigten Mitarbeiter, welche regelmäßig für die Inbetriebnahme entsprechender Systeme eingesetzt werden. Hierfür ist das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung 2" zu verwenden.
(4) Die Bewerber müssen im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung 2" Angaben zum Betrieb eines zertifizierten Qualitätsmanagement- bzw. Qualitätssicherungssystems machen. Auf Anforderung legen die Bewerber einen Nachweis der Zertifizierung vor.
(5) Die Bewerber müssen im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung 2" Angaben zum Betrieb eines Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems machen. Auf Anforderung legen die Bewerber geeignete Nachweise hierfür vor.
zu (1): Es müssen mindestens fünf vergleichbare Referenzen benannt werden. Vergleichbar ist eine Referenz nur dann, wenn es sich bei den referenzgegenständlichen Leistungen um deutschsprachige Installationen eines KIS des Bewerbers handelt und der Produktivbetrieb der Referenzleistung frühestens im Kalenderjahr 2020 aufgenommen wurde.
zu (4): Das Qualitätsmanagement- bzw. Qualitätssicherungssystem muss dem Standard DIN ISO 9001:2000 bzw. einer aktuelleren Fassung der DIN EN ISO 9001-Norm oder gleichwertigen Standards entsprechen.
zu (5): Sofern der betreffende Bewerber in den Anwendungsbereich des LkSG fällt, oder im Laufe der Vertragserfüllung in den Anwendungsbereich des LkSG fallen wird, muss er mindestens die hieraus erwachsenden Pflichten erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.