Rahmenvertrag über Bezug, Lieferung, Verwaltung und Nutzung von fachbezogenen Medien über einen Dienstleister mittels Webportal Referenznummer der Bekanntmachung: 004800_000
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.versorgungskammer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über Bezug, Lieferung, Verwaltung und Nutzung von fachbezogenen Medien über einen Dienstleister mittels Webportal
Bezug, Lieferung, Verwaltung und Nutzung von fachbezogenen Medien über einen Dienstleister mittels Webportal.
Bayerische Versorgungskammer Arabellastraße 33 81925 München
Der Auftraggeber stellt den Mitarbeitern in München sowie in den Außenstellen Mainz, Nürnberg und Würzburg ein fachbezogenes Medienangebot zur Verfügung.
Fachbezogene Medien sind insbesondere Fachliteratur wie Bücher, Tageszeitungen, Zeitschriften (jeweils gedruckt und/oder digital) sowie Loseblattsammlungen und Zugänge zu Online-Datenbanken.
Aus der Vielfalt der im Rubrum genannten juristischen Personen des öffentlichen Rechts ergibt sich ein disparates fachliches Interesse an einzelnen Zeitschriftentiteln. Printzeitschriften und Online-Zugänge sind in den meisten Fällen für einen sehr begrenzten Adressatenkreis relevant.
Beschaffung, Verwaltung und Nutzung des fachbezogenen Medienangebots sind beim Auftraggeber bislang nicht einheitlich geregelt und zentralisiert, sondern finden historisch bedingt auf diversen Wegen und Systemen statt.
Die aktuellen Bestell- und Abrechnungszeiträume von gedruckten sowie digitalen Fachmedien sind historisch gewachsen und sehr uneinheitlich.
Der Markt für fachbezogene Medien ist sehr vielschichtig. Vor dem Hintergrund, Kostentransparenz und schlanke Prozesse zu verbessern, werden eine übersichtliche und aktuelle Darstellung der Angebote, zentrale Verwaltung dieser Medien und der zugehörigen Verträge sowie Auswertungsmöglichkeiten in Zukunft noch wichtiger sein als bisher.
Um dies zu erreichen, wird ein einheitlicher Ansprechpartner für die Beschaffung und Verwaltung von fachbezogenen Medien angestrebt, der auch eine zentrale Plattform (Webportal) für die benötigten fachbezogenen Medien anbietet.
In einem ersten Schritt soll der aktuelle Bestand der BVK an fachbezogenen Medien in eine solche zentrale Plattform (Webportal) überführt werden, für Bezug, Verwaltung sowie digitaler Nutzung.
Nachfolgend wird eine Konsolidierung und Digitalisierung der fachbezogenen Medien unter Berücksichtigung eines bestmöglichen Kosten-Nutzen-Verhältnisses angestrebt.
Die Optionen werden in den Ausschreibungsunterlagen - Anforderungskatalog Webportal Fachliteratur - gelistet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über Bezug, Lieferung, Verwaltung und Nutzung von fachbezogenen Medien über einen Dienstleister mittels Webportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80687
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schweitzer-online.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen können bis 11 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform.
Grundsätzlich hat jegliche Kommunikation zwischen Bewerbern und Vergabestelle über die elektronische Vergabeplattform zu erfolgen. Telefonische Anfragen oder Anfragen per E-Mail sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y4K6UFT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81925
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.versorgungskammer.de