Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für die Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb von IT-Infrastruktur (Rechenzentrumsleistung) für ein interoperables Patientenportal
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
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Ort: Kelheim
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Ort: Neuendettelsau
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
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Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
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NUTS-Code: DE224 Deggendorf
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Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für die Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb von IT-Infrastruktur (Rechenzentrumsleistung) für ein interoperables Patientenportal
Ziel des gegenständlichen Beschaffungsvorhabens ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung für die Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb von IT-Infrastruktur (Rechenzentrumsleistung) für ein interoperables Patientenportal. Die Rahmenvereinbarung wird gemäß § 21 Abs. 2 und 3 VgV mit einem Vertragspartner als Auftragnehmer abgeschlossen und der Abruf der konkreten Leistungen erfolgt jeweils durch Beauftragung der einzelnen Auftraggeber anhand einer vorhabenspezifischen Projektierung (Einzelabruf).
Für das Beschaffungsvorhaben haben sich 56 Krankenhausträger mit 111 Krankenhäusern und rund 25.000 stationären Betten zusammengeschlossen, um den beteiligten Einrichtungen die Bereitstellung und den Betrieb der Infrastruktur eines Rechenzentrums in einem gemeinschaftlichen Vorgehen effizient zu ermöglichen. Übergeordnetes Ziel ist die Bereitstellung von IT-Infrastruktur in Form von Rechenzentrumsleistungen sowie deren Betrieb als zentrale Managed IT-Services.
In einem gesonderten Vergabeverfahren unter der Bekanntmachungs-Nr. 2023/S 011-027867 haben die Auftraggeber bereits eine Rahmenvereinbarung für die Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb eines interoperablen Patientenportals nebst Serviceleistungen zur Einführung eines digitalen Aufnahme-, Behandlungs-, Entlass- und Überleitungsmanagements für die Auftraggeber ausgeschrieben. Nach Erteilung des Zuschlags in diesem Vergabeverfahren wird der dortige Dienstleister das interoperable Patientenportal auf seiner IT-Infrastruktur für einen Interimszeitraum hosten. Sobald das gegenständlichen Vergabeverfahren für die Rechenzentrumsleistungen abgeschlossen ist, soll das interoperable Patientenportal auf der IT-Infrastruktur des Auftragnehmers gehostet werden.
Die mit gegenständlichem Vergabeverfahren ausgeschriebenen Leistungen kommen nach einem Phasenmodell zum Abruf, nämlich (1) Migration des interoperablen Patientenportals von der IT-Infrastruktur des Systemanbieters auf die IT-Infrastruktur des Auftragnehmers (Rechenzentrum) (Phase 1), (2) Betrieb der IT-Infrastruktur (Rechenzentrum) als Managed IT-Services durch den Auftragnehmer (Phase 2) und (3) Mitwirkung bei Ablösung der Rechenzentrumsleistungen durch ein Folgeunternehmen als Transition (optionale Leistung) (Phase 3).
Zu den vertraglichen Leistungspflichten des Auftragnehmers zählen u.a.:
- Übergreifende Unterstützungsleistungen für das Projekt und der Projektierungen und dabei insbesondere Koordination, Prozess- und Integrationsunterstützung;
- IT-Leistungen der Phase 1 nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Service Level und dabei insbesondere
o Aufbau einer zentralen und mandantenfähigen IT-Infrastruktur (Rechenzentrumsleistung) für den Betrieb eines zentralen und interoperablen Patientenportals (u.a. Aufbau Basisinfrastruktur, Bereitstellung Infrastrukturkomponenten zum Betrieb, Aufbau der Governance sowie der Service Management Prozesse, Implementierung von Service Reporting) gemäß den technischen, organisatorischen
und sicherheitsrelevanten Anforderungen,
o Leistungsaufnahme durch Abfrage der konkret bestehenden IT-Systemumgebung sowie der vorhandenen Daten bei dem Betreiber des Patientenportals,
o Mitwirkung bei der Eingangsmigration durch Übernahme sämtlicher Daten des Patientenportals auf die IT-Infrastruktur des Auftragnehmers,
o Parametrierung und Konfiguration zur Anpassung an die IT-Systemumgebung der Auftraggeber und
o Bereitstellung und Implementierung der IT-Infrastruktur (Rechenzentrumsleistung) unter Berücksichtigung der vorhandenen Integration;
- IT-Leistungen der Phase 2 nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Service Level und dabei insbesondere
o Betrieb der IT-Infrastruktur als funktionsfähiges Gesamtsystem,
o Support sowie Cross-functional Services für den Betrieb der IT-Infrastruktur,
o Integrationsleistungen und
o Technischer Anwendungssupport;
- IT-Leistungen der Phase 3 nach Maßgabe der jeweils vereinbarten Service Level und dabei insbesondere Mitwirkung bei der Migration des Patientenportals auf die IT-Infrastruktur (Rechenzentrum) eines Folge-Unternehmens (Exit-Migration) der Auftraggeber.
Nicht Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind die Leistungen zur Bereitstellung, Implementierung und Betrieb des interoperablen Patientenportals. Die Auftraggeber behalten sich zudem den Umzug des Patientenportals in eine andere Rechenzentrumsumgebung ausdrücklich vor.
Die Auftraggeber sind berechtigt, diese Rahmenvereinbarung einmal um jeweils weitere 12 Monate durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweils geltenden Vertragslaufzeit zu verlängern (einseitiges Optionsrecht).
Öffentliche Aufträge sind gemäß § 122 Abs. 1 GWB i.V.m. § 42 VgV an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen zu vergeben, die zudem nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Um festzustellen, ob ein Unternehmen geeignet ist, haben die Auftraggeber nach Maßgabe der vergaberechtlichen Bestimmungen auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen. Daraus ergibt sich die folgende Reihenfolge und der dargestellte Prüfungs- bzw. Wertungsumfang. Von den Auftraggebern ist beabsichtigt, gemäß § 51 VgV höchstens fünf geeignete Unternehmen (Bewerber) auszuwählen und im nächsten Verfahrensschritt zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungen aufzufordern.
Im Einzelnen:
(1) Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB
Im ersten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, ob Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB einschlägig sind bzw. – falls dies der Fall sein sollte –, ob wirksame Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB durchgeführt und nachgewiesen sind oder ob die Höchstfristen für einen Ausschluss nach § 126 GWB überschritten sind. Zudem prüfen die Auftraggeber, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, aufweist.
(2) Erfüllung der Mindestanforderungen
Im zweiten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. Prüfungsstufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren – die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung.
Solche Anforderungen sind ausdrücklich als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
(3) Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen
Im dritten Schritt prüfen die Auftraggeber anhand der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungen) der einzelnen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften – die auf der 1. und 2. Stufe nicht vom weiteren Vergabeverfahren auszuschließen waren –, den Grad der Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem Auftragsgegenstand.
(a) Die Punktwerte – jeweils 1 Punkt (zugleich Erfüllung der Mindestanforderung) bis 6 Punkte – werden anhand der wertungsfähigen Referenzen des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft) in den Kategorien 1 und 2 nach folgenden Maßgaben vergeben:
(aa) Anzahl der Referenzen in der jeweiligen Kategorie und
(bb) Anzahl der mit der/den Referenz(en) in der jeweiligen Kategorie erfassten Standorte. Details zum Wertungsvorgang sind in Teil C der Vergabeunterlagen („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmeantrag“) enthalten.
(b) Die in den beiden Kategorien ermittelten Punktwerte bis zu 18 Punkten (Kategorie 1) und 12 Punkten (Kategorie 2) werden addiert, sodass insgesamt maximal 30 Punkte („Gesamtpunktzahl“) erreicht werden können. Jener Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaft) mit der höchsten Gesamtpunktzahl wird an erster Stelle gereiht. Bewerber (bzw. Bewerbergemeinschaften) mit gleicher bzw. niedrigerer Gesamtpunktzahl werden absteigend auf den nachfolgenden Rangplätzen gereiht, bis die Rangplätze 1 bis 5 ermittelt sind.
(c) Für den Fall, dass zwei oder mehr Bewerber dieselbe Gesamtpunktzahl erreichen und damit mehr als fünf Bewerber die Rangplätze 1 bis 5 belegen könnten, wird in analoger Anwendung § 75 Abs. 6 VgV eine Losentscheidung unter den Bewerbern mit derselben Gesamtpunkzahl herbeigeführt.
Leistungen zur Migration des Patientenportals in andere Rechenzentrumsumgebung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von Firmennamen, Anschrift, Name des Ansprechpartners für das Vergabeverfahren nebst Kontaktdaten;
(2) Bewerbergemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß § 53 Abs. 9 VgV vorgelegt werden, in der erklärt wird, dass
(a) im Auftragsfall die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft erfolgt;
(b) alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
(c) der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt;
(d) alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
(e) der konkrete Leistungsumfang jedes Mitglieds angegeben oder eine leistungsübergreifende Verantwortlichkeit ausdrücklich bestätigt wird.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit dem Teilnahmeantrag eingereicht, wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
(3) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(4) Erklärung im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, dass kein Bezug zu Russland besteht.
(5) Der Bewerber (bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft) erklärt zudem, dass er
(a) die gewerbe- bzw. berufsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt oder durch Dritte, wobei er dies auf einem Beiblatt erläutert, falls er diese Voraussetzungen nicht selbst erfüllt;
(b) Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen der Auftraggeber und der Vergabestelle keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat;
(c) unverzüglich weitere gewünschte Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen wird, falls die Auftraggeber Rückfragen oder weiteren Klärungsbedarf insbesondere zur Eignung äußert oder Erläuterungen oder Nachweise wünscht (z. B. die Bescheinigung eines Sozialversicherungsträgers, einen Gewerbezentral- oder Handelsregisterauszug oder eine Bankerklärung);
(d) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist oder er in einem solchen eingetragen ist, und zwar unter der Nummer [Nr.] beim Register (Bezeichnung, Ort); und
(e) die Auftraggeber unverzüglich informiere(n) und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor oder nach Angebotsabgabe)
Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten oder anderen für ihn erkennbar relevanten Voraussetzungen für eine Zuschlagserteilung ergeben;
(6) Einverständniserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten für das Vergabeverfahren und zur Abfrage von Eintragungen nach § 6 Abs. 1 Satz 1 WRegG;
(7) Falls sich der Bewerber (bzw. die Bewerbergemeinschaft) für das Projekt auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen o. a. Mittel Dritter beruft, zudem Angabe von Leistungsbereich, Name und Adresse des Dritten, Art und Weise der Einbindung des Dritten (z. B. Unterauftragnehmer) und Bestätigung, dass auf Verlangen der Auftraggeber unverzüglich die Verpflichtungserklärung(en) für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des
Formblatts Verpflichtungserklärung des Dritten dazu vorgelegt werden, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen, und für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung;
(8) Erklärung über die vertrauliche Behandlung schutzwürdiger Informationen (Teil B der Vergabeunterlagen).
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Nachweis (Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung durch Versicherungsunternehmen) über eine gültige Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung – nicht älter als 12 Monate – von einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherungsunternehmen. Diese Versicherung muss nachfolgende Anforderungen erfüllen (Mindestanforderungen):
(a) Deckungssumme von mindestens EUR 10 Mio. bei einer 2-fachen Maximierung pro Versicherungsjahr;
(b) Erfassung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden und dabei insbesondere Mangelfolgeschäden wie
z.B. Systemausfälle, Unterbrechung des Krankenhausbetriebs oder Datenschutzverstöße und
(c) Nachhaftungsfrist von mindestens zwei Jahren im Fall der Liquidation des Versicherungsnehmers.
Sofern eine Betriebs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist als Nachweis eine Eigenerklärung (Bestätigung durch Versicherungsunternehmer) vorzulegen, wonach sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Abschluss bzw. Erweiterung einer Versicherung gemäß diesen Anforderungen im Falle der Auftragserteilung verpflichtet;
(2) Erklärung über den Gesamtumsatz in Deutschland in EUR (netto) des Bewerbers in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020);
(3) Erklärung über den Umsatz in Deutschland in EUR (netto) mit vergleichbaren Leistungen, d.h. mit Leistungen im Zusammenhang mit Bereitstellung, Implementierung und Betrieb von IT-Infrastruktur (Rechenzentrumsleistungen) durch Erbringung von Managed Infrastructure Services im Gesundheitswesen
in den Jahren 2020, 2021 und 2022 und Angaben zur Dauer des jeweiligen Geschäftsjahres (falls nicht mit Kalenderjahr identisch) sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit (bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2020).
Folgende Angaben, Nachweise und Erklärungen sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angabe von abgeschlossenen Referenzprojekten in den Kategorien 1 und 2, die mit den zu vergebenden Leistungen nach der Aufgabenstellung (Art, Umfang, Komplexität des Auftrags) vergleichbar sind. Anzugeben sind Referenzauftraggeber mit Ansprechpartner, Projektleiter beim Auftragnehmer, Inhalt und Zeitraum der Leistungserbringung sowie Projektvolumen in EUR (netto).
(a) Folgende Anforderungen müssen durch jede Referenz in der jeweiligen Kategorie einzeln erfüllt werden (Mindestanforderungen):
Leistungen wurden im Zeitraum 31.05.2018 bis 01.06.2023 oder aktueller durch Nachweis des Regelbetriebs abgeschlossen.
In der Kat. 1 müssen zusätzlich folgende Anforderungen durch Angabe von mind. drei Referenzen erfüllt werden (Mindestanforderungen):
(aa) mit jeder einzelnen Referenz muss die Bereitstellung und Implementierung von IT-Infrastruktur (Rechenzentrumsleistung) für ein Unternehmen zum Hosting von Anwendungen nachgewiesen werden.
(bb) mit jeder einzelnen Referenz muss eine Anbindung von mindestens vier Standorten des Unternehmens an die IT-Infrastruktur nachgewiesen werden.
(cc) mit jeder einzelnen Referenz muss ein Betrieb der IT-Infrastruktur (Rechenzentrumsleistung) durch Erbringung von Managed IT-Services in einem Leistungszeitraum von mindestens 12 Monaten unter nachweislicher Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Anforderungen der DSGVO nachgewiesen werden.
(dd) mind. eine Referenz muss die Bereitstellung, Implementierung und den Betrieb von IT-Infrastruktur (Rechenzentrumsleistung) im Gesundheitswesen oder Sektoren mit vergleichbarem oder höherem Schutzniveau hinsichtlich Datensicherheit und IT-Sicherheit zum Gegenstand haben.
(ee) mind. eine Referenz muss im Rahmen der Leistungserbringung durch Managed IT-Services über einen redundanten Standort mit einer Replikation mit max. 20 ms Paketlaufzeit sowie einer Mindestentfernung zwischen den Standorten der Rechenzentren von 5 km Luftlinie verfügen.
(ff) mind. eine Referenz muss ein Integriertes Risikomanagement (IRM) und Informationssicherheitsmanagement (ISMS) im Betrieb umsetzen.
(gg) mit einer bzw. den Referenz(en) müssen mehr als 10 unterschiedliche gehostete und betriebene Anwendungen auf der bereitgestellten IT-Infrastruktur (Rechenzentrum) nachgewiesen werden.
(b) In der Kat. 2 müssen zusätzlich folgende Anforderungen durch Angabe von mind. zwei Referenzen erfüllt werden (Mindestanforderungen):
(aa) mit jeder einzelnen Referenz muss die Unterstützung bei der Migration von Anwendungen von der IT-Infrastruktur (Rechenzentrum) des Referenzauftraggebers selbst oder eines von diesem beauftragten Dritten auf die vom Bewerber bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bereitgestellten IT-Infrastruktur (Rechenzentrum) bei unterbrechungsfreiem Geschäftsbetrieb des Referenzauftraggebers nachgewiesen werden.
(bb) mit jeder einzelnen Referenz muss eine Übernahme, Realisierung oder weitere Integration von Schnittstellen auf Infrastrukturebene zwischen dem Bewerber bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu bestehenden IT-Systemen des Referenzauftraggeber während oder in unmittelbarem Nachgang zur Migration nachgewiesen werden.
(2) Angaben zum vorgesehenen Hauptansprechpartner für die Auftragsdurchführung, zu den Projektleitern für Projektmanagement und Technik mit Nachweis der fachlichen Qualifikation durch Vorlage der Berufszulassung,
Dauer der Zugehörigkeit zum Bewerber bzw. Mitglied der Bewerbergemeinschaft und zur Berufserfahrung in Jahren anderseits. Dabei müssen die Projektleiter jeweils über mind. acht Jahre einschlägige und branchenspezifische Berufserfahrung verfügen (Mindestanforderung);
(3) Erklärung über durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (2020, 2021 und 2022) sowie
(4) Erklärung über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen und Vorlage einer Verpflichtungserklärung des als Unterauftragnehmer
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft verpflichtet sich für den Fall der Zuschlagserteilung zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen) sowie der Vorgaben der KHZG-Förderrichtlinie.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen für das gegenständliche Verfahren können unter dem Direktlink der eVergabeplattform abgerufen werden und sind gemäß §§ 41 Abs. 1, 9 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf der eVergabeplattform verfügbar. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist ausschließlich mittels des vorgegebenen Bewerbungsformulars (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sowie die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) einzureichen. Angaben, Erklärungen und Nachweise, die von einem Bewerber nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer von den Auftraggebern zu bestimmender Nachfrist bei dem Bewerber angefordert werden. Reicht der Bewerber die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb einer verbindlich gesetzten Nachfrist ein, so wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Auftraggeber sind nicht verpflichtet, dem Bewerber Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Bewerbungsfrist zu geben. Der Teilnahmeantrag muss alle geforderten Unterlagen und Nachweise enthalten und ist gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB in Textform elektronisch zu übermitteln. Das heißt, die verbindlichen Erklärungen im Teilnahmeantrag müssen dabei durch Unterschrift, Nachbildung der Unterschrift (Faksimile), eingescannte Unterschrift oder Nennung des Namens des Erklärenden ersichtlich sein. Teilnahmeanträge, die den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Eine Übermittlung des Teilnahmeantrages per Post/Boten, Telefax oder E-Mail ist ausgeschlossen. Für den Fall einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft muss jedes einzelne Mitglied das Bewerbungsformular (Teil D der Vergabeunterlagen) nebst den dazugehörigen Anlagen sowie die Vertraulichkeitserklärung (Teil B der Vergabeunterlagen) ausfüllen und gemäß den vorgenannten Vorgaben auf der angegebenen eVergabeplattform zusammen mit dem Teilnahmeantrag der anderen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in Textform gemäß § 53 Abs. 1 VgV i. V. m. § 126b BGB einreichen, wobei auf die vorstehenden Ausführungen zur Einreichung des Teilnahmeantrags verwiesen wird. Weitere Verfahrensbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, dort in den Teilen A („Allgemeine Verfahrensbedingungen“), C („Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb“) und E („Vergabebedingungen für Angebots- und Verhandlungsphase“).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Für die Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf die §§ 155 ff. GWB verwiesen. Hinsichtlich der zu beachten Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
Dieser lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
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Ort: München
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