IT-Client-Hardware und mobile Endgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: SV-KTR-230615-002
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Client-Hardware und mobile Endgeräte
IT-Client-Hardware und mobile Endgeräte für den SWM Konzern
IT-Client-Hardware
Die ständige Verfügbarkeit der unternehmensweiten IT-Infrastruktur hat für das Unternehmensgeschäft strategische Bedeutung. Hauptaufgabe der IT ist es, die Geschäftsprozesse optimal zu unterstützen und Betriebsstörungen so gering wie möglich zu halten. Um Störungen durch veraltete Systeme vorzubeugen, wird Standardhardware im laufenden Betrieb kontinuierlich in Abhängigkeit vom Gerätealter ausgetauscht. Ziel der Ausschreibung ist daher, einen Vertrag bzw. Verträge mit Lieferanten abzuschließen, die qualitativ hochwertige Systeme zuverlässig liefern. Ferner müssen Reparaturen und Garantie-/Gewährleistungen schnell und zuverlässig im Rahmen der vereinbarten Zeiten abgewickelt werden.
Das Los 1 beinhaltet die Lieferung von Client-Hardware mit Zubehör. In den Jahren 2018/2019 fand ein unternehmensweiter Hardware-Rollout statt, bei dem alle bisherige Client-Hardware (PC, Notebook, Tablet) ausgetauscht wurde. Hierfür wurden ca. 7.000 Arbeitsplätze mit Geräten der Firma Dell mit Windows 10 ausgestattet. Seitdem ist ein kontinuierlicher Aufwuchs und Austausch von Altgeräten erfolgt. Parallel wurde Apple MacOS als alternative Standardplattform eingeführt. Aktuell sind ca. 200 MacOS-Arbeitsplätze im Einsatz, wobei zuletzt eine Verdoppelung binnen 9 Monaten erfolgt ist und somit aktuell ein starkes Wachstum zu verzeichnen ist.
Als Standard-Arbeitsplatz werden mobile Endgeräte verwendet, ein fester PC-Arbeitsplatz ist die Ausnahme. Ein Standard-Arbeitsplatz ist zusätzlich zum mobilen Gerät mit einer Monitorlösung (1-3 Bildschirme), Dell USB-C Dockingstation, Tastatur, Maus, ggf. Webcam und Telefon/Headset ausgestattet. Alle mobilen Geräte sind mit einer USB-C Schnittstelle ausgestattet und mit den verwendeten USB-C Dockingstations (Dell WD15, WD19, WD19S, D6000, UD22) kompatibel.
Da ein kontinuierlicher Hardwareaustausch erfolgt und Alt- und Neugeräte an wechselnden Arbeitsplätzen in unterschiedlichen Konstellationen verwendet werden, ist es zwingend erforderlich, dass das vom AN angebotene Standard-Hardwareportfolio mit den bisher eingesetzten Geräten kompatibel ist – sowohl neue Docking-Stations und Monitore mit Bestands-Clients als auch neue Clients mit Bestands-Docking-Stations und Monitoren.
Neben der Lieferung von Standard-Hardware ist eine breite Produktpalette des AN notwendig, um bedarfsweise auf spezielle Sonderhardware-Anforderungen der unterschiedlichsten Fachbereiche im Konzern eingehen zu können. Teilweise besteht eine bestimmte Produktfixierung aufgrund der technisch notwendigen Kompatibilität mit vorhandener Peripherie und Anwendungen.
Die Lieferung von Client-Hardware umfasst außerdem sämtliches notwendige Zubehör wie z. B. Kabel, Adapter und Peripheriegeräte. Die Bedarfe können sich mit der technischen Weiterentwicklung ändern und müssen vom AN abgedeckt werden.
Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung). Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung, die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen. Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bieten.
Mobile Endgeräte
Die ständige Verfügbarkeit der unternehmensweiten IT-Infrastruktur hat für das Unternehmensgeschäft strategische Bedeutung. Hauptaufgabe der IT ist es, die Geschäftsprozesse optimal zu unterstützen und Betriebsstörungen so gering wie möglich zu halten. Um Störungen durch veraltete Systeme vorzubeugen, wird Standardhardware im laufenden Betrieb kontinuierlich in Abhängigkeit vom Gerätealter ausgetauscht. Ziel der Ausschreibung ist daher, einen Vertrag bzw. Verträge mit Lieferanten abzuschließen, die qualitativ hochwertige Systeme zuverlässig liefern. Ferner müssen Reparaturen und Garantie-/Gewährleistungen schnell und zuverlässig im Rahmen der vereinbarten Zeiten abgewickelt werden.
Das Los 2 beinhaltet die Lieferung von Mobilfunk-Endgeräten mit Zubehör.
Etwa 4.000 Mitarbeiter sind aktuell mit Smartphones ausgestattet, die in Abständen von etwa 36 Monaten ausgetauscht werden. Dazu kommt ein Bedarf für die Erstausstattung von neuen Mitarbeitern und bestehenden Mitarbeitern, die noch keine mobilen Endgeräte haben.
Etwa 1.200 Mitarbeiter sind mit iPads ausgestattet, die je nach Intensität der Benutzung und technischen Anforderungen in Abständen von 36 – 60 Monaten ausgetauscht werden. Es sind Projekte geplant, in deren Verlauf weitere Mitarbeiter mit iPads ausgestattet werden sollen.
Mobiltelefone (Feature Phones) sind für bestimmte Einsatzzwecke unerlässlich, sind jedoch nur noch in geringen Mengen im Einsatz und werden auch nur in geringer Zahl nachbeschafft.
Die Ausstattung mit Mobiltelefonen und Smartphones umfasst neben dem eigentlichen Mobilfunk-Endgerät in vielen Fällen Zubehör. Der Bedarf an Ersatzteilen für Mobilfunk Endgeräte (z.B. Ladekabel, Schutzcases etc.) soll ebenfalls gedeckt werden.
Die Auswahl der Bewerber für die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Eignungsnachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 vorgegebenen Eignungskriterien (= Eignungsprüfung). Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages ist dessen fristgerechte Einreichung, die Vollständigkeit der Eignungsnachweise sowie die Einhaltung von etwaigen Mindestanforderungen. Es werden nur die Bewerber zur Angebotsabgabe ausgewählt, welche nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung über eine ausreichende Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) verfügen und daher die notwendige Sicherheit für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung des Unternehmens, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung erfüllt sind.
(2) Angabe über eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens.
(3) Erklärung des Unternehmens, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
(4) Erklärung des Unternehmens, ob das Unternehmen Mitglied bei der Berufsgenossenschaft ist und die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft/gesetzliche Unfallversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist.
(5) Erklärung des Unternehmens, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
(6) Erklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
(7) Erklärung des Unternehmens, dass über dessen Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
(8) Erklärung des Unternehmens, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
(9) Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
(10) Umsatzanteile des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
(11) Referenzen über die abgeschlossene (= fertiggestellte) Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und deren Fertigstellungszeitpunkt (= Abnahme) im aktuellen Jahr, vor dem Zeitpunkt der Bekanntmachung, oder in den letzten fünf vorhergehenden Kalenderjahren liegt. Zu den Referenzen sind folgende Angaben erforderlich: Auftraggeber, Ansprechpartner des AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Ort der Ausführung, Vertragsverhältnis, Beschreibung mit Art und Umfang der erbrachten Leistung, Ausführungszeitraum und Auftragswert (netto) pro Jahr.
Spezielle Anforderungen an die Referenzen: keine
(12) Personelle Ausstattung: Zahl der im Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahres-durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Qualifikationen (Ausbildung, Fachrichtung) mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
(13) Technischen Ausrüstung, die für die Ausführung der Leistung zur Verfügung steht:
Der Auftragnehmer muss über ein Shopsystem verfügen.
(14) Auftragsspezifische Erklärungen und Nachweise:
Der Auftraggeber plant, Windows Autopilot einzusetzen. Für die Lieferung von Windows-Hardware (Los 1) ist eine Erklärung erforderlich, dass die Geräte als Autopilot Geräte ausgeliefert werden können. Sofern dies nicht über OEM erfolgt, ist ein Nachweis des Microsoft CSP Status (für Autopilot) notwendig.
Für die Lieferung von Apple-Hardware (Los 1, Los 2) ist der Nachweis des Apple Enterprise Reseller Status mit DEP Berechtigung erforderlich. Der Nachweis muss gemäß der Herstellerrichtlinien vom Auftragnehmer selbst erbracht werden, ein Nachweis per Eignungsleihe ist in diesem Fall also nicht möglich.
(15) Nennung und Nachweis für den Fall der Eignungsleihe durch die Kapazitäten anderer Unternehmen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscher angefertigten Übersetzung in die deutsche Sprache vorlegen.
Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Fall der Angebotsaufforderung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bilden werden sowie des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und einer Bestätigung, dass alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages gesamtschuldnerisch haften.
Die Projektsprache ist Deutsch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-KTR-230615-002 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).