Dienstleistungsvertrag für Beratung, Programm- u. Projektsteuerung v. KHZG-Digitalisierungsprojekten Referenznummer der Bekanntmachung: 000105-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsvertrag für Beratung, Programm- u. Projektsteuerung v. KHZG-Digitalisierungsprojekten
Dienstleistungskontingent für Beratung, Programm- und Projektsteuerung von Digitalisierungsprojekten im Kontext des KHZG-Programms am Klinikum Nürnberg.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vertragsgegenstand ist die Vergabe eines Dienstleistungsvertrags für die Beratung, Programm- und Projektsteuerung zur Umsetzung von KHZG basierten Digitalisierungsvorhaben unter Berücksichtigung der KHZG relevanten, gesetzlichen Grundlagen und den damit verbundenen IT-Vernetzungs- und Transformations-Projekten. Der Bedarf an Unterstützung wird dabei auf 800 Tage (auf Basis von 8h, unabhängig von der Aufteilung der Tage in den einzelnen Rollen) bis 31.12.2024 geschätzt. Anforderungen an einzusetzenden Mitarbeitern:- 1 Mitarbeiter: Rolle 1 - Co-Programmleitung- 1 Mitarbeiter: Rolle 2 - Co-IT-Koordination- 1 Mitarbeiter: Rolle 3 - Mitarbeiter:in Programmbüro- 2 Mitarbeiter: Rolle 4 - Mitarbeiter:in für klinische Prozessberatung- 1 Mitarbeiter: Rolle 5 - IT-Spezialist:in
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.