Sammlung und Transport von Restmüll im Landkreis Tirschenreuth Referenznummer der Bekanntmachung: 012/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tirschenreuth
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95643
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 9631880
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-tir.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Transport von Restmüll im Landkreis Tirschenreuth
Der Landkreis Tirschenreuth beabsichtigt die Sammlung und Transport von Restmüll im Landkreisgebiet zum 01.01.2024 zu vergeben.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit folgende Leistungen:
- Die bereitgestellten Behälter für Restmüll der Größen 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1.100 l, die im Eigentum der Bürger (Anschlusspflichtigen) stehen, sind 14-tägig zu entleeren.
- Bereitgestellte nach der Abfallwirtschaftssatzung zugelassene Restmüllsäcke sind mitzunehmen.
- Die erfassten Restmüllmengen sind zur weiteren Entsorgung zum Umladeplatz des ZMS auf der Deponie Steinmühle, Steinmühle 33, 95666 Mitterteich zu transportieren und dort nach Anweisung zu verwiegen und zu entladen.
Der Landkreis Tirschenreuth beabsichtigt die Sammlung und Transport von Restmüll im Landkreisgebiet zum 01.01.2024 zu vergeben.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind somit folgende Leistungen:
- Die bereitgestellten Behälter für Restmüll der Größen 60 l, 80 l, 120 l, 240 l, 770 l und 1.100 l, die im Eigentum der Bürger (Anschlusspflichtigen) stehen, sind 14-tägig zu entleeren.
- Bereitgestellte nach der Abfallwirtschaftssatzung zugelassene Restmüllsäcke sind mitzunehmen.
- Die erfassten Restmüllmengen sind zur weiteren Entsorgung zum Umladeplatz des ZMS auf der Deponie Steinmühle, Steinmühle 33, 95666 Mitterteich zu transportieren und dort nach Anweisung zu verwiegen und zu entladen.
Sofern keine der Vertragsparteien der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis spätestens zwölf Monate vor seinem Ablauf kündigt, verlängert sich die Laufzeit „automatisch“ um jeweils ein Jahr. Maximal kann der Vertrag zwei Mal je um ein Jahr verlängert werden, läuft also maximal bis zum 31.12.2030.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der
Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit
Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung des Bieters zu Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 123 (4) GWB) (siehe L124).
- Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 124 (1) 2. GWB (siehe L124).
- Erklärung des Bieters zur Eintragung in einem Berufs- / Handelsregister (siehe Formblatt L 124).
- Erklärung des Bieters, dass kein Interessenkonflikt im Sinne der VgV § 6 besteht (siehe Formblatt F01).
- Erklärung des Bieters, dass die in Deutschland jeweils aktuell geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an die Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt werden (siehe Formblatt F01).
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der
Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit
Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe L124).
- Erklärung des Bieters, dass er im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht mit mindestens einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden oder [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden - bei jeweils 2-facher Maximierung pro Jahr - sowie [Betrag gelöscht] EUR für Bearbeitungsschäden abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt F01).
- Weiter erklärt der Bieter, dass er im Auftragsfall eine Umwelthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe (grds. von mindestens [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme pauschal für Personen-, Sach- und mitversicherte Vermögensschäden) abschließen und während des Vertragszeitraums aufrecht halten wird (siehe Formblatt F01).
Auf Anforderung hat er diese nachzuweisen.
Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der
Angebotserklärung die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt (vgl. §122 GWB). Soweit
Leistungen auf Unterauftragnehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese die entsprechenden Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf
Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen.
Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage
gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Gem. § 48 (3) VgV wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV als vorläufiger Beleg für die Eignung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen akzeptiert.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
- Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt in den letzten fünf Jahren (Vertragslaufzeit mindestens 36 Monate) für die Leistungen zur behältergestützten Abfallerfassung im Holsystem (min. 40.000 Einwohner), unter Angabe des Auftragszeitraumes sowie Angaben zum Auftraggeber (Ort, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F01).
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, von welchem Betriebsstandort das Unternehmen die Ausführung des Auftrags vornehmen wird (siehe Formblatt F01). Hier sollen vor allem sämtliche Anlagen, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden, unter Angabe des Standorts und (falls dies ein anderer als der Bieter ist) des Betreibers angegeben werden.
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (siehe Formblatt F01).
- detaillierte Beschreibung der Leistung (siehe Formblatt F01)
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (siehe L124).
- Vorlegen der Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) (deutsche Unternehmen) oder vergleichbare(n) Zertifizierungen (ausländische Unternehmen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.