Beschaffung und Bereitstellung eines Informations- und Kommunikationssystems für die Kardiologie Referenznummer der Bekanntmachung: EU-AUS-002-2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Bereitstellung eines Informations- und Kommunikationssystems für die Kardiologie
Beschaffung und Bereitstellung eines Informations- und Kommunikationssystems für die kardiologische Fachabteilung
Klinikum Landkreis Erding Bajuwarenstraße 5 85435 Erding
Im Rahmen des KHZG soll ein Informations- und Kommunikationssystem für die kardiologische Fachabteilung implementiert werden. Das System soll über standardisierte Schnittstellen mit anderen IT-Systemen im Haus sowie mit den entsprechenden medizintechnischen Modalitäten kommunizieren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register (nicht älter als 6 Monate)
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Nachweis Mindestjahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags von mindestens 1 Mio. EUR.
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Nachweis, dass Bieter für den Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden verfügt.
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Drei Referenzen über Implementierungen in den letzten drei Jahre in stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens mit Kontaktdaten
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Nachweis zur Verständigung
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Nachweis Einhaltung Sicherheitsnormen
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Nachweis Einhaltung Datenschutz & Datensicherheit
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Nachweis Datenschutzbeauftragter
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Nachweis Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 122 GWB
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Nachweis Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß Verordnung
(EU) 2022/576
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Nachweis Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß öAScientO
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Nachweis Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Ziffer 1.7 VVöA, § 23 AEntG und nach § 21 MiLoG
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Nachweis Nichtvorliegen von Ausschlussgründen betreffend Kinderarbeit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Bieterpflichten bei erfolgter Registrierung:
Eine Registrierung entbindet den Bieter nicht von seiner Verpflichtung, sich unter der vorstehend Abschnitt I.Ziffer I.3) genannten Internetadresse über etwaige Änderungen und Ergänzungen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist selbst noch einmal zu informieren.
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Bieterfragen:
Es werden Bieterfragen beantwortet, welche bis zum
-------- 06.07.20[gelöscht]
beim AG eingehen. Diese Frist wird gesetzt, um zu gewährleisten, dass allen Bietern rechtzeitig wichtige Informationen zugehen können.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4DD36A86
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsverfahren/index.html
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Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
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Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
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Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist beim Auftraggeber gerügt werden.
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Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig.
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Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen.
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Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote.
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Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB.
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Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.
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Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsverfahren/index.html