Vergabe der Übernahme und Verwertung von Altmetall aus dem Landkreis Würzburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Veitshöchheim
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97209
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.team-orange.info/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Übernahme und Verwertung von Altmetall aus dem Landkreis Würzburg
Im Landkreis Würzburg wird Altmetall im Bringsystem auf derzeit insgesamt 13 Wertstoffhöfen erfasst. Das Altmetall stammt zum überwiegenden Teil aus privaten Haushalten. Es erfolgt durch den Auftraggeber keine Separierung nach verschiedenen Metallen (somit „Mischschrott“).
Die Ausschreibung umfasst die Übernahme von Altmetall aus der kommunalen Sammlung an einer vom Auftragnehmer im Angebotsblatt benannten Übernahmestelle und die Verwertung des übernommenen Altmetalls.
Der Auftraggeber vergibt den in den Vergabeunterlagen näher dargestellten Auftrag im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten gemäß den abfallrechtlichen Vorschriften.
vgl. Ziffer II.1.4)
Der Auftraggeber ist berechtigt, zweimalig die Laufzeit des Vertrages um zwei Jahre bei der ersten Verlängerung bzw. um ein Jahr bei der zweiten Verlängerung zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 30.06.2026 bzw. 30.06.2028 ausgeübt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen. Als Nachweis dient die Vorlage einer Abschrift der Handelsregistereintragung (vgl. § 9 Abs. 2 HGB) oder einer Bestätigung der Eintragung durch das registerführende Amtsgericht (vgl. § 9 Abs. 3 HGB) oder auch ein gleichwertiger schriftlicher Nachweis.
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung besteht oder bestehen wird. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine marktübliche Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung besteht oder bestehen wird. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen über eine Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder einen gleichwertigen Nachweis des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, verfügt, die den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat.
Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Leistungen der Altmetallverwertung, untergliedert nach a) Name und Art des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum der nach Buchstabe c) referenzierten Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsabgabefrist, c) Leistungen im Rahmen Altmetallverwertung, d) Leistungsumfang (Menge des verwerteten Altmetallschrotts), und e) Leistungserbringer enthalten.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz muss a) mindestens den Namen und die Art des referenzierten Auftraggebers nachweisen, b) mindestens auf einen Erbringungszeitraum innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsabgabefrist bezogen sein, c) mindestens Leistungen im Rahmen der Altmetallverwertung nachweisen, d) mindestens den Leistungsumfang (Menge des verwerteten Altmetallschrotts) nachweisen und e) mindestens auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer Eignungsleihe, bezogen sein.
Die Referenzen 2 bis 5 können, müssen aber nicht von dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft erbracht werden.
Eigenerklärung darüber, dass das Unternehmen über eine Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder einen gleichwertigen Nachweis des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, verfügt, die den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat. Eigenerklärung zu geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Leistungen der Altmetallverwertung, untergliedert nach a) Name und Art des Auftraggebers, b) Erbringungszeitraum der nach Buchstabe c) referenzierten Leistungen innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsabgabefrist, c) Leistungen im Rahmen Altmetallverwertung, d) Leistungsumfang (Menge des verwerteten Altmetallschrotts), und e) Leistungserbringer enthalten.
Die Referenz 1 (Mindestreferenz) ist erbracht, wenn die geforderten Mindestanforderungen erfüllt sind; andernfalls erfolgt der Ausschluss. D.h. die Mindestreferenz muss a) mindestens den Namen und die Art des referenzierten Auftraggebers nachweisen, b) mindestens auf einen Erbringungszeitraum innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsabgabefrist bezogen sein, c) mindestens Leistungen im Rahmen der Altmetallverwertung nachweisen, d) mindestens den Leistungsumfang (Menge des verwerteten Altmetallschrotts) nachweisen und e) mindestens auf den Bieter, die Bietergemeinschaft oder anderen Leistungserbringer, z.B. Unterauftragnehmer Eignungsleihe, bezogen sein.
Der Bieter erklärt, dass er alle Voraussetzungen zur Übernahme der Vertragsverpflichtungen erfüllt. Die Erstellung seines endgültigen Angebotes erfolgt unter Berücksichtigung der in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Bieter erklärt, dass er im Falle der Auftragsausführung alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhält und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffenden Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Abschnitt III.1) „Teilnahmebedingungen“: Der Bieter / Die Bietergemeinschaft hat sein / ihr Angebot unter zwingender Nutzung des Formulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ (Formular) beim Auftraggeber einzureichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und / oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters / der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter / die Bietergemeinschaft jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V im Formular geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Eine Bietergemeinschaft muss mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des Mitglieds einer Bietergemeinschaft ist jeweils auf dem Deckblatt / Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für das Mitglied einer Bietergemeinschaft ist auf Seite 7 des vervielfältigten Formulars zu vermerken. Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er / sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, mit dem Angebot bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm / ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der Bieter / die Bietergemeinschaft diese Unternehmen auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV des Formulars sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Formular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten; der Name des vorgesehenen Unterauftragnehmers ist jeweils auf dem Deckblatt / Seite 1 des vervielfältigten Formulars zu vermerken, der Name des Erklärenden für den Unterauftragnehmer ist auf Seite 7 des vervielfältigten Formulars zu vermerken.
Beruft sich der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf seine / ihre wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit zugleich auf die Kapazitäten des Unterauftragnehmers, verlangt der Auftraggeber bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe die Ersetzung des Unterauftragnehmers; bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter/der Bietergemeinschaft dafür eine Frist setzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]